Ungebremster Anhänger

  • Hinweis am Rande - interessant für alle Skandinavien-Urlauber (o.k. Schweden-Urlauber):

    Wer mit einem ungebremsten Anhänger in Schweden unterwegs ist, sollte beachten, dass die maximal zulässige Geschwindigkeit sich auf 40 !!!! km/h reduziert, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 40% des Lehrgewichtes des Zugfahrzeuges beträgt...


    Ich habe 2014 vor meinem Schweden-Urlaub den 750-er Anhänger auf 634kg ablasten lassen, um dieser Regelung zu entgehen...

    Ich hatte 2014 keinerlei Probleme / Kontakte mit der schedischen Polizei, aber wenn man an den falschen kommt....


    LMKS

  • Pass auf gleich kommt die Speziflasche geflogen :weglach::weg:

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • So Leute, da bin ich wieder.


    "Ach nein, der schon wieder! Was hat der denn noch? Kann der nicht mal seine Klappe halten?"


    Dieses ist ein Forum, in dem jeder, solange er nicht gegen die Regeln verstößt, seine Meinung äußern darf.

    Snn und Zweck eines Forums ist es, Informationen auszutauschen, die anderen weiter helfen (können).


    Mal gundsätzlich aus meiner Sicht:

    - Ich habe einen Kleinwagen mit 1,6t zGg, einem zGg des Zuges von 2,4t und einen ungebremsten 750er, den ich nur bis 500kg benutzen darf. Das reicht mir soweit aus.

    - Ich habe noch den alten FS Klasse 3 und könnte ein Zug bis 12t bewegen, bin selbst schon öfter einen gemieteten 7,5-Tonner gefahren.

    Somit ist mir diese Diskussion echt egal und ich bin auch nicht rechthaberisch, solange niemand anders durch mein verschwiegenes Wissen zu Schaden kommt.

    Und ganau da sind wir an dem Punkt angekommen. Mein Punkt.

    Wenn Ihr alle, die ihr so rege an der Diskussion teilgenommen habt und gegen micht gewettert habt, von der Rennleitung mal rausgezogen werdet und dafür blechen dürft, ggf. Punkte in Flensburg sammelt, so sind das Eure Punkte.

    Dann sage ich nur "Pech gehabt". Ihr wolltet mir ja nicht glauben, und bin durch damit.

    Mir geht es um den Themenersteller und die vielen anderen, die dieses Forum unangemeldet mitlesen und wegen Eurer Dickköpfigkeit eventuell blechen dürfen.

    Ich kann zu einer falschen Aussage nicht ja und Amen sagen, wenn diese dann so im Raum stehen bleibt. Dann ist diese Forum nämlich noch weniger Wert als Wikipedia.

    Ich bin nicht rechthaberisch. Selbst wenn sich nachher herausstellt, dass ich doch auf dem falschen Ast sitze und Ihr alle Recht habt, werde ich es eingestehen und mich bei Euch entschuldigen. Aber so weit bin ich noch nicht.


    Ich bin jetzt einen kleinen Schritt weiter.

    Einem Jungen Mann (22 Lenze) aus der Nachbarschaft, der gerade die Ausbildung zum Kraftfahrer macht, habe ich eben diese Frage gestellt (FS Kl. B,, KFZ zGg 3,2t, 750er Hänger). Seine Antwort:

    Er braucht B96. Auf mein "Warum?" folgte:

    Weil er mit B nur insgesamt 3,5t zGg bewegen darf, verteilt auf KFZ und Hänger. Genau dafür gäbe es eben B96, um auch Zugfahrzeuge zu führen, bei denen das zGg des Zuges auf 4250 kg kommt. Das hätten sie gerade im Unterricht gelernt. Auch sagte deren Ausbilder, dass die Forulierung in B sehr unglücklich sei.


    Das ging bei mir runter wie Butter.

    Trotzdem reicht mir das noch nicht aus und ich werde mit im Laufe der Woche, so es meine Arbeit ermöglicht, bei der FS-Stelle erkundigen und Euch das Ergebnis mitteilen, auch wenn Ihr Recht haben solltet. So fair bin ich.

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Trotzdem reicht mir das noch nicht aus und ich werde mit im Laufe der Woche, so es meine Arbeit ermöglicht, bei der FS-Stelle erkundigen und Euch das Ergebnis mitteilen, auch wenn Ihr Recht haben solltet. So fair bin ich.

    Und am Ende vom Tag lässt dann auch noch die Seite vom KBA bitte korrigieren. :thumbup:

  • Ist trotzdem Quark.

    Der soll nochmal genau nachlesen...

    Und wird dann feststellen, dass das Stichwort 'leichter' und 'schwerer Anhänger' ne kleine Diversion macht..


    Warum? Hab vor 2 Jahren BE gemacht. Da wurde das ganze genau beleuchtet, incl der 96er Regelung...

    Ist auch Prüfungsfrage, mehrfach.

    Konnte ICH richtig beantworten8)


    Vll, für dich zum leichteren verstehen:

    1. Meldung vom Fahrlehrer im Theorieunterricht:

    'Leute, es gibt Sachen die werdet ihr und ich nicht verstehen; über den Sinn brauchen wir nicht diskutieren. Lernts des auswendig, und beantwortets des einfach wie es gelernt ist. Punkt.'


    Hier extra NOCHMALS für Jurgis

    https://www.oeamtc.at/thema/la…n-von-anhaengern-16179702

  • Hallo,


    Mein Ford Fiesta (JD3) darf 900 Kg gebremst ziehen und 400 Kg ungebremst.

    Also kein Problem mit meinem kleinen gebremsten Wohnwagen mit 650 Kg zGG.

    In meinen ungebremsten Stema mit 750 Kg zGG darf ich dann halt nur 280 Kg reinpacken.

    Für mehr Gedanken ist mir meine Zeit zu teuer... ;)



    Viele Grüße,


    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Mit den Geschwindigkeiten ist es in Ö etwas anders:/....

    Dürfen bei Euch die leichten Anhänger grundsätzlich 100 km/h fahren?

  • Ja, siehst eh.... und wenns nach BE geht, nur noch 80.....


    Muss man nicht verstehen.... Hält sich das Transitvolk klarerweise mit den Wohnklos auch nicht drann, immer 100er Bapper und Vollgas:D

  • und wieder ein Beispiel das uns zeigt das Du KEINE AHNUNG HAST


    weder von B noch vom alten 3er


    Ich habe noch den alten FS Klasse 3 und könnte ein Zug bis 12t bewegen, bin selbst schon öfter einen gemieteten 7,5-Tonner gefahren.

    an einen 7,5t ner darfst Du laut Gesetz bei einer durchgehenden Bremsanlage, damit ist eine Druckluftbremse gemeint das 1,5 fache anhängen, kannst Du wenigstens rechnen???


    7,5x1,5= 11,25t Anhängelast plus das Zugfahrzeug 11,25+7,5=18,75t


    nachzulesen hier


    deswegen bekommt jemand der den alten 3er hat und diesen auf den Plastikschein umschreibt auch die Klasse C1E mit der Schlüsselzahl (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) das heißt auf Deutsch C1E größer als 12t, (eben weil bis 18,75 erlaubt sind) und das L steht für die Achsen, (kleiner gleich 3) weils nur ein Einachsanhänger sein darf, während der normale C1E auch für mehrachsige Anhänger gilt, dafür aber nur bis 12t



    zu dieser Aussage

    Einem Jungen Mann (22 Lenze) aus der Nachbarschaft, der gerade die Ausbildung zum Kraftfahrer macht, habe ich eben diese Frage gestellt (FS Kl. B,, KFZ zGg 3,2t, 750er Hänger). Seine Antwort:

    Er braucht B96. Auf mein "Warum?" folgte:

    Weil er mit B nur insgesamt 3,5t zGg bewegen darf, verteilt auf KFZ und Hänger. Genau dafür gäbe es eben B96, um auch Zugfahrzeuge zu führen, bei denen das zGg des Zuges auf 4250 kg kommt. Das hätten sie gerade im Unterricht gelernt. Auch sagte deren Ausbilder, dass die Forulierung in B sehr unglücklich sei.

    genau dieser Meinung war ich vor Jahren auch, als der B96 eingeführt wurde, nach langen Diskussionen musste ich aber auch einsehen das die andern recht hatten,


    diese Klasse wurde erfunden weil viele Wohnwagengespanne einfach mitm B allein nicht mehr erlaubt war, also hat der Gesetzgeber gesagt, wenn 3.5t plus 750kg erlaubt sind mit dem B, dann müssen auch 3t mit 1200 kg erlaubt sein, und genau deshalb wurde der B96 erfunden, damit leichtere Fahrzeuge auch die 4250 ausnutzen können die sonst mit 3,5t plus Anhänger auch erlaubt sind, man hätte auch einfach den B auf 4250 erhöhen können, aber dann würden die Fahrschulen ja nichts verdienen, also hat man sich B96 einfallen lassen



    aber da bin ich ausnahmsweise auf Deiner Seite, diese Regelung ist Blödsinn und total verwirrend, und selbst manche Polizisten und Fahrlehrer haben es falsch verstanden, aber die meisten die man fragt wissen es das es so ist wie es ist und wir hier alle sagen, ich hoffe inständig das DU es auch noch kapierst


    und dem 22jahrigen Nachbarsjungen kannst sagen, er soll nochmal genau nachfragen und seine Unterlagen genau lesen, er ist leider auch im Irrtum

  • Geh Manni,

    Editier se lieber nur.... sonst ist immer der komplette Fred im Arxxx:)

  • Mani, wir können froh sein, die "Alten" Führerscheine zu haben und alles fahren zu dürfen! Da müssen wir uns keine Gedanken machen. Nur bei Gefahrgut darf ich nicht, da muss dann der Fahrer dabei sein!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung