Kofferanhänger soll ein Mini Camper werden!

  • Kannst du mal bitte diese unsinnigen Links lassen? Ich hab den weiter oben schonmal gelöscht, auf dieser Camper Seite da steht nur MÜLL, ich glaub da schreibt der selbe der immer den Mist bei Wiki verzapft


    und Du glaubst des dann

    Diese Aussage habe ich in dem u.g. link gefunden:

    Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs, erlischt automatisch die 100er Zulassung.

    das ist BLÖDSINN, wenn ich einen Wohnwagen habe der X kg wiegen darf dann muß das Auto ein

    Mindestleergewicht von Y haben, darf der Wohnwagen nun nach einer Auflastung X+100 kg wiegen, erlischt die 100er Zulassung deswegen nicht, es muß nur einfach das Zugfahrzeug ein höheres Leergewicht haben um die Vorschriften zu erfüllen,


    und bei normalen Anhängern mit nem Faktor 1.1 oder 1.2 ist das ZGG vom Anhänger eh höher als das nötige Leergewicht vom Zugfahrzeug


    es erlischt aber deshalb NIE die 100er Zulassung vom Anhänger, sondern das Zugfahrzeug erfüllt dann einfach die Vorgaben nicht, hat aber NULL,NICHTS NADA mit dem Wohnwagen/Anhänger zu tun


    auch das ist BLÖDSINN was da steht

    Zitat

    Hat man beispielsweise die Führerscheinklasse 3 und ein Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000kg, sowie einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.600 kg, dann liegt das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes über 3.500kg und man darf das Gespann so nicht fahren.


    mitm 3er darf ich fahren, was das Auto hergibt, bis 7,5t und Anhänger bis 11t

    Ist schon armselig für die Leute, die täglich mit diesem Themenfeld ihr Geld verdienen und sich auskennen müssten.

    den ADAC brauchst auch ned fragen, die wissen nur wie man ne Zeitung halb Voll mit Anzeigen für Treppenifte bringt, und Autotest so manipuliert das immer eine bestimmte Marke gewinnt


    und dein Händler ist halt ne Pfeife wenn er keine Ahnung hat, dann geht man zu nem andern


    Diese konzentrierte Zusammenfasung einer komplizierten Verordnung verstehe ich sogar.


    https://camper-guide.de/lexikon/ablastung/

    und was die Ablastung betrifft, kauf den Anhänger mit dem höheren Gewicht, dann gehst zum TÜV und lässt ihn nur aufm Papier ablasten, das nennt sich Ablastung ohne technische Änderung, und kostet normal um die 36 €


    und genauso einfach und günstig kannst ihn später wieder Auflasten, hat dir Patte und Pizza auch schon gesagt


    bestellst ihn ab Werk mit dem niedrigen Gewicht, dann brauchst später ne Herstellerbescheinigung das ihn auflasten kannst und ne teure Abnahme, also lass den Quatsch mit ab Werk, mach das selber, ist billiger und einfacher


    Typenschild brauchst in der Regel kein anderes, ansonsten kannst dir eins ausdrucken und drüber kleben



    sie haben beide mehrere Stellen kontaktiert (u.a. TÜV und Polizei) und keiner der Kontaktierten konnten eine Aussage treffen, ob nun das eingeschriebene zul. Gg oder die tatsächliche Masse (also gemessenes Gewicht von Anhänger + Last bzw. Ausbau) relavant sind

    wie gesagt, der Anhänger hat ein zgg von X, also muß das Zugfahrzeug ein LEERGEWICHT von Y haben, und das steht im Fahrzeugschein vom Anhänger, ist das Auto zu leicht, bleibts bei 80 km/h, aber die 100er Zulassung vom Anhänger erlischt NIEMALS


    UND DAS IST EINDEUTIG zu beantworten

  • Du scheinst dich ja besser mit dem Thema auszukennen wie meine örtliche Polizeistation.

    Bringt es mir nur etwas?

    Nein, denn werde ich angehalten kann ich zwar erwähnen wer hier was gepostet hat und ich aufgrund dessen der Meinung bin 100km/h fahren zu dürfen, aber es wird wenig interessieren.


    Was kann ich also dann tun?

    Ich kann verschiedene Stellen wir ADAC, Verkehrspolizei und meinen Händler kontaktieren, was ich dann auch gemacht habe.

    Und ich kann im schlimmsten Fall den Anhänger ablasten, was ich ebenso gemacht habe.


    ... Es sei denn, du "Der Glonntaler", arbeitest in einer entsprechenden Stelle (z.B. Verkehrspolizei) und gibt es mir schriftlich und offiziell das alles gut ist.

    Solange das nicht der Fall ist, kann und werde ich Stellen und Leute kontaktieren, die ich meine kontaktieren zu müssen - absolut unabhänigg von der Meinung der Forenmitgliedern von diesen Stellen,


    Noch einen schönen Abend

    Sonso

  • Lies dir doch einfach Feld 22 in deinem Fahrzeugschein durch, oder google was da so steht, oder frag hier nett: Da steht eine erfoderliche Leermasse des Zugfahrzeugs in kg. Keine Formel, keinn "wenn...dann...", einfach eine Kilozahl, die der TÜV oder der Hersteller mal ausgerechnet hat. Die zählt. Punkt.


    Einziger diskutabler Punkt ist das Leergewicht deines Zugfahrzeugs, wenn da z. B. ein von bis Wert steht, aber das ist auch echt der einzige Interpretationsspielraum der mir da einfällt.


    Wenn du dich selbst einarbeiten möchtest, empfehle ich folgende Lektüre: https://www.gesetze-im-interne…usnv_9/BJNR317100998.html

    Die kann man im Falle einer Kontrolle dem Polizisten auch laut vorlesen, sollte er anderer Meinung sein.

    Stimmt aber meiner Meinung nach mit dem von Der Glonntaler geschriebenen überein.

  • Wenn ich den Fahrzeugschein hätte, könnte ich das nachschauen.

    Wie allerdings geschrieben ist das Ding im Bau.


    Werde ich den in der Hand halten, werde ich das mit Sicherheit nachschauen ... deinen Link natürlich ebenso - Danke dafür.

  • Es ist ja richtig das Mitglieder hier aus dem Forum keine Rechtsverbindlichen Aussagen treffen, tuen die aber ganz offensichtlich weder beim ADAC, noch bei deiner lokalen Polizeiwache oder sonst irgentwo.

    Und von denen wirst du auch nichts schriftlich bekommen. Die haben auch alle keine Lust ihre Hand ins Feuer zu halten.

    Und selbst wenn du so einen wisch hättest kann der nicht die aktuelle Gesetzeslage ändern. Wenn was falsch ist bekommst trotzdem einen dran, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • Nein, denn werde ich angehalten kann ich zwar erwähnen wer hier was gepostet hat und ich aufgrund dessen der Meinung bin 100km/h fahren zu dürfen, aber es wird wenig interessieren.

    Man kann versuchen am Straßenrand zu diskutieren. Bester Ansatz wäre dir zeigen zu lassen wo die Regel steht auf die sie sich beziehen.

    Ewig rumzicken würde ich da aber nicht. Ticket in Empfang nehmen, weiterfahren und Einspruch einlegen.


    Und wie schon erwähnt kann man die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO auch im Original nachlesen. Da steht was Sache ist.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • So sieht so eine Eintragung aus. Hätte man sicher auch googlen können.

    Habe ich die letzte Stunde bei goo-le gesucht und nichts gefunden. Deshalb vielen Dank für deine Hilfsbereitschaft ;)

    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • Natürlich steht in der Ausnahmeverordnung - und nur dort - was Sache ist.


    Nur ist dort eben nicht genauer spezifiziert, was unter dem Leergewicht bzw. der Leermasse des Zugwagens zu verstehen ist.


    Und der Text im Fzg.schein sieht je nach Zulassungsstelle etwas anders aus, da gibt es keine verbindliche Vorgabe.

  • Nur ist dort eben nicht genauer spezifiziert, was unter dem Leergewicht bzw. der Leermasse des Zugwagens zu verstehen ist.

    Was soll denn das anderes gelten als der eingetragene Wert im Fahrzeugschein?


    Und der Text im Fzg.schein sieht je nach Zulassungsstelle etwas anders aus, da gibt es keine verbindliche Vorgab

    Der Sinn war aber, bei allen die ich bislang gesehen habe, der gleiche. Die benötigte Leermasse stand überall drin.

  • Lies dir doch einfach Feld 22 in deinem Fahrzeugschein durch, oder google was da so steht, oder frag hier nett: Da steht eine erfoderliche Leermasse des Zugfahrzeugs in kg. Keine Formel, keinn "wenn...dann...", einfach eine Kilozahl, die der TÜV oder der Hersteller mal ausgerechnet hat. Die zählt. Punkt.

    Ich frage dich hier mal ganz nett, wie hat der TÜV die Leermasse vom Zugfahrzeug berechnet? Der Hersteller als Designausführer wird es schon können, er hat ja den ganzen Hänger mit einer Festigkeitsberechnung (statisch und dynamisch) ausgelegt.


    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • Welcher Wert gilt: die eingetragene Leermasse oder der tatsächliche Wert?


    Wenn der tatsächliche Wert gilt: werden 75 kg für den Fahrer und zu 90 % gefüllter Tank eingerechnet?


    Wenn der eingetragene Wert gilt: bei vielen Autos steht da z.B. Leermasse von 1240 - 1480 kg: welchen Wert nimmt man denn nun an?


    Es ist eben nicht ganz so trivial, und auf diese Fragen habe ich nirgends eine Antwort gefunden.

  • Du scheinst dich ja besser mit dem Thema auszukennen wie meine örtliche Polizeistation.

    das kann leicht sein, ich mach das ja schon lang genug

    Was kann ich also dann tun?

    Ich kann verschiedene Stellen wir ADAC, Verkehrspolizei und meinen Händler kontaktieren, was ich dann auch gemacht habe.

    hilft dir aber nichts wenn die Mist erzählen, und das ist nix neues das die sich oft nicht auskennen

    Es sei denn, du "Der Glonntaler", arbeitest in einer entsprechenden Stelle (z.B. Verkehrspolizei) und gibt es mir schriftlich und offiziell das alles gut ist.

    ich arbeite nicht in der entsprechenden Stelle, aber schriftlich geben kann ichs dir trotzdem, sogar mit Bilder

    https://www.gtue.de/sixcms/med…po-100-fuer-anhaenger.pdf


    und Pizza hat dir den Link zum Gesetzestext reingestellt und ein BILD wie so ein Eintrag im Schein aussieht


    wenn es nun immer noch nicht glaubst, ist dir eh nicht zu helfen

    Solange das nicht der Fall ist, kann und werde ich Stellen und Leute kontaktieren, die ich meine kontaktieren zu müssen

    klar mach doch, kannst auch am Stammtisch fragen, da werden sie dir noch mehr Schmarrn erzählen

    Was soll denn das anderes gelten als der eingetragene Wert im Fahrzeugschein?

    es gibt nichts anderes, außer das echte Gewicht bei einer Kontrolle, wenns hart auf hart geht

    Es ist eben nicht ganz so trivial, und auf diese Fragen habe ich nirgends eine Antwort gefunden.

    da muß ich dir leider Recht geben, ich hab jetzt auch ne Stunde gesucht, es heißt immer nur Leergewicht des Zugfahrzeugs, aber es steht nirgends welcher Wert zählt bei einer von/bis Angabe


    der gute :police:nimmt den hohen Wert, weil die Autos eh meist schwerer sind als angegeben

    der böse :police: nimmt den niedrigen Wert oder zerrt dich auf die Waage


    ich hab grad bei meiner Polizei angerufen, aber die hatten grad Stress und keine Zeit, aber ich nerv die morgen wieder, irgend ne Regel muß es geben bei von/bis Angaben


    aber bei Fahrzeugen wo nur ein Gewicht angegeben ist, wird erstmal dieses genommen, solange keine offensichtlichen Zweifel bestehen, dann nehmen sie dich immer mit zur Waage

  • Wenn beim Leergewicht Zweifel bestehen nehmen sie mich mit zur Waage? =O

    Wer räumt den Wagen aus und wieder ein?

    :PZweifel beim Leergewicht wird es bei den Überwachunsbehörden nicht geben. Es gibt immer nur Zweifel am Gesamtgewicht.

    Aber das weißt du sicher selbst.


    Um welche grundsätzliche Frage geht es hier eigentlich ?

    Dann könnte ich nachher meinen besten Freund fragen. Der weiß die Lösung ganz sicher.

    Aber ich weiß leider mittlerweile garnicht mehr, was ich den fragen müßte! 8o

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ich frage dich hier mal ganz nett, wie hat der TÜV die Leermasse vom Zugfahrzeug berechnet? Der Hersteller als Designausführer wird es schon können, er hat ja den ganzen Hänger mit einer Festigkeitsberechnung (statisch und dynamisch) ausgelegt.


    Swifty

    Gucke dir den oben verlinkten Gesetzestext an, das steht das ganz genau drin. Man nimmt den geltenden Faktor und die zGM des Anhängers und dann kriegt das jeder TÜV-Prüfer hin, Grundrechenarten und so. Ist ja auch sein Job.


    naja, Leermasse ist das nicht Leergewicht + halbvoller Tank+ Fahrer ( Normfahrer mit 75kg oder so)??

    Irgendwie so wurde das, was in deinem Fahrzeugschein steht mal berechnet, ja.

    Welcher Wert gilt: die eingetragene Leermasse oder der tatsächliche Wert?

    Der tatsächliche Wert ist ja nicht das Leergewicht. Das Leergewicht wurde den geltenden Regeln entsprechend vom Hersteller oder dem TÜV ermittelt, das macht mir Sicherheit nicht die Polizei "im Feld".


    Wer einen von bis Wert im Fahrzeugschein hat, hat aus meiner Sicht drei Optionen:

    1. Von Wert reicht: Alles ok

    2. Bis Wert reicht: Man muss damit rechnen einiges an Ärger zu haben, selbst wenn der Richter am Ende auf deiner Seite ist

    3. Bis Wert reicht nicht: keine 100 kmh

  • Nur ist dort eben nicht genauer spezifiziert, was unter dem Leergewicht bzw. der Leermasse des Zugwagens zu verstehen ist.

    §42 StVZO

    Zitat

    (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger ([...]), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten ([...]) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder[...]), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. [...]


    Wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auszusehen hat ist in FZV Anlage 5 beschrieben.

    Daraus geht dann hervor das Feld G das Leergewicht beschreibt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Kannst du mal bitte diese unsinnigen Links lassen?


    das ist BLÖDSINN,


    auch das ist BLÖDSINN was da steht


    den ADAC brauchst auch ned fragen, die wissen nur wie man ne Zeitung halb Voll mit Anzeigen für Treppenifte bringt, und Autotest so manipuliert das immer eine bestimmte Marke gewinnt


    und dein Händler ist halt ne Pfeife wenn er keine Ahnung hat, dann geht man zu nem andern

    UND DAS IST EINDEUTIG zu beantworten

    Lieber Moderator Glonntaler,


    NeuUser haben Fragen die AltUer schon längst für sich beantwortet haben.

    Nur, wenn die 100 KM/h Geschichte so oft hier auftaucht, könnte sie doch hier einen Eintrag vertragen:

    FAQ / Infothek

    Antworten und Informationen zu oft gestellten Fragen, Nachschlagewerk


    Als Moderator solltest du eher moderieren (lenken und mäßigen) und deine Beurteilungen, wie BLÖDSINN und unsinnig über NeuUser, einen ganzen Automobilclub in die Tonne hauen, und einen fremden Händler nach dem Hörensagen herabsetzen, lassen


    RUMSCHREIHEN in Großbuchstaben ist auch nicht nett. Aber jeder hat mal einen schlechten Tag und eine kurze Zündschnur. Habe etwas Geduld mit den Neuen. ;)


    Swifty


    PS: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)