Was ist rechtlich ein Rückstrahler?

  • Was ist genau ein Rückstrahler?

    Ist das eine Lampe mit Leuchtmittel oder nur eine Reflexfolie/Katzenauge?


    Hintergrund:

    Ich wurde vorgestern Abend anlässlich einer Kontrolle von der Polizei angesprochen, weil am Anhänger vorne zwei weiße Leuchten fehlen würden.

    Diese waren ursprünglich auch mal ab Werk angebracht, wurden aber vom Vorbesitzer entfernt, weil der die immer wieder abgerissen hat.

    Er hatte stattdessen an den äußersten Punkten des Aufbaus (nicht an den überstehenden Radabdeckungen!) jeweils ein weißes reflektierendes Katzenauge aufgeklebt.

    Beim TÜV war das über 10 Jahre nie ein Problem und es hat auch nie jemand was gesagt.


    Jetzt habe ich mal das Gesetz bemüht und da steht, dass "weiße Rückstrahler" vorgeschrieben wären, wenn der Anhänger breiter als 1,60m wäre... hier 1,81m Gesamtbreite inkl. Radkästen!

    Dabei dürfen die Rückstrahler nicht weiter als 150mm von der äußersten Kante des Anhängers entfernt angebracht sein.

    Die Kotflügel sind jeweils 250mm breit... entspräche also ab Werk schon nicht den gesetzlichen Vorschriften!?

    Zudem seien diese Rückstrahler zwingend erforderlich, wenn der Anhänger auf jeder Seite mindestens 400mm breiter als das Zugfahrzeug wäre... hier 1,81m gegenüber 2,10m,

    der Anhänger ist also schmaler als das Zugfahrzeug!


    Kann mich jemand genauer aufklären, beim TÜV konnte ich bisher niemanden erreichen und die Polizisten waren sich selbst - die Gesetzeslage betreffend - nicht 100%ig sicher,

    als ich sie auf die angebrachten Katzenaugen aufmerksam gemacht habe?

    Ich möge das doch bitte selbst mal genauer überprüfen.... :biggrins:

    Danke vorab und schönes Wochenende - Andreas

  • Moin

    Ein Rückstrahler ist für mich ein Katzenauge...

    Wie auch hinten die Dreieckigen...


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ein Rückstrahler ist eine reflektierende, nicht selbst leuchtende Fläche.

    Mit den "weißen Rückstrahlern" sind definitiv Leuchten (elektrisch betriebene Lichtquellen) gemeint!


    Steht wunderbar beschrieben in § 51 ff StVZO

    Brenderup Tieflader, Typ 63, Ausführung A, 1 to, Baujahr 1999


    Fische sind statistisch gesehen die am wenigsten überfahrenen Tiere

  • Mit den "weißen Rückstrahlern" sind definitiv Leuchten (elektrisch betriebene Lichtquellen) gemeint!

    Dann ist es aber richtig doof ausgedrückt

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ist das eine Lampe mit Leuchtmittel oder nur eine Reflexfolie/Katzenauge?

    Nur Katzenauge.

    Reflexfolie gilt meines Wissens nicht weil die beim Rückstrahlwinkel nicht gut genug ist. Darf aber bei gebremsten (!) Anhängern zusätzlich angebracht werden.

    Und Lampen werden im Fachjargon als Leuchten bezeichnet.


    Jetzt habe ich mal das Gesetz bemüht und da steht, dass "weiße Rückstrahler" vorgeschrieben wären,

    So einfach ist das leider nicht weil es einmal die deutsche StVZO ($51-54) gibt und EG Richtlinie 76/756/EWG.

    Die sind nicht identisch, aber beide gültig und es können Neufahrzeuge danach aufgebaut werden. Volumenhersteller halten sich üblicherweise an die EG-Richtlinien weil die Fahrzeuge dann europaweit vertrieben werden können.


    Welche Regel für deinen Anhänger gilt hängt also in erster Linie davon ab nach welchem Regelwerk er aufgebaut und zugelassen wurde.


    Nach StVZO hängen die vorderen Begrenzungsleuchten von der Breite des Zugfahrzeugs ab. Katzenaugen sind optional.

    Nach EG sind sie Rückstrahler immer Pflicht, Leuchten bei Anhängern > 1,6m Breite.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Oih, Überschneidung der Beiträge.

    Mit den "weißen Rückstrahlern" sind definitiv Leuchten (elektrisch betriebene Lichtquellen) gemeint!

    Das ist nicht korrekt.

    Das Gesetzt spricht im selben Satz von Begrenzungsleuchten und von Rückstrahlern. Es sind also zweierlei Einrichtungen gemeint.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

    Zitat

    (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Rückstrahler sind Rückstrahler...

    Sie müssen aber auch typgeprüft und für das Fahrzeug zugelassen sein.

    Kommt ja auch keiner auf die schwachsinnige Idee, Fahrrad-Rückstrahler an Auto, Hänger oder Motorrad zu pappen....


    Reflexfolien haben meines Wissens keine solche Zulassung, ich habe jedenfalls noch keine mit E-Prüfzeichen gesehen.

    Es ist besser, seinen Mund zu halten und dumm zu erscheinen, als ihn zu öffnen und alle Zweifel auszuräumen.


    Mark Twain


  • Reflexfolien haben meines Wissens keine solche Zulassung, ich habe jedenfalls noch keine mit E-Prüfzeichen gesehen.

    Doch auch Reflexfolien haben ein E-Prüfzeichen wenn sie zugelassen sind!!


    Siehe Hier


    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Reflexfolien haben meines Wissens keine solche Zulassung, ich habe jedenfalls noch keine mit E-Prüfzeichen gesehen.

    Auch Reflexfolie haben eine Zulassung und Prüfzeichen um als solche an Fahrzeugen Verwendung zu finden.

    Sind Reflexfolien vorgeschrieben, dann müssen sie eine Zulassung als solche haben. Sind dann immer mit Hologrammen versehen.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Oh, unsere Antworten haben sich überschnitten. ^^

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Jetzt haben wir anscheinden aneinander vorbeigeredet:


    Ich wollte damit im Post Nr 3 sagen, dass das, was die Herren Polizeibeamten Rückstrahler genannt haben, laut StVZO Leuchten sind

    Brenderup Tieflader, Typ 63, Ausführung A, 1 to, Baujahr 1999


    Fische sind statistisch gesehen die am wenigsten überfahrenen Tiere

  • Nach ECE R48 sind zwei weiße Rückstrahler (Reflektoren) bei allen Anhängern vorgeschrieben. Diese dürfen nicht weiter als 150mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite entfernt sein.


    Ab 1,6m Anhängerbreite sind zusätzlich zwei weiße Begrenzungsleuchten vorgeschrieben. Diese haben die gleiche Vorgabe was den Abstand nach außen angeht wie die Rückstrahler.


    Die Rückstrahler dürfen in den Begrenzungsleuchten integriert sein.


    Schön aufbereitet auf Seite 30 der ECE Zusammenfassung von Hella:

    https://www.hella.com/hella-co…n_Broschuere_HELLA_DE.pdf

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Nach ECE R48 sind zwei weiße Rückstrahler (Reflektoren) bei allen Anhängern vorgeschrieben. Diese dürfen nicht weiter als 150mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite entfernt sein.

    Dem nach müsste ich mir also mit zusätzlichen Montagematerial auf jede Seite vorne ein "Katzenauge" [Rückstrahler (Seite 10, 2.7.16)] montieren, da die Kotflügel breiter als 150mm sind.


    Interessant, dass der Prüfer gestern nichts dazu gesagt hat.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Hallo,

    Ich hatte an meinem gebrauchten Anhänger auch vorne orangene verbaut, warum auch immer.

    Der Tüv Prüfer sagte ich muss diese entfernen und gegen weiße tauschen, dann ist alles in Ordnung.

    Gruß Uwe

  • Hallo,

    Ich hatte an meinem gebrauchten Anhänger auch vorne orangene verbaut, warum auch immer.

    Der Tüv Prüfer sagte ich muss diese entfernen und gegen weiße tauschen, dann ist alles in Ordnung.

    Gruß Uwe

    Ich habe vorne gar keine dran.

    Seid ich den besitze waren da auch nie welche dran.

    Weiß jetzt aber auch nicht durch wie viele Hände der schon gegangen ist.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Mein Humbaur hat nach vorne auch keine Reflektoren - und hat auch nie welche gehabt. Der war bisher genau in zwei Händen: Denen meines Vaters und meinen!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ist auch erst ab einer bestimmten Länge Vorschrift, wenn ich mich nicht irre.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.