Beiträge von fraetz

    Die "Sparmaßnahmen" gab es nicht nur bei Unsinn. Auch Humbaur wollt sparen und hat die Bügel an ihren Anhängern weg gelassen. Im Rahmen der Durchsicht wurden diese dann nachgerüstet.

    Nunja, die "lieben" Nachbarn. Wie mit einer Zange sieht der Schaden nicht aus. Aber ein schädigendes Ereignis auf Grund unsachgemäßer Ladung schließe ich genau so aus, da die Stange weiter durchgebogen wurde als die obere Kante der Bordwand. Die hätte dann ebenfalls Schäden aufweisen müssen.


    Zwar ist die Sachbeschädigung eine verletzte Straftatsnorm, jedoch muss der Geschädigte hier schon seinen Schaden nachweisen. Mal sehen, ob ihm das in der Höhe gelingt.

    Um hier eine Antwort zu geben, sind die Angaben des Beitragsersteller völlig ungenügend.


    Wenn es um die beschädigte Querstange geht, ist die Summe von EUR 333,- bestimmt zu hoch angesetzt. Wie soll es denn zum Schadensereignis gekommen sein? Da musst du schon etwas mehr schreiben. Handelt es sich um deinen privaten Anhänger, oder um den einer Verleihfirma? Da kommen dann noch ganz schnell Nutzungsausfall, Verlust von Mieteinahmnen während der Reparaturzeit und möglicher Weise noch Transportkosten zur Reparatur dazu. Dafür halte ich die EUR 333,- für angemessen.


    Im Übrigen erfasst die Polizei die Schadenssume die der Geschädigte nennt, oder vom Kostenvoranschlag / Gutachten, wenn vorhanden.

    Ich heize im Winter mit einem Atmos Holzvergaser und 2000 Liter Pufferspeicher, incl Brauchwasser. Die Pufferspeicher heize ich je nach Außentemperatur aller 2-3 Tage auf etwa 85 Grad C auf. So komme ich mit 10 Fm Holz vom 1. November bis Mitte März. Heize ich kein Holz, habe ich noch eine ÖL-Heizung, die in der Übergangszeit die Wärmeversorgung und im Sommer die Brauchwassererwärmung übernahm. Seit Anfang des Jahres besitze ich eine Solaranlage(Strom) und das obwohl mein Dach auch eine Ost-West-Ausrichtung aufweißt. Mit dem Solarstrom habe ich nun im Sommer Brauchwasser elektrisch erwärmt. Steht nicht ausreichend Solarstrom für die elektrische Heizung zur Verfügung, wird das Brauchwasser wieder durch Öl oder Holz erwärmt. Meine Heizungsanlage ist nun so umgebaut, dass mit Hilfe einer Differenzsteuerung und eines elektrischen Drei-Wege-Ventils die Steuerung zwischen Holzheizung und Ölheizung automatisch erfolgt.


    Beachte auch bitte folgendes: Festbrennstoffanlagen ab einer bestimmten Leistung müssen seit 2013 aller 2 Jahre einer Prüfung und Abgasmessung durch den BSM unterzogen werden. Bei mir hatte die Messung Anfang des Jahres 124 Teuronen verschlungen. So schnell,wie die Abgasgrenzwerte sinken, kann ein einfacher preiswerter Kessel in ein paar Jahren zu einer teureren Inverstruine mutieren.

    Öhm, kann es sein, dass du hier deinen persönlichen Unmut über deine Wohnsituation kund tust? Aber wir alle zahlen Kfz-Steuer und das nicht zu knapp. Also kann ich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mein Fahrzeug auch im öffentlichen Verkehrsraum parken. Wenn die privaten Betreiber und die Kommune nichts gegen die Parkverstöße unternimmt, so ist das deren Problem. Wenn dich Fahrzeuge behindern, oder du der Meinung bist, dass sie "falsch" parken, kannst du auch selbst aktiv werden und entsprechende Anzeigen bei der zuständigen Ordnungsbehörde erstatten. Daran denken, oberster Ortspolizeichef in der Kommune ist der Bürgermeister.
    Aber wahrscheinlich nörgelst du hier herum und sagst dir "Nö, warum denn ich, sollen doch die Anderen machen". Das wäre dann typische deutsche Mentalität.

    Zitat von ecuril

    nunja, daß hat auch seinen Sinn, denn ein Reifen sollte mind. 1-1,5 Jahre alt sein weil Er sonst im Gummi noch zu weich ist und diesen sehr schnell runter gefahren hast.


    Ich habe nun schon einige Anhänger genutzt. Dazu zählen sowohl gebremste und ungebremste. Aber bei keinem der Anhänger musste ich die Reifen wechseln weil sie abgefahren waren. Das Alter war zu 100 % die Ursache für den Wechsel. Von der Profiltiefe hätten die noch 20 Jahre rollen können.

    ... damit er dann nach einem Jahr die Bemmen wechseln muss um die 100 km/h- Zulassung zu behalten? Stimmt, in dem Fall würde ich nicht die Reifen reklamieren. Bei so viel Geschäftssinn würde dir die ganze Kiste hinstellen und dafür sorge tragen, das du nie wieder einen Anhänger verkaufst, nicht mal einen für die Sandkiste. :mad:

    Ich würde vorschlagen das vergammelte Gewinde erst einmal ordentlich mit Rostlöser einsauen und einen Tag stehen lassen. Dann in die abgebrochene Schraube ein Loch bohren, so daß man einen Linksausdreher ansetzen kann. Danach würde ich das Gewinde mit einer Flamme ordentlich erwärmen und versuchen den Schraubenrest mit einem Linksausdreher zu entfernen.

    Verstehe ich deine Antwort jetzt richtig? Fahrschüler, die den Führerschein der Klasse B oder Früher 3 erwerben/erwarben haben bei dir keine defensive oder vorausschauende Fahrweise erlernt?
    Grundsätzlich sollte man in jedes neue Fahrzeug eingewiesen werden, egal ob Krad PKW,LKW usw. Den jedes Fahrzeug hat andere spezifische Eigenheiten. Das einfachste zum Beispiel die Handbremse beim Daimler Crysler C-Klasse und höher.
    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen der alten Regelung zuwidersprechen. Ich bin mir ganz sicher, es gibt bei weiten ein vielfaches Mehr an Unfällen mit PKW als mit LKW-Kombinationen die man mit dem alten Führerschein Klasse 3 Fahren durfte. Auch dürften die registrierten Verkehrsverstöße bei LKW mit der alten FS-Klasse 2 wesentlich mehr zu Buche schlagen als die der LKW-Kombinationen alte Klasse 3.

    Das mit der Gasheizung wirst du wohl vergessen können. Das wichtigste hast Du dabei nicht berücksichtigt. Die Trumatherme ziehen ihre Frischluft durch eine Bodenöffnung. Das heißt, eine Klappe an der Stelle der Heizung im Boden musst Du auch noch vorsehen. Ein Gasschlauch durch den Wagenboden zum Anschluss klingt auch nicht vertrauenerweckend.

    ja, ja, das Lesen von Gesetzen ist nicht so einfach. Jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich, für das es gilt. So ist im § 1 geregelt, was unter dem Begriff Güterverkehr zu verstehen ist.


    Zitat

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben


    gut? Dann gibt es noch eine Begriffsbestimmung zum Werksverkehr. Aber auch da fällt der Privatkutscher nicht darunter.


    Und nun zum § 11, in dem die Aufgaben der BAG genannt werden. Dort steht im Abs. 1


    Zitat

    Das Bundesamt erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf dem Gebiet des Verkehrs, die ihm durch dieses Gesetz, durch andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen sind


    Und da dieses Gesetz nur den geschäftsmäßigen oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit KFZ regelt ist es für den Privatkutscher schon mal nicht anwendbar. Somit sind auch die Befugnisse nach § 12 nicht anwendbar.


    Wer anderer Meinung ist kann sich gern an der Diskussion beteiligen.

    Die BAG überprüft und kontrolliert den gewerblichen Güterverkehr. Rechtsgrundlage ist das Güterkraftverkehrsgesetz. Das dich die BAG mit deinen zwei Mopeds auf dem Hänger anhält ist nahezu auszuschließen (Zuständigkeit) Nur wenn du die Kisten auf dem Seitenständer ohne Gurte transportierst, dann könnten sie eingreifen. Ansonsten gibt es für den Privatverkehr keine Kontrollbefugnis.