Ich vermute mal, dass der Händler rechtlich befähigt sein kann, die Endmontage eines Artikels durchzuführen und damit ist es keine Urkundenfälschung.
Ein Fahrrad wird auch vom Händler endmontiert und hat dennoch ab Werk Pedale, auch wenn diese einzeln im Karton liegen.
beim Fahrrad ist aber keine Bescheinigung dabei (und auch nicht nötig), die aussagt, dass "die Pedale werksseitig montiert sind".
Und da hier der Händler diese "Endmontage" auch nicht durchgeführt hat, ist die Bescheinigung falsch.