Naja.
Der Kunde hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch ggü. dem Verkäufer, also dem Händler, aus Gewährleistung.
Wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, muss der Händler das ausbügeln - und er bekommt dann einen gewissen Betrag von seinem Lieferanten (Hersteller) ersetzt, oder auch Teile geliefert + Gutschrift für Arbeitszeit.
Stellt der Hersteller sich quer, so kann der Kunde trotzdem seine Rechte geltend machen - und der Händler wird dann irgendwann seine Konsequenzen ziehen, falls das öfter vorkommt.
Eduard ist sehr erfolgreich auf dem deutschen Markt die letzten Jahre.
Es gibt aber auch einige Händler, die diese Marke nicht mehr verkaufen.