Ich habe eine Eintragung erst mal nicht geplant. Es ist nicht so ein Eingriff wie andere Reifengrößen, ist vernünftig gemacht und da habe ich erstmal keine Bauchschmerzen mit.
Sollte es beim jährlichen Pickerl (TÜV in Österreich) bemängelt werden, kann ich es immernoch eintragen lassen.
In einer Polizeikontriolle wird es auch eher nicht auffallen, zudem ich nicht ständig mit dem Anhänger unterwegs bin.
Die Wahrscheinlichkeit ist also auch eher gering. Und wenn, siehe oben, dann kann ichs immernoch eintragen lassen.
Versicherungsschutz bei einem Unfall, da muß dann auch erstmal bewiesen werden dass der Unfall durch die Höherlegung verursacht wurde. Lege ich ihn auf die Seite bin ich eh selber schuld. Fährt mir einer rein liegt es vermutlich auch nicht an der Höherlegung. Der hintere Unterfahrschutz (sofern man das dünne Blech so nennen mag) ist ebenfalls niedrig genug, Vorschriften bezüglich Montagehöhe der Beleuchtung und Kennzeichentafel sind ebenfalls eingehalten. (zu Tode gefürchtet ist auch gestorben)