... mit rundem Rückstrahler?
Rückstrahler an Anhängern müssen nach hinten rot, dreieckig und mit der Spitze nach oben angebracht sein.
... mit rundem Rückstrahler?
Rückstrahler an Anhängern müssen nach hinten rot, dreieckig und mit der Spitze nach oben angebracht sein.
Ein einfacher Knebel reicht da nicht. Wenn schon, ein Windeisen.
Alles anzeigenDas nenne ich die Lösung aus der Praxis
Würd ich auch nicht anderst machen .....
Gruss Ruddi
Sorry,
ich nenne es
Dann würde ich bei e-blöd eine Gebrauchte ersteigern und wenn ich sie wirklich nicht brauche danach wieder verkloppen.
Ich wünsche Euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ich würde ja Hängerbau Wittenberge mal fragen, was mit der Kiste ist.
der war Gut
Halt nur 21 Jahre zu spät. Aber das macht nichts.
Sorry, falsche Argumentation. Nicht ich muss der Behörde beweisen, die Behörde muss mir beweisen, das es so war. Da sie das jedoch nicht kann, gilt das zgG des Anhängers im Fahrzeugschein.
Stimmt, die Richtlinie 2005/27/EG ändert die RL 2003/97/EG. Die Änderungen beziehen sich jedoch nur auf Nutzfahrzeuge der Fz-Klasse N2.
Ja, das war mal.
Schau dir doch bitte mal die RICHTLINIE 2003/97/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. November 2003. Dort findest du den Anhang III, auf den sich der § 56 StVZO bezieht. (so quer kann man nicht denken wie unsere Gesetzesschreiber)
Für die Fahrzeuge der Klasse M1 (Fz mit 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zgG < 3,5 t) sind vorgeschrieben ein Innenrückspiegel der Gruppe 1 und Außespiegel als Hauptspiegel der Gruppe III und zwar einer auf der Fahrerseite und einer auf der Beifahrerseite. Alternativ können Außenspiegel der Gruppe II montiert werden.
Das ist ja wieder typisch deutscher Gesetzgeberschwachsinn. Der linke und rechte Außenspiegel ist an Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Da sie Vorschrift sind, müssten sie eigentlich zur eingetragenen Fahrzeugbreite dazu gehören.
Eine AHK zum Beispiel ist keine Vorschrift. Deshalb muss sie auch nicht von Anfang an berücksichtigt werden.
Da ich nun schon über die Jahre und 10000 km einen Motorroller auf einem Anhänger transportiere, hätte mich ein anderes Ergebnis verwirrt.
... manches kann so einfach sein ...
Das ändert aber am Schwerpunktverhalten nichts. Ich würde den Anhänger anhängen, das Teil drauf schieben und dann schauen, wie es mit der Stützlast aussieht. Ich würde mich wundern, wenn die negativ wäre. Danach kannst du dir immer noch überlegen, ob du deinen Anhänger zerkloppst.
Das ist so nicht richtig. Die Lastverteilung eines Motorrades ist eine Andere als bei einem Roller. In der Regel dürfte die Lastverteilung beim Motorrad etwa zu gleichen Teilen auf die Vorder und die Hinterachse erfolgen. Somit wird der Schwerpunkt des Motorrad sich etwa kurz hinter der Achse des Anhängers befinden. (Anhänger Ladefläche 2010 mm) Das sollte für eine positive Stützlast erst einmal ausreichen.
Transportiert du ein Motorrad oder einen Motorroller?
Sollte es ein Motorrad sein, kann ich deine Intension mit dem öffnen der vorderen Bordwand nicht nachvollziehen. Hier würde ich lieben die Heckklappe abbauen. Der Standpunkt des Hinterrades ist nicht gleich der der Fahrzeuglänge. Somit steht das Hinterrad mit seinem Auflagepunkt noch im Kasten. Dem zu Folge muss die Schiene auch nicht hinten heraus schauen.
Bei einem Motorroller könnte ich das auf Grund der Triebsatzschwinge und der damit verbundenen mangelnden Stützlast noch verstehen.
Aus DDR-Beständen ist der Anhänger meines Wissens nicht. Fahrgestellnummern bestanden zu DDR-Zeiten aus reinen nummerischen Kombinationen. Manchmal wurde die Buchstabenkombination des Herstellers davor gesetzt. (Hauptsächlich Importfahrzeuge) Jedoch hatten das Fahrzeuge, die in der DDR hergestellt wurden nicht.
Edit: Die Buchstabenkombination, die den Hersteller verschlüsselt sollte doch eigentlich genormt sein. Vielleicht weiß die Zulassungsstelle wer sich unter dem Hersteller "TPM" verbirgt.
Schöner Anhänger, aber du hast nicht ernsthaft in den Rahmen gebohrt um die Befestigung für die Gitterarbeitsbühne dort anzuschrauben.
Was du brauchst dürfte wohl ein YAT von Knaus sein. http://www.caravaning.de/test/yat-young-activity-trailer-113452.html
Das Problem ist nur, dass Knaus den YAT nicht so vermarkten konnte, wie sie es sich vorstellten. Dem zu Folge wurde die Produktion eingestellt. Auf dem Gebrauchtwarenmarkt soll es aber noch einige geben.
Zitat von AsterixDas Gerücht hält sich im übrigen genauso hartnäckig, wie das Gerücht, dass eine abnehmbare AHK bei nichtgebrauch abzunehmen ist...
Wo solche Gerüchte herkommen, würde mich auch mal interessieren. Aber das ist wahrlich ein ganz anderes Thema.
Wenn das AKZ durch diese verdeckt wird, ist sie abzunehmen. (vergl. § 23 Abs.1 StVO)
Offensichtlich verstehst du das Problem nicht. Bei allen anderen funktioniert es. Nur bei dir nicht. Also liegt es wohl nicht am Shop. Ansonsten wurden dir ja genug Tipps gegeben. (Browser, Einstellungen, usw.)
Meinst du, dass im privaten Bereich andere physikalische Gesetzte gelten ?