Wer darf eine eingeschlagene Nummer wegschleifen und dann eine neue Nummer einschlagen?
Nummer auf dem Typenschild stimmt nicht mit der Zulassung überein...
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Ich hoffe, die Frage war nur hypothetisch und ein 70jähriger Ingenieur kommst selbst auf die Lösung
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Wer darf eine eingeschlagene Nummer wegschleifen und dann eine neue Nummer einschlagen?
NIEMAND
den Rest dazu findest in der SUCHE
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Du darfst, steht schon 100 mal hier im Forum
Problem ist nur falls es ne eingeschlagene Nr gibt, dann wäre es ungünstig, weil die zählt mehr als das Schild
dann hilft der Trick mit dem Reserverad, s.o.
" du darfst..." hatte ich schon im Forum gestöbert. Meines Verständnis nach bezog sich das aber immer auf.." die originale Nummer" nicht eine andere. Ich befürchte das gäbe wohl Mecker von den Sherrifs
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mach dir nicht so nen Kopp. Du hast keinen Gallardo, sondern einen HP 500. Das Ding interessiert keinen Sheriff, die haben ganz andere Targets.
Natürlich kannst du auch versuchen, die Ochsentour durchs Amt zu gehen, viel Spaß dabei.
Ich würde die praxisorientierte Variante wählen.
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Nicht zu vergessen ein paar Kratzer und Dreck auf dem Schild, soll ja kein Prüfer animiert werden doofe Fragen zu stellen. Ich würde eine Ecke umbiegen und wieder glatt klopfen.. Du weißt doch das war vor 12 Jahren beim ankuppeln an den Traktor vom Nachbarn passiert.
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Neues Schild machen und dran nieten!
Wenn er fragt war das Alte kaputt, da würde ich keinen Zynober treiben!
Wer darf eine eingeschlagene Nummer wegschleifen und dann eine neue Nummer einschlagen?
Keiner darf sie wegschleifen.
Wenn sie, wie bei mir, einer Restaurierung des Rahmens zum Opfer fällt, immer erst mit der Prüforganisation sprechen.
Mein Prüfer hatte mich gefragt ob ich Schlagzahlen habe und mir gesagt wo ich die Nummer einschlagen soll.
Wenn ich keine gehabt hätte, hätte er die Nummer eingeschlagen!
War nur zu faul der Prüfer, aber sonst ist Rudi sehr brauchbar und prüft mit Augebmaß!
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Bei mir war das ähnlich. Der aaS war happy, dass wir den alten Rahmen noch auf dem Schrott liegen hatten. Er bat uns, ein Rahmenstück mit der Nummer da rauszuflexen und auf den neuen Rahmen aufzuschweißen. Gesagt - getan. So habe ich nun vom Auslieferungsstand des Trailers anno 1973 noch genau ein Stück in der Größe 70*60 übrig. Original!
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Papiere ändern steht mir auch bevor.
Allerdings nicht beim Anhänger, sondern beim Bus.
Letzte Woche ist ir aufgefallen, dass da eine falsche Anhängelast eingetragen ist.
Nämlich genau die Werte der achslasten von ein paar Zeilen oben drüber.
Vorderachse 1600 kg Hinterachse 1490 kg
Gebremst 1600 kg ungebremst 1490 kg
Nun dürfte ich völlig illusorische ungebremste Anhänger über die Autobahn jagen aber die zulässige gebremste LAst ist viel zu niedrig.
Sie müsste original 2500 kg betragen und es wären, vom Hersteller genehmigt auch 3000 möglich unter Bedingungen wie Steigungeinschränkungen.
Mal sehen wie die reagieren.
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Bei meinem HP 500 wußte ich genau, wo die Nr. eingeschlagen war, aber trotzdem nicht gefunden.
Ich hatte zu wenig Farbe weggeschliffen und "eingeschlagen" traf es auch nicht gerade. Eher "eingestreichelt".
Hab dann die dann selbst richtig eingeschlagen und später dann das Zugrohr mit Glasperlen gestrahlt.
Dann hatte ich 2 Nummern auf dem Zugrohr.
Egal jedenfalls, wer soll sich daran stoßen, wenn's mit den Papieren übereinstimmt ?
Das Typenschild hat damit wenig zu tun. Sowas kann schließlich auch verloren gehen. Auch ohne Typenschild gibt's TÜV.
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Die Prüfer schauen meisten vorne rechts am Rahmen nach der Nummer und Typenschild.
Bei meinem Westfalia war die Nummer dort nicht vorhanden sondern unten drunter (wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht).
Auf die Frag an den Prüfer was zu machen ist, schaut er mich an und meint, "ich würde sie einschlagen"
Sollte also vorne Rechts am Rahmen zufällig ein freier Platz sein, Einschlagen und hinter her mal ein wenig übermalen, fällt dann nicht mehr auf.
Ganz Wichtig!!! fahr eine andere Prüfstelle an.
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Bei meinem Saris Speedy mit Blechkasten war die Fahrgestellnummer einfach verrostet. An den Kanten der eingeschlagenen Zahlen war wohl einfach der Lack zu dünn und über die 30+ Jahre hat der Rost dann halt herzhaft zugebissen.
Also wurde ich vom TÜV auch wieder heim geschickt zum freilegen der Nummer. War ganz schön tricky, denn nach der ersten Runde mit dem Schwingschleifer war zwar eine Nummer zu erkennen, aber ob die x-te Stelle nun eine 6 oder 8 oder 9 sein sollte war nicht vollständig offensichtlich. Also mit dem Dremel und einem kegelförmigen Schleifer die Rostkrümel aus den Vertiefungen gefräst. Das war dann wieder präsentabel, also abgeklebt und mit der Sprühdose schwarz gelackt. Der Prüfer wollte das Gedremele dann gar nicht so genau wissen, denn natürlich hätte ich die Zahlen auch manipulieren können - bloß, wozu ?
Zum eigentlichen Thema: Zu allererst würde ich die eingeschlagene Nummer suchen, weil das die ist, die zählt. Danach versuchen bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren und dabei das Problem schildern, dann mit Hänger und allen Papieren (auch die letzten 15 TÜV Berichte) hin und das Ganze am Objekt vorführen. Die Zulassungsstellen müssen sich durchaus auch mal Fahrzeuge anschauen und die FIN prüfen, bei Importen und dergleichen. Wahrscheinlich kommt man so am einfachsten zur Korrektur der Papiere.
Noch ein Tipp: Beim Gespräch mit den Beamten unbedingt das Wort "Fehler" vermeiden, weil die und ihre Zunft machen keine. Versehen, Misinterpretation, Irrtum, Verwechslung, Verwirrung - alles kommt vor, aber keine Fehler.
Viel Erfolg !
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