Beiträge von fraetz

    Du benötigst ein Rohr, Zeltgestänge würde hier gehen und etwas Winkeleisen. Das Rohr biegst du leicht, so dass nach oben ein leichter Bogen entsteht. Dann rechts und links ein Winkel angebruzelt, so dass du das auf der Bordwand aufsetzen kannst.


    Wenn es hier aufhört zu Jauchen, mache ich mal zwei Bilder.


    Solches Zubehör gibt es übrigens in Schweden zum Universellen einstellen auf dem Baumarkt. Dort habe übrigens ich meins her. In Dt. bekommst du so etwas unter Umständen auch beim Anhängerhändler deines Vertrauens zu absoluten Mondpreisen. Außerdem sind die Teile dann aus verzinkten Material und so schwer, das du faßt beim TÜV das Leergewicht deines Anhänger ändern musst. :warnurspass:

    Wenn hinter der DOT-Nummer nicht noch ein Dreieck ist, dann wäre das so, wie du schreibst. die 40. Woche im Jahr 1984.

    Zitat

    ... und ist KTA-BAG zugelassen

    In der Artikelbeschreibung steht doch welche Zulassung sie hat. Also nichts mit EU.

    Zitat

    Nein, darfst du, egal mit welchen Führerschein, nicht
    falsch, mit BE oder dem alten 3er darf man


    auch mit BE oder dem alten 3-er darf man die zulässige Anhängelast nicht überschreiten. Wenn sein PKW 1300 kg ziehen darf und er seinen Anhänger mit 1300 kg beläd, hat er die zulässige Anhängelast seines PKW um das Leergewicht des Anhängers überschritten.


    OK? :kratz:

    Bei der Regelung für die Fahrerlaubnis ist das Gesamtgewicht entscheidet, nicht das tatsächliche Gewicht.. Das heißt, zgG Zugfahrzeug + zgG Anhänger dürfen 3500 kg nicht überschreiten. Wenn der Anhänger ein zgG von 1500 kg hat, darf das zgG des Zugfahrzeugs 2000 kg nicht übersteigen.

    Zitat von wageck

    Hi darf ich mit dem B führerschein einen 1,6t Hänger ziehen wenn ich Ihn nur mit 1,3t belade und mein Auto 1,3t ziehen darf


    Nein, darfst du, egal mit welchen Führerschein, nicht.


    Wenn dein Zugfahrzeug nur Anhänger mit einem zgG von 1300 kg ziehen darf und du den Anhänger mit 1300kg belädst, hast du die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeuges um das Lerrgewicht des Anhängers überschritten.


    PS.: hier noch der Text, was du mit Klasse B fahren darfst.


    "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)."


    Und hier auch noch der Link dafür: http://www.bmvbs.de/SharedDocs…fahrerlaubnisklassen.html

    In meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich auch schon mal erlebt wie das aussieht, wenn es ein gut meinender Zimmermannsgeselle übertreibt. An seinem Opel Astra F Caravan hatte er einen Tandemachser angehangen. Die Dachbalken, die er transportierte waren doppelt so lang wie die Anhängerladefläche. Als er dann mit ca 70 km/h über eine Bodenwelle fuhr, nahm das Elend seinen Lauf. Die negative Stützlast hob die Hinterachse des PKW aus. Der Zug knickte ein und der Anhänger "spielte" etwas mit dem Astra. Folge: ein schwer und ein leicht Verletzter im Astra. Der Anhänger hatte sich von der Zugvorrichtung gelöst. 125 kg auf die Deichsel gestellt reichten nicht, um die Deichsel nur etwas nach unten zu bewegen. Das war das Schulbeispiel für die falsche Wahl der Transportmittel.

    Zitat

    Und die AutoBild hatte getestet.


    Na klar doch. Wenn es nach diesem Medienkonzern gehen würde ist rauchen auch nicht gesundheitschädlich. Hauptsache die Tabakindustrie zahlt für diese Behauptung auch gut.


    Ich habe einen Böckmann mit Reling. Wenn ich will finde ich auch genug um zu einem vernichtenden Urteil zu kommen. Entscheident ist doch, wie oft und zu was ich den Anhänger benötige. Wenn an der Bodenplatte nicht gebohrt wird, wird auch die dess STEMA eine ganze Weile halten.