ungebremster PKW Anhänger 1200 KG

  • Hallo,
    ich habe einen mysteriösen Anhänger und finde keine Infos ob und wie ich den bewegen kann.
    Es handelt sich um einen Bierwagen von 1983 OHNE Bremsen aber mit 1050KG Leer- und 1200KG zul. Gesamtgewicht.
    Er hat eine verstellbare Deichsel mit einer PKW Kupplung.
    Im Brief steht keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
    Nach allem was ich gelesen habe darf so ein Anhänger eigentlich nicht existieren.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, den mit einem Allrad-SUV zu bewegen? Der Wagen darf 2t gebremst und natürlich nur 750KG ungebremst ziehen.


    Was kann ich machen? 30km/h, 25km/h, Gewicht reduzieren und auf 750KG ablasten? Danke für eure Hilfe.
    haenger.PNG

  • Mit den ganzen 25km/h geschichten kenn ich mich nicht aus. So wie er jetzt da steht darfst du ihn natürlich nicht auf der Straße fahren. Selbst wenn du einen Wagen älteren Baujahrs mit entsprechender anhängelast findest, so wäre es Laut stvo nicht erlaubt. Hier würde helfen das ganze auf 750kg zu bringen, oder aber auf bremse umzubauen. Oder am besten einen anderen zu suchen...


    Ps. wir hatten mal einen klein lkw der 7500kg ohne bremse ziehen "durfte" :biggrins:

  • Hallo


    den Anhänger kannst mit NICHTS ziehen, auch nicht mit nem alten LKW der noch 1,5 t Ungebremst in den Papieren hat, da laut Gesetz seit einigen Jahren für ALLE 750 kg als Obergrenze gilt, egal was in den Papieren steht


    gugst Du §42 StVZO


    Ausnahme landwirtschaftliche Fahrzeuge


    da hilft also nur ein Umbau auf gebremst


    Gruß Mani

  • Gibt es irgendeine Möglichkeit, den mit einem Allrad-SUV zu bewegen?

    Das rechtliche "Nein" wurde Dir ja schon mitgeteilt.


    Wenn es aber nur darum geht, den Anhänger zweimal im Jahr vom Hof zum 500m entfernten Festplatz zu bewegen, dann würde ich nicht lange fragen und das Teil einfach anhängen.
    Das darf man zwar nicht, aber man kann es trotzdem machen. Das Risiko liegt natürlich ganz alleine beim Fahrer und ich wasche meine Hände in Unschuld, wenn Du Dich damit um Haus und Hof bringst ...


    Gruss georg123

  • Hallo,


    ich würde mal beim Hersteller anrufen --> http://www.ewers-online.de/impressum.html


    Achse und Auflaufeinrichtung nachrüsten wird wohl relativ teuer werden.


    Die Frage wäre, ob die Betriebserlaubnisse unabh. von den neueren Beschränkungen noch gilt. Das sollten die bei Ewers wissen.


    Wenn die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist, müßte man ein geeignetes Zugfahrzeug finden. Wie Manni schon sagte, bleibt dann nur eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Aber mit schwarzem Kennzeichen oder entsprechender Versteuerung.


    Gruß


    Peter

  • Hallo


    Zitat

    bleibt dann nur eine landwirtschaftliche Zugmaschine


    ein Traktor vorne dran macht aus dem Anhänger auch kein LOF Fahrzeug, es bleibt ein Verkaufsanhänger





    Du kannst Dir aber ne Kuh kaufen und ne Milchbar draus machen, dann wäre es LOF


    oder wenns wirklich nur wenige Male im Jahr ist, einfach ne rote Nr bzw Kurzzeitkennzeichen besorgen


    ansonsten, andere Achse und Bremse


    Gruß Mani

  • Das witzige ist, dass wir gestern TÜV ohne Mängel bekommen haben und den auch angemeldet bekommen. Vom Hersteller habe ich inzwischen auch Infos. Eventuell geht es mit 25 oder 30 km/h wenn das eingetragen wird.
    Oder wir wiegen mal. Da wir den leer geräumt haben kommen wir vielleicht auf unser Traumgewicht :)
    Also Waage und TÜV, ich schreibe dann mal, wie es ausgegangen ist falls noch jemand die Probleme hat.

  • Hattet ihr auch Unterlegkeile dabei? die braucht man nämlich über 750kg ^^


    Eigentlich hätte das so nicht gedurft. Nicht wegen des Gesamtgewichtes, sondern wegen dem Leergewicht. Aber welcher Prüfer achtet da schon drauf... Und Beim Straßenverkehrsamt interessiert die das sowieso nicht...

  • Vor 1990 oder 1991 zugelassene Anhänger können durchaus ein zGG von 1200 kg (bis 80 km/h) besitzen, da erst danach die entsprechende EU-Regelung in nationales Recht umgewandelt wurde. Daher besteht für den Anhänger Bestandsschutz. Das gleiche gilt für alte, bereits eingetragene Kupplungssysteme - ältere LKW's z.B. haben manchmal noch ein zul. Gesamtgewicht von 1200 kg ungebremst eingetragen.


    Das bedeutet dann natürlich unter dem Strich, daß der Anhänger mit einem zGG von 1200 kg betrieben werden darf, wenn das Zugfahrzeug über die entsprechend genehmigte Zugeinrichtung verfügt.
    Wir sprechen da natürlich von (fast) Oldtimer LKW's - bei neueren Zugfahrzeugen, deren ungebremste Zuglast bei 750 kg liegt, darf der Anhänger nur über ein tatsächliches Gesamtgewicht von 750 kg verfügen- die 1200 kg dürfen damit also nicht ausgereizt werden.


    Wenn der Anhänger also ein Leergewicht von 1050 kg hat, hilft nur deutliches Abspecken, ein Umbau auf eine Bremsachse mit Auflaufeinrichtung oder eine Zulassung für max. 30km/h (§41 StVZO). Für letzteren Fall weiß ich aber nicht genau, ob der Anhänger (da gewerblich) von einem Traktor mit grünem Kennzeichen gezogen werden darf.
    Am sinnvollsten ist vermutlich der Einbau des gebremsten Fahrgestells ....


    Gruß


    vom Technikus

  • Angenommen wir kommen nicht auf 750KG und würden 30km/h eingetragen bekommen, womit darf man den Hänger dann ziehen? Mit meinem SUV der 750KG zGG ziehen darf? Oder nur mit LKW/Traktor/Unimog?

  • Hallo,


    einfache Antwort:


    Wenn in den Papieren des SUV eine Anhängelast ungebremst von mindestens 950 kg eingetragen ist, kann der Anhänger unbeladen angehängt werden.


    Bei dieser Berechnung gehen 100 kg als Stützlast an das Zugfahrzeug, wenn es 100 kg Stützlast tragen darf.


    Oder sehe ich das mit der Stützlast falsch?


    Der SUV sollte zulassungsrechtlich ein LKW sein und die AHK müsste mit einer entsprechenden Anhängelast ungebremst bis 30 km/h eingetragen werden. Das macht wahrscheinlich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für diesen gesamten Zug erforderlich.


    Gruß


    Peter

  • Wäre da nicht evtl. was mit der 6km/h Regelung zu machen? Einen alten 6 km/h Traktor davor und los? Die kurze Strecke sollte die "Geschwindigkeit" doch kein Problem sein.


    Brösel

  • Hi,


    einen nicht landw. Transport/Anhänger mit einem landw./grünen Kennzeichen (Zugmaschine) zu ziehen kann richtig, böse, übel teuer werden. Außerdem kann die Zulassungsbehörde dem Halter die "Grüne Nummer" entziehen. Die Zeiten wo der Bauer die Schrotttransporte mit dem zulassungsfreien 8-Tonnen-Kipper gemacht hat sind vorbei. Etwas anderes ist es, wenn es sich um die Vermarktung der EIGENEN landwirtschaftlichen Produkte handelt.
    Eine Ausnahmegenehmigung erteilt die Bezirksregierung bzw. deligiert das Genehmigungsverfahren . Ich habe vor einigen Jahren auch schon mal den Versuch gestartet eine Ausnahmegenehmigung für eine Anhängelast von mehr als 3500 kg an einem Pkw zu bekommen. Die Antwort war kurz gefasst: No! Solange es eine Möglichkeit gibt eine (unteilbare) Ladung mit einem anderen Fahrzeug zu tranportieren wird keine Genehmigung mehr erteilt. Die technischen Möglichkeiten spielen dabei überhaupt keine Rolle.
    Wäre es mein Anhänger würde ich versuchen eine Anhängerdiät zu machen. Bringt das nix, Bremsachse drunter. Is der Anhänger das nicht mehr Wert, müllen.


    Gruß
    Gerhard

  • Es gibt doch genügend alte wohnwagenfahrgestelle... Also "einfach" auf gebremst umbauen und gut ist... Alles andere ist nur grauzone oder schlichtweg überladen...