Beiträge von fraetz

    An einen Pickup hatte ich auch schon mal gedacht. Ich brauche ihn nicht für den Acker sondern für die Straße. Leider gibt es in Dt. so gut wie keine Auswahl. Interessieren würde mich so etwas wie damals der Golf 1 oder Skoda Pickup (gibt es auch schon lange nicht mehr) Die Ladeflächen der jetzigen Pickups sind zu kurz. 2 Meter sollten sie schon in etwa sein, damit man dort ein Motorrad oder einen Roller transportieren kann.


    Im Übrigen ist die Umschlüsslung vom LKW zum PKW um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen ein Irrglaube. Es gibt zwischenzeitlich genug Urteile zum Sonntagsfahrverbot, die belegen, das nicht die Eintragung in der Zulassung entscheident ist sondern der tatsächliche Transportzweck.


    Beispiel: Man nehme sich einen VW T4 als Bus als 8+1-Sitzer am Sonntag mit Anhänger. So wie jetzt kein Sonntagsfahrverbot.


    Der selbe Bus. mit ausgebauten Sitzen und Anhängern auch kein Sonntagsfahrverbot.


    Wieder der selbe Bus, ohne die Befestigungspunkte für die Sitze und Sicherheitsgurte mit Anhänger fällt unter das Sonntagsfahrverbot.


    Oder anders gesagt, ein VW T4 Kastenaufbau mit PKW-Zulassung und mitgeführten Anhänger fällt trotzdem unter das Sonntagsfahrverbot.

    Zitat

    du lässt also jeden Grünen durch, auch wenn der kein Blaulicht und Martinshorn an hat? weil er ja immer Sonderrechte hat?


    NEIN, denn das was du hier gerade beschreibst ist das Wegerecht.


    Zitat

    was Blaulicht anbelangt, solltest mal §35 und §38 lesen


    [ http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php ]
    [ http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php ]


    Genau, denn lesen bildet.
    Im § 35 Abs.1 steht, "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Also nichts von freier Durchfahrt schaffen, nichts von Anhalten, nichts von Blaulicht und Martinshorn und auch nichts davon dass es nur für die Fahrzeuge dieser Behörden gilt.. Nur "von den Vorschriften dieser Verordnung befreit." Das hier beschriebene Recht ist das Sonderrecht.


    Im § 38 Abs.1 steht "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
    Das ist das Wegerecht. Es ist an Fahrzeuge gebunden, die mit blauen Blinklicht und Martinshorn ausgerüstet sind und alle übrigen VK-Teilnehmer haben freie Bahn zu schaffen.


    Ich habe nie gesagt, dass der FFW-ler auf der Alarmierungsfahrt zur Wache mit seinem privaten KFZ ein Wegerecht hat. Aber Sonderrechte kann er unter den Vorausseztungen des § 35 Abs.1 StVO in Anspruch nehmen.


    Hier haust du aber jetzt das Sonder- und das Wegerecht durcheinander. Wie ich schon schrieb, das Sonderrecht ist nicht an die Krawallfahrzeuge mit den blauen Bommeln auf den Dach gebunden. (Gegenfrage, wo steht, dass es nur an die Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn gebunden ist?) Das Wegerecht dagegen schon.


    Zitat

    selbst Einsatzfahrzeuge haben die nicht immer


    Blaulicht und Martinshorn aus, Teilnehmer im Strassenverkehr wie jeder andere auch, keinerlei Sonderrechte.


    auch nicht richtig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten bleibt bestehen.


    Die anderen Beispiele sind ok, schildern aber den Umgang mit dem Wegerecht. Auch das Ergebnis bei dem Crash deines Bekannten ist in Ordnung. Nur die Begründung haut nicht hin. Grundsätzlich hat jeder Fahrzeugführer, der Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt so zu fahren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das heißt, hätte er das Martinshorn angehabt, hätte er das Ding genau so gefressen, da er sich überzeugen muss, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme des Wegerecht erkennen und einräumen.

    Aus 10 Jahren Erfahrung aus dem Verkehrsunfallgeschehen vor Ort waren die wenigsten PKW-Anhänger "einfach so" zu lösen oder es wäre einfach nicht sinnvoll auf Grund der nach dem Crash auf die AHK wirkenden Last den Anhänger einfach so vom Zugfahrzeug zu trennen.


    Um auf das Thema zurück zu kommen. In meinem letzten Urlaub in Italien habe ich so ein Seil an einem gebremsten Caravan gesehen. Dieses war an den vorderen Schrauben der Auflaufeinrichtung verschraubt und befand sich unterhalb der Kupplung.


    Selbst wenn der gebremste Anhänger mit dem Sicherungsseil gebremst wird, heißt das noch lange nicht, das die Anhänger bremse gerade zieht und der Anhänger spurtreu bis zum Stillstand abbremst. Auch hier besteht die Gefahr, das die Fuhre in den Gegenverkehr rollt. Glaubt mir, ich finde es nicht toll, wenn mir auf der Landstraße ein Wohnklo mit Rammsporn entgegen kommt.


    Es ist jedoch richtig, dass mit so einem Fangseil, das Sicherungsseil ad absurdum geführt wird.


    Am besten auf die Verschleißanzeige an der Kupplung achten und beim Ankuppeln eine größt mögliche Sorgfalt walten lassen. Außerdem beim Beladen auf die notwendige Stützlast achten. Dann sollte ein Lösen des Anhängers vom zugfahrzeug ausgeschlossen sein.


    Das ist doch Unsinn. Heut zu Tage kann ich Türen von innen verriegeln. Neuere Fahrzeuge haben dazu eine Crashsensor und bei den älteren? Wenn sich wirklich ein Zugfahrzeug mit Anhänger bei einem Crash verkeilt haben glaubst du wirklich, das du dann einfach so den Anhänger abhängen kannst? Um bei deinen Worten zu bleiben:


    "Glaubst du das wirklich selber was du da erzählst? "


    Zum zweiten Thema Feuerwehrleute:


    JA sie dürfen. Schau dir den § 35 Abs.1 StVO an. Wenn du dann noch in die entsprechenden Kommentare schaust, wirst du feststellen, dass dieses Recht nicht an ein rotes oder blau weißes Auto mit blauen Bommeln auf dem Dach gebunden ist. Wichtig ist, ich bin Mitglied/Beschäftigter der dort genannten Institutionen und es muss zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sein. Wenn die FFW zum "geselligen" Bierabend einlädt kann man davon ausgehen, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist. Anders ist es jedoch, wenn die Sirene ruft und in aller Regel von einem Rettungseinsatz ausgegangen werden muss. Bei der Wahrnehmung dieser Sonderrechte muss jedoch eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen sein.


    Auf diese Entscheidungen der StA bin ich gespannt. Eigentlich ist an dem Gesetzestext nichts miß zu verstehen. Und wenn es nicht öffentlich geht hätte ich auch per PN interesse.

    Zitat

    oder vorn LKW-Schein und hinten gar keinen Schein.


    Aber auch nur dann, wenn das zgG beider Fahrzeuge größer 3,5 t ist. Ansonsten reicht der BE. Hintergrund des LKW-Führerschein war die Tatsache, das nach dem alten Faherlaubnisrecht hinter PKW nur einachsige Anhänger mitgeführt werden durften. Der geschleppt PKW wurde jedoch beim schleppen (nicht abschleppen) als 2-achsiger Anhänger mit einem Achsabstand größer 1 Meter gewertet.

    So sollte es theoretisch auch sein. Wenn bei Ford als Konstrukteure auch solche Leute wie bei VW sitzen, wirst du dein blaues Wunder erleben. Bei unserem Polo 9N hatte ich mich auch auf die Steuerkette gefreut bis diese bei 90000km mal nachgab und übersprang. Also nix mit ein Motorleben lang. Im Übrigen Kulanz und VW kannste nach meiner Erfahrung knicken. Wir haben im Nachhinein erfahren, dass es sich hier um ein Konstruktionsproblem handelt soll. Beim 1,2 ccm 3 Zylinder Motor war dieses Problem beim ADAC bekannt. Nur die Wolfsburger wollten von all dem nichts wissen.

    Willkommen im Forum,


    Wenn du die 1500 kg ziehen kannst und Geld "keine" Rolle spielt, dann nimm den. Schau mal in die Fahrzeugscheine deiner Trecker zur ungebremsten Anhängerlast. Die wir bestimmt einiges unter 750 kg sein. Die Auflaufbremsen sind meiner Meinung nach sehr robust. Der Verschleiß hält sich in Grenzen. Der Preis für die HU ist etwas teurer als beim ungebremsten.


    Kiestransporte sind für die Alubordwand unbedenklich.


    Wenn dein Brennholzheini das Holz von 3 Meter Höhe fallen läßt, kann die Bordwand schon die eine oder andere Delle bekommen. Aber auch die Holzbordwand wird das nicht in jedem Fall schadlos überstehen.


    Eine Reling macht zur Befestigung von Gurten Sinn. Auch ist eine Flachplane nicht schlecht. Ich würde dir jedoch empfehlen zum Anhänger eine Hochplane zu organisieren, denn du wirst mit deinem neuen Spielzeug schnell an die Grenzen kommen. Eine Flachplane kannst du dir dann immer noch holen, wenn du sie wirklich brauchst. Ein Netz für deinen Anhänger gibt es im I-Net oder im KFZ-Handel.