Gerade gegoogelt, hier im Umkreis ab 880,-€
(5 Sonderfahrten, 1Fahrstunde und Prüfung).
Da wird mir ganz schwindelig, Mein Klasse 2 hat 1990 genau 2000,- DM gekostet.
Mein Sohn hat 2019 für B96 knapp 1500-€ bezahlt.
Gerade gegoogelt, hier im Umkreis ab 880,-€
(5 Sonderfahrten, 1Fahrstunde und Prüfung).
Da wird mir ganz schwindelig, Mein Klasse 2 hat 1990 genau 2000,- DM gekostet.
Mein Sohn hat 2019 für B96 knapp 1500-€ bezahlt.
Meine Klasse 2 hat mir 1997 genau 56,50DM gekostet.
Ok das war nur die Gebühr vom umschreiben von BW auf Zivil.
Wenn es Danach geht hat mein Opa damals 20 Mark (DDR) bezahlt für seinen 3er
Prüfung war: Mit dem Wartburg und Anhänger dem Prüfer nen vollen Anhänger nach Hause fahren und abschaufeln.
2000 hab ich für mein B 1800DM bezahlt, aktuelle Preise für BE ab 1000€ ,die meisten raten eher etwas mehr einzukalkulieren,da ärger ich mich schon etwas,den nicht doch vor 5 Jahren gemacht zu haben,da lagen wir noch bei um die 600€
Bei waren es 1500DM im Jahr 1998 für den 3er. Reicht bis heute.
Sorry aber er will net wissen was Ihr vor 50 jahren bezahlt habt. Soll schon eher der aktuelle Preis sein da er ja JETZT den FS machen will!
Die Preise vor über 30 Jahren sind irrelevant.
Das Brot hatte vor dem ersten Weltkrieg, vor dem 30jährigen Krieg und vor der der Wende auch andere Preise, als danach !
Also bitte nur hilfreiche Antworten aus dem Hier & Jetzt !!
Ich denke die haben wir gegeben. Also ja. Die selbst ermittelten Preise sind realistisch
Zumal da ja eh "bald" ne Regelung kommt.
Gibts bereits
Ich hab BE 2013 nachgemacht - damals waren es schon knapp 900€.
Von daher wären für mich heute 1k+ nicht verwunderlich.
Übrigens wenn man heute C1E macht, sind es 2,1k - und da ist BE ja auch mit drin^^.
Aber dafür musst du doch vorher C1 machen, oder?
2000 hab ich für mein B 1800DM bezahlt, aktuelle Preise für BE ab 1000€ ,die meisten raten eher etwas mehr einzukalkulieren,da ärger ich mich schon etwas,den nicht doch vor 5 Jahren gemacht zu haben,da lagen wir noch bei um die 600€
im Nachhinein bin ich SO dermaßen froh, dass ich 2007 schon BE direkt bei B mit gemacht habe... da zehre ich heute noch von den Vorteilen von (CE, BKF, 95 etc.)... hätte ich nicht gedacht...
95 mußt du aber immer aktualisieren.
Arnech8788 ja.Zumindest Prüfungsmäßig. Bei mir war eine Woche Delta.
95 mußt du aber immer aktualisieren.
Ja, alle 5 Jahre. 2024 ist es bei mir mal wieder soweit, was ich mich schon darauf freue!
Glaubt mir, der Gedanke an den Mist bereitet mir jetzt schon das KK (kalte Kot*en)
Bei mir ist es auch so
Herbst 2024 die 95 verlängern und Ostern 2025
Den FS (50J grenze)
Fakten:
Ich besitze einen - nun ungültig gemachten grauen Führerschein aus dem Jahr 1982, erweitert 1985.
Dieser wurde wegen dem nach FeV Anlage 8e anstehenden Ablauf der Gültigkeit des o.a. Führerscheins in Führerkarte umgetauscht. Darin ist die Befristung auf ein Datum Ende Oktober eingetragen. Müsste hier die Befristung nicht auf den 18.01.2038 (18.01.2023 + 15 Jahre) lauten?
ZitatAlles anzeigenFeV § 24a Gültigkeit von Führerscheinen
(1) Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. (...)
(2) Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt
umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage
8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
(3) Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum
des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. Grundlage
der Bemessung der Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die
vorangegangene Befristung endet. Satz 2 gilt auch, wenn die Gültigkeit des Führerscheins bei Antragstellung
noch gegeben oder bereits abgelaufen ist.
Die erstmalige Befristung ist nach Anlage 8e in meinem Fall der 19.01.2023.
Daran müsste sich die Frist der Verlängerung nach Satz 2 doch richten.
Falls der Satz sehr wörtlich genommen wird (Gültigkeit eines bereits verlängerten Führerscheins) müssten alle nach dem 18.01.2013 erstmals ausgestellten Führerscheine (diese sind noch nicht verlängert) auch nicht lückenlos anschließen.
Noch eine Frage zu
BE 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
3 500 kg übersteigt
Das müssten doch Fahrzeuge der Klasse B, also nicht schwerer als 3500 kg, mit einem Anhänger schwerer als 3500 kg sein. Nach meinem Wissensstand sind das Anhänger die keine Zugkugelkupplung mehr haben dürfen. Welche Klasse B-Fahrzeuge besitzen die passende Zugvorrichtung?
Dass ein entsprechender Anhänger eventuell nicht voll beladen werden dürfte soll hier mal keine Rolle spielen.
Welche Klasse B-Fahrzeuge besitzen die passende Zugvorrichtung?
Bundeswehr Geländewagen wären ein Bsp. und etliche Oldtimer GW.
Bundeswehr Geländewagen wären ein Bsp. und etliche Oldtimer GW.
Und wie sieht das dann mit der Bremsanlage aus?
Ist bei Anhängern schwerer 3500 kg eine Auflaufbremse möglich? Wenn nein, wird es eng mit Klasse-B-Fahrzeugen (besser M1 oder N1) mit Druckluftbremse.
Mir scheint die Schlüsselzahl 79.06 eher akademisch.
Ja man braucht dann eine Druckluftbremse.
Kenne ein paar Toyota Landcruiser mit Druckluftbremse, auch die „Mini-Sattel“ auf Sprinter oder Iveco Daily Basis könnten unter diese Regelung fallen