Die Regelung finde ich bescheuert, aber sie ist halt existent.
Man darf den z.B. 300 kg schweren Anhänger jederzeit leer oder kaum beladen fahren - aber ablasten geht nicht.
Logisch erklären kann mir das keiner.
Achte beim Ablasten darauf, ob bei den Bemerkungen im Schein ein erhöhtes GG des Audis im Anhängerbetrieb angegeben ist - der Wert ist dann maßgebend.