der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • Mal ein Beispiel

    Zitat

    Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E sind und

    diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:

    • Sie dürfen nur noch bis zu Ihrem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren


    wenn jemand also 1999 21 war und sein C1 gemacht hat wir er erst 2028 50 Jahre alt, er darf also 29 Jahre mit dem alten Schein fahren

  • Ich FS 1995 BCE beim Bund gemacht.

    03.1996 umgeschrieben auf Rosa

    ?????? Umgestellt auf Plastik

    Ablauf von C & CE XX.03.2025 = mein 50. Geburtstag

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Ja, habe ich schon.


    Habe genauestens drauf geachtet, dass nichts verloren geht. 171 & 172 habe ich mit drin, Busse ohne Fahrgäste heißt das!

    Kann man Dinge, die bei der Umschreibung von Rosa auf Plastik leider verloren gegangen sind, irgendwie ohne überbordenden Einsatz von Schreibkram „zurückholen“?


    Aus dem Kopf heraus: meine Frau darf 7,5to plus Hänger, ich nicht. Wir haben beide den Rosa Lappen vor Jahren umschreiben lassen und ich bin schlechter dabei weggekommen. Nicht dass ich es bräuchte, aber ärgern tuts mich schon. Hatte den alten 3er und alten 1er.

  • Das stimmt. Meine Klasse 2 (CE) habe ich 1997 gemacht. Dennoch steht als Ablaufdatum der 50. Geburtstag unter Ziffer 12.

  • ja aber nur auf nicht ganz legalem Weg, mußt dein FS als verloren melden, dann bekommst nen neuen und da schauen sie dann nach wann du was gemacht hast, wenn den Rosa noch hast, oder ne Kopie davon kannst die ja mit Vorlegen

  • ja aber nur auf nicht ganz legalem Weg, mußt dein FS als verloren melden, dann bekommst nen neuen und da schauen sie dann nach wann du was gemacht hast, wenn den Rosa noch hast, oder ne Kopie davon kannst die ja mit Vorlegen

    Wird nicht so einfach gehen, da die seit dem 01.01.1999 ausgestellten Führerkarten beim KBA im ZFER (Zentrales FahrErlaubnisRegister) gespeichert sind.


    Wer noch einen Führerschein (grau oder rosa) hat, bekommt diese Auskunft:

    In das ZFER werden alle Daten zu Fahrerlaubnissen aufgenommen, die seit dem 01.01.1999 erteilt, erweitert oder umgeschrieben wurden. Über die anderen vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine führt nur die jeweils ausstellende Fahrerlaubnisbehörde eine Kartei/Datei.


    Bei Besitz einer Führerkarte kann das so aussehen:

    Untitled.png


    Das wahre Erteilungsdatum für C und E ist leider nur indirekt erkennbar bei T, da die Fahrberechtigung (aus Altersgründen) für C und CE ein paar Jahre geruht hatte. Und der Termin der Prüfung (Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 2) ist nirgends erkennbar.


    Alles kann man hier amtlich und offiziell (FeV) und explizit hier (FeV §23), hier (FeV §24) und hier (FeV§24a) nachlesen.

    3 Mal editiert, zuletzt von UV351 ()

  • nachlesen kann man viel, was die einzelnen FS Stellen machen, steht auf nem andern Blatt

    Die FeV ist bindend.


    So gab für mich nur einen offenen Punkt aus der FeV: Wie lange darf die Fahrberechtigung aus der FE-Klasse 2 ruhen, um sie als FE-Klasse CE wieder aufleben zu lassen, sofern alle anderen Bedingungen (Augenärztliches und Allgemeinärztliches Gutachten) erfüllt sind? Zu der Frage berufen sich - wie man hier nachlesen kann - einige Fahrerlaubnisbehörden gern auf:


    FeV § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

    (1) Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wenn

    (...)

    2. keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.


    und ordnen wegen mangelnder Erfahrung/Routine eine erneute Prüfung an. Theoretisch wäre ein Fahrerlaubnisbehörde auch berechtigt wegen fehlendem Erste Hilfe Nachweis die Verlängerung zu versagen.

  • Die FeV ist bindend.

    das glaubst auch nur du


    warum hat mein Spezl bei der Umschreibung vom 3er Lappen auf Plastik nur BE bekommen?

    warum liegt mein Plastikführerschein vielleicht heute noch dort (hab ihn nicht angenommen weil die Hälfte gefehlt hat)?

    hab mich umgedreht und bin gegangen mit den Worten, "wenn in dem Plastikteil alles drin steht was ich bisher fahren darf, können sie mich ja anrufen", haben sie aber nie getan


    klar sind Gesetze bindend, aber wenn sich nichtmal die Behörden dran halten


    wenn ich ne Ami Karre habe, und der TÜV rein schreibt

    "Platz für hinteres Amtliches Kennzeichen......" und ich dazu ne Ausnahmegenehmigung der Regierung habe die auch nochmal 200 DM gekostet hat, bekomme ich auf fast jeder Zulassungstelle ein kleines Kennzeichen, wie es Kleinkrafträder haben


    auf manchen aber nicht, also vergiss es mit bindend, die machen teilweise was sie wollen

  • Dann haben eben diese Behörden gegen für sie bindende Vorschriften verstoßen.


    Auch für Behörden gilt: Man kann immer gegen bestehende Vorschriften verstoßen, man muss nur mit den Konsequenzen leben.

  • Also mein Lappen war nach der Umschreibung auf Plastik auch falsch. Ich hab die Leiterin der Behörde antraben lassen und ihr gesagt sie solle das neu machen. Sie sagte ok unser Fehler bzw. Softwarefehler, wir bestellen den neu, muss aber nochmal bezahlt werden. Ich hab ihr die Visitenkarte vom Anwalt hingelegt und gesagt sie solle die Rechnung dort hin schicken - und - nee, brauchen sie nicht bezahlen, das bezahlt dann die Behörde. Nach 5 Tagen kam die neue Karte per Einschreiben / Zustellungsurkunde und alles war richtig.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Was es alles gibt:


    Führerschein Klasse B96 - Das musst du wissen! - Fahrschule-Fix


    Vielleicht hat ja jemand Interesse.

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Bei uns in der Firma werden die Arzt kosten von den Feuerwehr Kameraden für die Verlängerung vom LKW FS übernommen bzw. die Firma kümmert sich um Termine für die Untersuchungen.


    Es ist auch gewesen das sie 3-4 Kameraden zur Fahrschule geschickt hat um den Passenden FS zu machen.

    Kostenübernahme vom Arbeitgeber. Die Kameraden mussten nur unterschreiben das sie X Jahre nicht selber Kündigen. Wenn ja dann müssen sie die Kosten vom FS übernehmen bzw anteilig übernehmen.

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Ist das jetzt schon durch dass es kommt? Dachte die sind da immer noch am überlegen.

    Man arbeitet noch daran,soll aber noch dieses Jahr werden

    Änderung beim Führerschein: Klasse B erweitert, digitaler Führerschein, Fahrverbot & Co. - das ist geplant
    Auf Millionen Auto- und Motorradfahrer kommen bald Neuerungen zu. Unter anderem wird der Führerschein Klasse B erweitert und Fahranfänger müssen einen…
    www.inrlp.de