Vollgutachten für einen ATV Holzanhänger - Unterschied Dekra / TÜV

  • Hallo,


    ich möchte einen einen Holzanhänger mit 25km/h hinter einem ATV betreiben. Alle rechtlichen Vorgaben vom Zugfahrzeug sind erfüllt.


    Hier der Link zum Anhänger: http://www.carlights.de/atv-ho…ger-tr04-mit-aufsatz.html Anhänger http://atv-haenger.de/2011/12/atv-anhaenger-tr04/



    Nun zum Problem:


    Lt. Lieferant ist eine Straßenzulassung / BE durch eine Vollabnahme möglich.
    Ich habe von einem Anhänger sogar den Erläuterungsbogen zu einem positiv abgeschlossenem Vollgutachten nach §21 StVZO und die Eintragungen für
    einen Fahrzeugbrief ausgestellt von der Dekra in Ostdeutschland als Kopie. (25km/h-Kennzeichnung, 640kg zulässiges Gesamtgewicht).
    Dieses Gutachten hatte bei der Dekra 77,40€ gekostet. (§21 Vollgutacheten + 1* 15min Zusatzaufwand).


    Mit diesen Daten bin ich bis dato zu 2 Tüv-Stellen gefahren. Die Sachverständigen teilten mir mit, daß ein Vollgutachen nicht möglich sei, weil
    - die Achse kein Prüfzeichen hat
    - die Zugdeichsel / Rohr / Kupplung kein Prüfzeichen hat.


    Auf die Frage, warum die Dekra in Ostdeutschland ein Vollgutachten positiv erstellen kann und der Tüv im Westdeutschland nicht, bekam ich sinngemäß die Antwort: "Was die im Osten bei der Dekra machen ist egal - das sei bestimmt nicht immer legal".


    Das ist für mich unverständlich, ich dachte ein amtlicher Sachverständiger innerhalb Deutschlands muß sich an gleiche Bestimmungen halten und kann nicht nach Willkür entscheiden.


    Folgende Fakten stelle ich zum Anhänger fest:


    - Die Räder haben eine Tragfähigkeit von 160kg bei 1 Bar per Rad, d.h. unter 80km/h könnte die Regel 4+160kg+10%(Geschwindigkeit unter 80km/h) = 704kg zugelassen werden.
    - Eine Zugdeichsel gibt es nicht, da der Anhänger einen Zentralrohrrahmen hat. Somit entfällt die Pflicht eines Prüfzeichens auf dem Zugrohr/Deichsel.
    - Die Zugkugelkopfkupplung könnte bei Bedarf gegen eine mit EU-Zulassung getauscht werden.
    - Eine Lichtleiste,Rückstrahler und 25km/h Kennzeichnung könnten ohne Probleme angebracht werden.
    - Die Pendelachsen haben kein Prüfzeichen, sind aber sehr massiv dimensiniert.



    Was meint Ihr dazu ist das Gutachten von der Dekra nicht gültig oder liegt der TÜV falsch ?
    Haben wir einen Betriebserlaubnisunterchschied zwischen Ost und Westdeutschland ? Ich dachte wir sind alle Gleichgestellt.



    Gruß


    LuFBAK

    ATV/Quad-Anhänger Daxara 107 55kg/450kg

  • Für den Anhänger ein gutachten zu bekommen halte ich für schwierig.


    -Zugdeichsel hat er ja wohl, da die Deichsel in der Länge verstellbar ist, wird sie kaum teil des Rahmens sein.
    -Die Zugkupplung sieht auch nicht aus als hätte sie ein Prüfzeichen
    -Beleuchtung sehe ich auch keine
    -Kotflügel auch nicht
    -Sind die Räder für den straßenbetrieb zugelassen? (Prüfzeichen auf felge und reifen?)
    -Scharfe Kannten und Teile die Abstehen hat er auch
    -Achse kein Prüfzeichen. Da ungefedert wie auch gewünscht maximal 25km/h



    Ob all die dinge für die 25km/h zulassung notwendig sind weiß ich nicht, das halte ich für ein schwieriges Thema.



    Allgemein kann man sagen, dass diese Anhänger niemals für den Straßenbetrieb gebaut wurde. Er wurde halt auf "Billig" ausgelegt, und keinerlei geprüfte standart Teile verwendet...


  • - Weil der "günstiger" als die Schwedischen ATV-Anhänger (ca. 3000€ ohne Wanne,Kran und Zulassung) ist der ja auch interessant.



    Gerade hatte ich einen noch ausstehenden Anruf von einem weitern Sachverständiger vom Tüv:
    Gutachten sei nicht möglich. Auch bei 25km/h müssten Achse/Zugkupplung und Deichsel/Rohr ein Prüfzeichen haben.


    D.h. bei der Dekra sind Zauberer am Werk :police:, sind deren Gutachten ungültig ?


    Dann muß ich meinen Wunsch wohl begraben.


    Gruß


    LuFBAK

    ATV/Quad-Anhänger Daxara 107 55kg/450kg

  • Hallo


    ich kenn auch ein beispiel da hat die Dekra ein Gutachten für einen 3,8 t Hänger mit Auflaufbremse erstellt, trotzdem jeder weiß das ab 3,5t ne Druckluftbremse brauchst, da drüben geht seltsamerweise vieles was sonst nirgends geht



    entweder soll dir dein Händler den gleich mit Brief liefern, dann kannst ihn auch hier zulassen, oder Du meldest ihn im zweifelsfall erst auf nen Ossi an, und anschliessend ummelden


    oder frag mal einfach hier bei der Dekra, ob die dir im Rahmen der Amtshilfe da was ausstellen können


    und dann wäre noch die Frage ob überhaupt ne Zulassung brauchst, als LOF Fahrzeug könnte das doch auch ohne gehen?



    Gruß Mani

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.



  • Gruß


    LuFBAK

    ATV/Quad-Anhänger Daxara 107 55kg/450kg


  • Hallo Ruddi,



    danke für die Info.
    Der Hänger kostet bei dem Händler ca. 850€ mehr (mit Zulassung und Versand) für ein Gutachten hätte ich um die 200€ gerechnet.
    650€ Unterschied sind mir für das gleiche Produkt dann doch zuviel.


    Gruß


    LuFBAK

    ATV/Quad-Anhänger Daxara 107 55kg/450kg

  • Musst du halt durchrechnen, was du für alternativen hast.


    Bei dem was du noch alles umbauen müsstest, um es legal hinzugekommen... Da kannst du genau so gut selbst einen Anhänger bauen...


    2 ungebremste Achsen, 4 Räder, ein Zugrohr, Beleuchtung etc. und ein Bisschen Rahmen. Dann sollte es auch kein Problem darstellen, den als normalen 750kg Anhänger zuzulassen...


    Ich würde mir den Anhänger jedenfalls nur holen, wenn ich damit ausschließlich außerhalb der StVO fahren müsste...Denn der Umbau gleicht einem Neubau...