dann möchte ich jetzt wissen wie ein Haken aufgehen kann
Schaden beim Aufladen vom Fahrzeug
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Das mit der Nachbarschaftshilfe ist zwar alles nett und schön, aber das trifft zu 99,8% alles im Bereich KFZ nicht zu - weil vom KFZ allein schon eine ganz andere Gefahr ausgeht als vom "Blumengießer". Deshalb MUSS ein KFZ auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, ein Blumengießer bzw. jeder andere Mensch jedoch keine Privat-Haftpflicht.
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Das mit der Nachbarschaftshilfe ist zwar alles nett und schön, aber das trifft zu 99,8% alles im Bereich KFZ nicht zu - weil vom KFZ allein schon eine ganz andere Gefahr ausgeht als vom "Blumengießer". Deshalb MUSS ein KFZ auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, ein Blumengießer bzw. jeder andere Mensch jedoch keine Privat-Haftpflicht.
Da hast du im Grunde genommen Recht. Hier geht es abr nicht um den Einsatz des Fahrzeuges, sondern um ein Verladen eines Fahrzeuges. Den Schaden an anderen Teilen (Mauer, Gartenzaun) müsste die KFZ-Haftpflicht des abhauenden Fahrzeuges übernehmen. Aber der Schaden an dem abhauenden Fahrzeuges fällt da drunter. Bei meinen Suchen ging es nämlich in einem Falle um so was. Und da wurde die Haftung des Schädigers nur deshalb bestätigt, da er eine Privathaftpflicht hatte.
Hintergrund: Bei dem stillschweigenden Haftungsausschluß wird angeneommen, dass der "Freund" aus der Haftung ausgeschlossen wird, aber nicht seine evtl. vorhandene Haftpflicht.
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Hm. Bei mir steht das im Vertrag:
ZitatVerursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei privater un-
entgeltlicher Hilfeleistung für Dritte (Gefälligkeitshandlung), wird sich der
Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsver-
zicht berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und soweit
kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Die Höchstersatzleistung
des Versicherers beträgt für alle Schadenereignisse innerhalb eines
Versicherungsjahres 1000 EUR.
Dicke Taschen macht das nicht.
mfg JAU
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In dem Urteil ging es nicht darum, ob die private Haftpflicht das übernimmt, das müsste wohl extra geklärt werden. Es sei denn, da steht sowas drin wie bei dir.
Es ging darum, ob der stillschweigende Haftungsausschluß angenommen wird, wenn der Schädiger eine Haftpflicht hat. Ob dann bei einer bestehenden Privathaftpflicht die Haftpflicht zahlt oder der Schädiger, wird dann wohl noch geklärt werden.
Deshalb schrieb ich ja: Entweder schaut der Geschädigte in die Röhre oder der Schädiger hat eine Haftpflicht.
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bleibt immer noch grundsätzlich offen
was ist mit besagten HAKEN???
ist es möglicherweise so,das der themenstarter "normal" gewerblich ist( ER HAT NEN AUTOTRANSPORT ANHÄNGER)
dabei ist ihm der haken der seilwinde "rausgerutscht"
das abzuschleppende fhrz machte sich rückwärts selbstständig+verursachte die schäden
nun gehts um die regulierung des schadens beim "kollegen"
ich glaube um alles zu beurteilen wissen wir zu wenig
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Es gibt durchaus auch Leute die zu rein privaten Zwecken einen Autotransportanhänger haben. Motorsport z.B. oder optisches Tuning.
Bei letzteren kann ich mir irgendwie vorstellen das die empfindlich regieren wenn ihr Schmuckstück ne Delle kriegt (Waschpark passt da aber). Erstere sind da eher pragmatisch, da läuft das meiste eh über Haftungsverzicht und macht sich wegen Schäden auch nicht gegenseitig an.
mfg JAU
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Es gibt durchaus auch Leute die zu rein privaten Zwecken einen Autotransportanhänger haben. Motorsport z.B. oder optisches Tuning.
Bei letzteren kann ich mir irgendwie vorstellen das die empfindlich regieren wenn ihr Schmuckstück ne Delle kriegt (Waschpark passt da aber). Erstere sind da eher pragmatisch, da läuft das meiste eh über Haftungsverzicht und macht sich wegen Schäden auch nicht gegenseitig an.
mfg JAU
dann warten wir mal klärung ab
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Ich habe Privat einen Anhänger, weil ich nen Oldtimer habe, denn ich herum ziehe öfters.
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Hallo Kudra,
genaueres wirst Du vermutlich morgen von der Versicherung erfahren.
Ich gebe dennoch hier einen kurzen Tip ab: Es bleibt an Dir hängen.
Der Anhänger ist Deiner, damit auch die Seilwinde und der dazugehörige Haken am Ende des Seils.
Ist das Ganze noch recht neu und besteht ein Materialfehler (uns ist mal ein 5x benutztes hochmodernes Kunststoffseil gerissen, mein Bekannter hat einen ordentlichen Sprint eingelegt um die Skyline wieder einzufangen....hat Gott sei Dank geklappt) könntest Du den Hersteller des Teils in die Pflicht nehmen.
Ist das Ding schon älter liegt die Pflicht bei Dir. Hast Du es falsch angewand bist Du auch schuld. Normal schließen sich die Haken nach dem Einhängen. Dann sollte Zug auf dem Seil sein. An sich kann da nichts weg, ist ja aber. Es wäre auch denkbar das der Schaden an Gebäuden, Zaun Dir zugerechnet wird. Als Verkettung. Hättest Du den Wagen nicht sausen lassen wäre auch nichts kaputt.
Drum überlege man sich 3x wem man wie hilft und ob es das Wert ist. Wie gut seit/wart ihr befreundet? Was ist das Auto wert?
LG, viel Glück, eine gute Haftpflicht und sehr gute Nerven wünsche ich Dir
Andrea
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Ich kenne ihn ca ein Jahr, der Hänger ist von 10/2016. Wie der Haken sich lösen konnte ist mir noch unklar, wenn er nicht richtig gesessen hätte würde er sich sofort lösen, ich musste das Auto nur noch ca 10-15cm vorziehen, dann hat's nen Knall gegeben und das Fahrzeug ist zurück gerollt. Es ist nen Golf 6 wie viel die Wert sind weiß ich nicht. Wozu zahlt man sich dann dumm und dämlich bei den ganzen Versicherungen wenn im Endeffekt immer ne Ausnahme reglung gibt. Das würde heißen ich Zahle 16Jahre lang umsonst irgendwo ein und im Endeffekt zahl ich am Ende. Ich habe das jetzt erstmal der Versicherung vom Zugfahrzeug übergeben, ich glaube ich mach noch nen Termin beim Anwalt, weil ich auch ne Rechtsschutzversicherung habe und der soll sich das auch mal anschauen.In den ganzen Jahren hat ich noch nie ne Versicherung gebraucht bis zur letzten Woche.
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Davon leben Versicherungen.
Die vom Zugfahrzeug sehe ich ganz außen vor da niemand am Steuer saß und du auch keine gesicherte Ladung verloren hast. Die Versicherungen Anhänger/Auto haften heute gesamtschuldnerisch. Vermutlich hast du beide bei einer Versicherungsgesellschaft. Hast du die Privathaftpflicht auch da wird die Versicherung schauen wie sie den Schaden bewertet und wo die Haftung einstuft.
Ich drücke dir die Daumen das du glimpflich davon kommst.
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du verheimlichst uns immer noch den Grund
entweder ist der Haken gebrochen
das Seil gerissen
die Seilklemmen aufgegangen
die Abschleppöse gerissen
alles was es sonst noch geben könnte ist deine Schuld und dann zahlt auch keine VS
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Alles ist heil, außer sie sicherung am Haken.
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Alles ist heil, außer sie sicherung am Haken.
Mach mal ein von den Haken!
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Alles ist heil, außer sie sicherung am Haken.
Aber dann löst sich doch nicht's, wenn das Seil unter Spannung steht !
Die Sicherung wird doch im Prinzip überhaupt nicht benötigt !?
Ich verstehe das Ganze irgendwie nicht.
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Vielleicht hing dann das Auto an der Hakensicherung (Haken verdreht drin)?
Das wäre ja eine massive Fehlbedienung.
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Ich kenne ihn ca ein Jahr, der Hänger ist von 10/2016. Wie der Haken sich lösen konnte ist mir noch unklar, wenn er nicht richtig gesessen hätte würde er sich sofort lösen, ich musste das Auto nur noch ca 10-15cm vorziehen, dann hat's nen Knall gegeben und das Fahrzeug ist zurück gerollt. Es ist nen Golf 6 wie viel die Wert sind weiß ich nicht. Wozu zahlt man sich dann dumm und dämlich bei den ganzen Versicherungen wenn im Endeffekt immer ne Ausnahme reglung gibt. Das würde heißen ich Zahle 16Jahre lang umsonst irgendwo ein und im Endeffekt zahl ich am Ende. Ich habe das jetzt erstmal der Versicherung vom Zugfahrzeug übergeben, ich glaube ich mach noch nen Termin beim Anwalt, weil ich auch ne Rechtsschutzversicherung habe und der soll sich das auch mal anschauen.In den ganzen Jahren hat ich noch nie ne Versicherung gebraucht bis zur letzten Woche.
der erste weg hätte zu anwalt geführt
der das abklären kann,bevor ers der endsprechenden versicherung mitteilt
und fotos von def haken??
wird die vers auch interessieren
aaaber wie schon hier geschrieben
wenn der haken unter zug ist,brauchts die sicherung nicht
der geht eher was anderes kaputt
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Vielleicht hing dann das Auto an der Hakensicherung (Haken verdreht drin)?
Das wäre ja eine massive Fehlbedienung.
Richtig dann wären wir wieder da wo er selbst zahlt
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Aber dann löst sich doch nicht's, wenn das Seil unter Spannung steht !
Die Sicherung wird doch im Prinzip überhaupt nicht benötigt !?
Ich verstehe das Ganze irgendwie nicht.
Ja, so weit dachte ich auch. Wir wissen ja auch nicht was das überhaupt für ein Anhänger ist und wie aufgeladen wird.
Bei meinem CT kommt das Fahrzeug die Auffahrrampe hoch und über eine Kante auf den Anhänger. In dem Moment wo die zweite Achse über die Kante rollt gibt es Schwung nach vorn und das Seil hängt kurz durch. Das wäre der Moment. Allerdings ist Schwung nach vorne da. Und zurück müsste man wieder über die Kante. Kritisch ist es an sich wenn der Wagen noch auf den Schienen steht....
Ich verlade immer lieber mit Motorkraft des Fahrzeugs. Da kann ich lenken und bremsen. Ist mir lieber.