STEMA 1300kg ablasten auf 995kg - Auflaufeinrichtung

  • Guten Tag liebe Community,


    ich habe mir vor 4 Tagen nen gebrauchten 1300kg Anhänger der Firma STEMA für billiges Geld gekauft. Da mir leider nicht bewusst war, dass ich (B Führerschein) den Hänger nicht mal leer fahren darf, da mein Audi A6 Allroad ein zulässiges Gesamtgewicht von 2505kg hat. Auto + Anhänger = 3,805 Tonnen.

    B96 und BE kommen für mich nicht in Frage, den Hänger soll auch ab und zu meine Frau mit meinem Auto fahren.


    Heute war ich beim TÜV, da ich beim Ablasten kein Problem sah. Er war mit den 3,5 Gesamtgewicht auch etwas überrascht und konnte mir auf meine Frage: "Hätte ich einen 3er oder Passat mit weniger Gewicht dürfte ich ihn mit Beladung 20kg, 200kg oder egal fahren, bis 3,5T fahren. Also warum können sie ihn mir ihn nicht ablasten" ...leider keine Antwort geben. Am Ende meinte er, wir können es einfacher machen wenn ich auf die Auflaufeinrichtung schaue und ihm die Daten gebe... tja, da steht leider 1100-1700kg.


    Der Hänger ist doch für den Betrieb unter 1100kg auch ausgelegt? ^^


    Was meint ihr? Ich möchte ihn auf exakt 995kg ablasten (Leergewicht 380kg).

    Wäre es nicht am einfachsten (zwar bisschen teuer) selber eine andere Auflaufeinrichtung zb. 800kg-1300kg einzubauen (bin Karosseriebauer, also kann das)


    Mfg Tom

  • Für welche Zulässige Gesamtmasse ist die AE ausgelegt?? Steht am Typenschild!


    Edit: Habs überlesen. 1100kg dann ist Schluss wie schon gesagt.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

    Einmal editiert, zuletzt von Mario77 ()

  • Mario77 auf dem Schild steht 1100 - 1700 kg. Ich verstehe, dass es ihn bei 1000kg nicht mehr "zusammenschiebt" ...aber warum sollte ich mit einem leichteren Auto das fahren können und mit meinem Audi nicht. Bei nem Passat und einem Gewicht von 995kg verhält sich der Hänger auch nicht anders wie mit meinem Auto.

  • Für welche Zulässige Gesamtmasse ist die AE ausgelegt?? Steht am Typenschild!

    Steht weiter oben schon.


    Das Thema hatten wir hier letztens schon, Schubi hat erläutert das der Bereich auf der Auflaufeinrichtung bindent ist.

    Du kannst natürlich erst noch einen anderen TÜV ausprobieren, AE tauschen wird aber wegen der Zulassung nicht so einfach (Bremsberechnung)

  • Die Lösung ist es, den Führerschein anzupassen und nicht den Anhänger. Investier die Kohle in BE oder wenigstens B96. ;)

    Stema 750kg Baumarkthopser (ungebremster Tieflader) und ein

    Eduard 1-Achs-Hochlader in 406*180cm plus Hochplane mit 1,8t auf 1,5t abgelastet :love:


    Lieber nackt als Radkappen fahren. :super:

  • Ich finde auch B96 keine unüberwindbare Hürde.

    Zur Fahrschule des Vertrauens und dann wird das zu 2. Ein interessanter Samstag.

  • Nun gut, wie ich sehe, hat auch hier keiner eine Erklärung. Ich dachte immer TÜV Prüfer können dank ihrem Wissensstand manche Sachen selbst entscheiden oder halt ne Einzelabnahme machen.


    BE & B96 fällt flach, da mehrere Leute mit dem Hänger fahren.


    Für mich ist es wieder bürokratischer deutscher Schwachsinn. Denn eine Erklärung kann mir keiner geben.

  • Es gibt halt einfach Regelungen, welche verbindlich sind.

    Ob sinnvoll oder nicht spielt da keine Rolle !

    Und wenn man etwas kauft, dann sollte man sich vorher informieren, ob man es überhaupt verwenden kann/darf und nicht hinterher über die bestehenden Regelungen beschweren.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Hallo Tom,


    zunächst einmal was vorweg: der Prüfer macht nur das wofür er gerade stehen darf.... und wenn da steht von bis.... man sollte das nicht unterschätzen aber auch Prüfer können nicht nur lesen sondern sie machen das auch....

    Warum sollte es nicht gehen den ANhänger auf das gewünschte Gewicht abzulasten? Du kannst ihn doch auch mit 600 oder 800kg Gesamt hinter dem Auto fahren.... Dann steht halt drin dass der Anhänger ein ZGG von 995kg hat....


    Im Übrigen:

    Nun gut, wie ich sehe, hat auch hier keiner eine Erklärung.

    Solche Aussagen kommen nicht besonders gut für jemanden der sich gerade in einem Forum - egal in welchem - angemeldet hat....

    warum komme ich für mich in diesem Zusammenhang auf das Thema "OneHitWonder"?

  • Sinnvoll ergibt für mich schon einen Sinn, da ich den guten Herrn vom TÜV auch bezahle.

    Meinst Du der Prüfer trägt Dir zwei Tonnen für die genannte AE ein nur weil Du die Prüfgebühr bezahlst? So hört sich das fast an....


    Nix für ungut aber das passt nicht....

  • Heute war ich beim TÜV, da ich beim Ablasten kein Problem sah. Er war mit den 3,5 Gesamtgewicht auch etwas überrascht und konnte mir auf meine Frage: "Hätte ich einen 3er oder Passat mit weniger Gewicht dürfte ich ihn mit Beladung 20kg, 200kg oder egal fahren, bis 3,5T fahren. Also warum können sie ihn mir ihn nicht ablasten" ...leider keine Antwort geben. Am Ende meinte er, wir können es einfacher machen wenn ich auf die Auflaufeinrichtung schaue und ihm die Daten gebe... tja, da steht leider 1100-1700kg.


    Der Hänger ist doch für den Betrieb unter 1100kg auch ausgelegt? ^^


    Was meint ihr? Ich möchte ihn auf exakt 995kg ablasten (Leergewicht 380kg).

    Wie Frischling schon sagte.

    Suche dir einen anderen Prüfer - dem hättest die Frage auch mal stellen sollen, ob du dann auch nicht leer oder teilbeladen fahren darfst... sondern nur noch vollbeladen. :rolleyes:


    Im Übrigen reicht bei einer Vollbremsung auch das Leergewicht eines Anhängers bei Weitem, dass die Auflaufeinrichtung anspricht.

  • Wenn du schon den Führerschein nicht anpassen willst (was die anderen auch machen können) dann Verkauf das Teil wieder und kauf nen 750kg ungebremst

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Kurz und knapp

    Die AE von Deinem ANhänger ist ausgelegt für 1,1 - 1,7 to zgg.

    Wenn du den Anhänger anlasten willst auf deine 0,995to ist die AE nicht dafür geeignet.

    entweder andere AE kaufen, einbauen, bremszuordnungberechnung anfordern, zum AAS fahren und die Papiere ändern lassen ODER den Anhänger verkaufen und einen 1000kg Anhänger kaufen der dann auf 995kg zgg ,ohne technische Änderungen, angelastet wird.


    Klar kann man den Anhänger auch mit weniger Gewicht fahren.

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Nun gut, wie ich sehe, hat auch hier keiner eine Erklärung. [...]


    Denn eine Erklärung kann mir keiner geben.

    Die Erklärung ist doch logisch, auch wenn Du sie anscheinend nicht wahr haben willst. Hier nochmal extra für Dich der Link:

    Es liegt am zulässigen Arbeitsbereich der AE. Daher ist eine Ablastung OHNE technische Änderung so weit runter nicht zulässig. Du kannst trotzdem ablasten, dann aber MIT technischer Änderung. Würde der Prüfer jetzt eine Änderung ohne technische Änderung außerhalb des Arbeitsbereiches der AE machen, bräuchte man ja keine Ablastung mit technischer Änderung mehr... Macht schon Sinn, auch wenn's dir nicht passt.

    Dabei spielt es keine Rolle, wie leer oder halb voll oder wie-auch-immer Du den Anhänger in der Praxis bewegst. Ist halt nicht zulässig, können wir auch nicht ändern! Du kannst dein Glück ja auch noch bei einem anderen Prüfer versuchen...


    BE & B96 fällt flach, da mehrere Leute mit dem Hänger fahren.

    Wie viele Leute? B96 könnte sich dennoch rechnen und man bekommt vielleicht sogar "Mengenrabatt" bei der Fahrschule.



    Und zu guter Letzt noch der Hinweis:

    Lass deine Stimmung nicht an uns aus... Wir können auch nix dafür, dass sich dein Billigkauf doch nicht als guter Kauf erweist. :rolleyes:

    Stema 750kg Baumarkthopser (ungebremster Tieflader) und ein

    Eduard 1-Achs-Hochlader in 406*180cm plus Hochplane mit 1,8t auf 1,5t abgelastet :love:


    Lieber nackt als Radkappen fahren. :super:

  • ich beschäftige mich seit 30 Jahren mit Anhängern und allem drumrum


    ich weiß das auf jeder AE schon immer eine Gewichtsangabe "von bis" steht


    aber das man ihn deshalb nicht unter diese Grenze ablasten kann, hab ich auch erst letzte Woche das erste mal gehört, weils einfach Unsinn ist


    wenn man sich an das Minimumgewicht in irgend einer Weise halten müsste, dann dürfte man mit keinem Anhänger leer oder teilbeladen fahren


    klar ist das der Hersteller irgend ein Gewicht angeben muß, und somit ist das der optimale Arbeitsbereich, aber da der Anhänger ja trotzdem auch leer oder teilbeladen bewegt werden darf spricht normal nichts dagegen unter diesen Wert zu gehen, vor allem wenns nur 100kg sind



    Ich würde auch einfach zu nem andern TÜV fahren, das ist wie mit der 100km/h Regel, da hängen sich manche TÜVtler auch an ner alten Achse auf, und anderen ist es egal

  • Sehe ich nicht so weil der Arbeitsbereich bei 1100kg angeht. Auch wenn er mit weniger gefahren werden kann geht's halt eig. net.

    Nen anderen Prüfer kann man trotzdem mal Fragen.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75