Kannst du mal bitte diese unsinnigen Links lassen? Ich hab den weiter oben schonmal gelöscht, auf dieser Camper Seite da steht nur MÜLL, ich glaub da schreibt der selbe der immer den Mist bei Wiki verzapft
und Du glaubst des dann
Diese Aussage habe ich in dem u.g. link gefunden:
Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs, erlischt automatisch die 100er Zulassung.
das ist BLÖDSINN, wenn ich einen Wohnwagen habe der X kg wiegen darf dann muß das Auto ein
Mindestleergewicht von Y haben, darf der Wohnwagen nun nach einer Auflastung X+100 kg wiegen, erlischt die 100er Zulassung deswegen nicht, es muß nur einfach das Zugfahrzeug ein höheres Leergewicht haben um die Vorschriften zu erfüllen,
und bei normalen Anhängern mit nem Faktor 1.1 oder 1.2 ist das ZGG vom Anhänger eh höher als das nötige Leergewicht vom Zugfahrzeug
es erlischt aber deshalb NIE die 100er Zulassung vom Anhänger, sondern das Zugfahrzeug erfüllt dann einfach die Vorgaben nicht, hat aber NULL,NICHTS NADA mit dem Wohnwagen/Anhänger zu tun
auch das ist BLÖDSINN was da steht
ZitatHat man beispielsweise die Führerscheinklasse 3 und ein Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000kg, sowie einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.600 kg, dann liegt das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes über 3.500kg und man darf das Gespann so nicht fahren.
mitm 3er darf ich fahren, was das Auto hergibt, bis 7,5t und Anhänger bis 11t
Ist schon armselig für die Leute, die täglich mit diesem Themenfeld ihr Geld verdienen und sich auskennen müssten.
den ADAC brauchst auch ned fragen, die wissen nur wie man ne Zeitung halb Voll mit Anzeigen für Treppenifte bringt, und Autotest so manipuliert das immer eine bestimmte Marke gewinnt
und dein Händler ist halt ne Pfeife wenn er keine Ahnung hat, dann geht man zu nem andern
Diese konzentrierte Zusammenfasung einer komplizierten Verordnung verstehe ich sogar.
und was die Ablastung betrifft, kauf den Anhänger mit dem höheren Gewicht, dann gehst zum TÜV und lässt ihn nur aufm Papier ablasten, das nennt sich Ablastung ohne technische Änderung, und kostet normal um die 36 €
und genauso einfach und günstig kannst ihn später wieder Auflasten, hat dir Patte und Pizza auch schon gesagt
bestellst ihn ab Werk mit dem niedrigen Gewicht, dann brauchst später ne Herstellerbescheinigung das ihn auflasten kannst und ne teure Abnahme, also lass den Quatsch mit ab Werk, mach das selber, ist billiger und einfacher
Typenschild brauchst in der Regel kein anderes, ansonsten kannst dir eins ausdrucken und drüber kleben
sie haben beide mehrere Stellen kontaktiert (u.a. TÜV und Polizei) und keiner der Kontaktierten konnten eine Aussage treffen, ob nun das eingeschriebene zul. Gg oder die tatsächliche Masse (also gemessenes Gewicht von Anhänger + Last bzw. Ausbau) relavant sind
wie gesagt, der Anhänger hat ein zgg von X, also muß das Zugfahrzeug ein LEERGEWICHT von Y haben, und das steht im Fahrzeugschein vom Anhänger, ist das Auto zu leicht, bleibts bei 80 km/h, aber die 100er Zulassung vom Anhänger erlischt NIEMALS
UND DAS IST EINDEUTIG zu beantworten