Ungebremste Mitläufer Achse bei einem gebremsten Anhänger

  • Hallo,


    ich habe gerade bei eBay Kleinanzeigen gesehen das einer einen gebremsten Anhänger verkäuft und dort eine ungebremste Mitläuferachse angebaut hat. Dies steht auch im Fahrzeugschein darin. Geht sowas in Deutschland ohne weiteres? Kennt sich da jemand aus? Danke für eure Hilfe.

  • Zeig doch mal nen Link, vielleicht gibts ja noch weitere Vermerke?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • EDUARD Anhänger zu verkaufen
    Zu Verkauf steht ein schöner Eduard mit 3 Achsen. EZ.10.2017 TÜV bis Juli 24 Für weitere Fragen...,EDUARD Anhänger zu verkaufen in Rheinland-Pfalz -…
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    auf den Bildern sieht man eine Kopie vom Fahrzeugschein wo das mit der mitläufer Achse steht.

  • Die ist ja eingetragen, somit wäre diese ja erlaubt! Aber zu was macht man so einen Käse, mehr zGG hat er deswegen auch nicht.

    Im Gegenteil er hat weniger Zuladung! Noch dazu geht er besch.... zu Fahren und sieht Sch.... aus. :rolleyes:

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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  • Sicherlich wird das erlaubt sein, wenn das so in den Papieren steht.

    Mir wäre das allerdings völlig egal, weil total sinnlos !

    Wie soll der sich fahren ?? Nur gradeaus ??

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Bloß weil was eingetragen ist, ist es noch net erlaubt!!


    Selbst ohne die dritte Achse passen die Achspositionen der ersten zwei Achsen net wirklich :confused:

    MfG,
    Jay


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  • Sebastian, sag jetzt aber net das Du den kaufen willst

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  • 2,0to zgg

    Als Tridem

    Ist in meinen Augen totaler blödsinn

    Was soll das bringen? Nix nur noch weniger Zuladungen da Leergewicht höher ist.

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Meine Worte....

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  • Der zieht wenigstens nicht schief wenn man ihn mal von Hand einseitig über eine Bodenwelle schiebt.
    Das wars aber auch so ziemlich an vorteilen...

  • geh ich auch davon aus. Was aber bei weniger als 1.5to Nutzlast sinnlos ist.

    auch nicht besser, außer das die Achsen anders verteilt sind :biggrins:


    ich tippe der hat die dritte Achse wegen Baggertransport drunter gebaut


    Kann nur was mit der stützlast zu tun gehabt haben. Denn zum verladen hätten es auch n paar Stützen getan

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Ja die Frage war nur ob dies jetzt doch erlaubt ist?

    Nein es ist und bleibt weiterhin nicht erlaubt - und die Eintragung ist das Papier net wert, auf der sie draufsteht!

    Da hat sowohl der aaS, als auch die Technische Leitung der Prüforganisation mächtig gepennt.

    Die StVZO sagt da GANZ KLAR - in §41:

    (10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als

    1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
    2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
    3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

    Und auch in der ECE R13, wenn man das nach EG-Recht durchkauen will, heißt es:

    Da gibt es einfach NULL Toleranz und egal wie man es dreht und wendet - die Eintragung ist und bleibt NICHTIG!


    (cool dabei das mit dem elektrischen Bremssystem...)

  • Gut erklärt :super: Danke

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  • Alle Unklarheiten beseitigt. Danke Jonas :super:

    MfG,
    Jay


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