Ungebremster Anhänger

  • Nein, er schreibt schon im ersten Satz wieder was falsches, er kapiert nichts aber will sein Senf dazu geben


    mitm B darfst Autos bis 3,5t plus einem Anhänger bis 750 kg ziehen


    ist der Anhänger schwerer dann darf das zgg von beiden nur noch 3500 kg sein


    in seinem Fall, also vom TE ist halt das Gewicht durch die niedrige ungebremste Anhängelast beschränkt


    und das hat er ja selbst alles richtig erkannt

  • Auch in bin lernfähig, nur muss ich das auch verstehen, was ich lernen soll.

    Kommentare wie

    er kapiert nichts aber will sein Senf dazu geben

    fördern nicht wirklich eine sachliche Diskussion.



    mitm B darfst Autos bis 3,5t plus einem Anhänger bis 750 kg ziehen


    ist der Anhänger schwerer dann darf das zgg von beiden nur noch 3500 kg sein

    Ebenso könnte ich Dir auch vorwerfen, dass Du es einfach nicht kapierst (um Deine Worte zu verwenden).


    Als Beleg nehme ich jetzt mal nicht den Bußgeldkatalog sondern etwas seriöseres:

    TÜV Nord - Führerscheinklassen B, B96 und BE


    Ich zitiere für Klasse B stückweise (fett) und erkläre:


    Kraftfahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

    Autos, die ohne Anhänger maximal 3,5 Tonnen wiegen dürfen


    mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

    er darf Anhänger ziehen, die maximal 750kg wiegen dürfen.


    oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg

    er darf auch Anhänger ziehen, deren Maximalgewicht über 750kg wiegen dürfen.

    Diese Trennung scheint daher zu kommen, weil andere Klassen nur die erste Gruppe (bis 750kg) ziehen dürfen, mit B aber auch schwerere Anhänger.

    Dann folgt ein Komma im Text und danach die Einschränkung:


    sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

    Jetzt können wir uns über die deutsche Sprache streiten, insbesondere über den Satzbau.

    Wenn diese Einschränkung sich nur auf den letzten Teil (nach dem Wort "oder") bezieht würde es bedeuten, dass ein KFZ, dass 3500kg wiegt, einen 750er Hänger ziehen darf, das gesamte Gespann also 4250kg wiegen darf.

    Hat der Hänger aber ein zGG von 850kg, darf das gesamte Gespann nur 3500kg wiegen, der PKW darf deshalb dann nur 2650kg max. wiegen. Ehrlich gesagt, das wäre Schwachsinn.

    Deshalb ist es nur logisch (ich hoffe, dass Du folgen kannst) dass die Einschränkung nach dem Komma sich auf beide Teile bezieht.


    In nichtjuristisches verständliches Deutsch umgesetzt bedeutet dieses für die Klasse B:

    Der Fahrer darf ein KFZ mit oder ohne Hänger fahren, dessen gesamtes Gewicht (Hänger mit eingerechnet) nicht über 3500kg maximal wiegen darf.

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Hallo

    Auch in bin lernfähig, nur muss ich das auch verstehen, was ich lernen soll.

    die Antwort darauf ist zwar jetzt nicht nett, aber eigentlich ist es ganz einfach, aber ich bin da leider immer sehr direkt und ehrlich auch wenns manchmal nicht gefällt


    lerne lesen und lerne das gelesene zu verstehen, das ist anscheinend dein großes Problem


    Du hast jetzt wieder nen völlig unnötigen ewig langen Beitrag geschrieben und selbst da widersprichst du dich wieder selbst, weil du anscheinend am Ende vom Beitrag nicht mehr weißt was du am Anfang geschrieben hast, bzw es nicht verstehst was im Gesetz steht


    du hast am Anfang geschrieben

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg


    mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

    das wäre richtig


    dann schreibst du


    In nichtjuristisches verständliches Deutsch umgesetzt bedeutet dieses für die Klasse B:

    Der Fahrer darf ein KFZ mit oder ohne Hänger fahren, dessen gesamtes Gewicht (Hänger mit eingerechnet) nicht über 3500kg maximal wiegen darf.

    das ist falsch, es darf bis zu 4250kg wiegen mit 750kg Anhänger


    du sagst es zwar im nachfolgendem Zitat richtig, glaubst es aber nicht und sagst es wäre Schwachsinn

    Jetzt können wir uns über die deutsche Sprache streiten, insbesondere über den Satzbau.

    Wenn diese Einschränkung sich nur auf den letzten Teil (nach dem Wort "oder") bezieht würde es bedeuten, dass ein KFZ, dass 3500kg wiegt, einen 750er Hänger ziehen darf, das gesamte Gespann also 4250kg wiegen darf.

    Hat der Hänger aber ein zGG von 850kg, darf das gesamte Gespann nur 3500kg wiegen, der PKW darf deshalb dann nur 2650kg max. wiegen. Ehrlich gesagt, das wäre Schwachsinn.

    auch wenn es in deinen Augen Schwachsinn ist, genau SO ist es, du zitierst es aber du kapierst es nicht was du zitierst


    mit dem B darf man an ein Auto bis 3500 kg einen Anhänger bis 750 kg anhängen

    aber du darfst mit dem B nicht an ein Auto mit 3400 kg einen Anhänger mit 850 kg anhängen


    trotzdem es das gleiche Gewicht wäre


    ich hab wirklich nichts gegen dich persönlich, du magst ein ganz lieber Mensch sein, nur wenn du hier immer ewig lange Beiträge schreibst und dabei alles verdrehst, das verwirrt nur und hilft niemandem, und gerade bei solchen Themen sollten die Antworten stimmen, weil manche Leute glauben das, und wenn hier was falsches steht und einer glaubt das und kommt in ne Kontrolle, dann hilft es ihm zwar nicht wenn er sagt " aber der Jurgis hat geschrieben ich darf das" er zahlt dann trotzdem Strafe oder ist sein FS los, aber Er kann dich zum Glück auch nicht haftbar machen, weil er ist selber schuld wenn er das glaubt, jeder Bürger ist verpflichtet sich selber um Gesetze und Vorschriften zu kümmern und auch wenn diese geändert werden muß man sich selbst drum kümmern


    aber wir versuchen halt immer alles so richtig wie möglich hier zu erklären, klar macht jeder mal nen Fehler auch ich hab schonmal was falsches behauptet, aber dann muß man das auch einsehen, aber du bringst ein Zitat nachm andern, wie schon beim letzten mal als dann am Schluss zugegeben hast das falsch liegst, aber du willst immer Recht haben, auch wenn 10 Leute was anderes sagen, und dabei widersprichst dir auch noch selbst und merkst es nicht


    also denk mal drüber nach, und lass bei solchen Themen vielleicht einfach mal nur die andern schreiben


    Gruß Mani


    P.S. nochwas am Rande


    dein TÜV Nord den Du als seriöse Quelle nennst und daraus zitierst, hat leider auch schon Müll fabriziert in irgend nem Flyer, ganz Fehlerfrei sind die auch nicht immer


    die einzige seriöse Quelle ist http://www.gesetze-im-internet.de nur da ist es halt oft schwer verständlich, weil das ist richtiges Beamtendeutsch

  • noch ein Nachtrag, hab mir mal die TÜV Seite angesehen


    die schreiben dort


    • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und

    auch mit Anhänger

    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

    einfacher verständlich wäre der Text wenn es heißen würde



    • mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3500 kg und

    auch mit Anhänger

    • mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg oder
    • mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


    aber so sind diese blöden Beamten Texte, da schreiben sie von nicht mehr als


    statt das sie das einfache Wort bis verwenden


    genauso ist es mit Masse und Gewicht, umgangssprachlich sagt jeder GEWICHT, kein Mensch sagst wieviel Masse hast du, du bist dünner geworden, jeder fragt was du wiegst bzw welches Gewicht hast du jetzt


    Masse ist a Batzen Fleisch aufm Grill, des is a Masse, oder ein Teigbatzen der zum Kuchen wird


    mein Auto hat ein Gewicht und is massig groß :biggrins: und es hat an Haufen PS und keine KW, is ja kei Elektroauto

    das ist eh das einzige was uns geblieben ist, die KW setzen sich zum Glück nicht durch, es stehen immer noch überall PS, zwar auch KW aber die PS ist die Zahl die wichtig ist

    aber das haben uns alles diese Studierten in Brüssel eingebrockt, genauso wie sie uns die Negerküsse verboten haben, und die Mohrenapotheke plötzlich ihren Namen ändern muß und lauter so nen Mist


    so und nun Gute Nacht

  • ...wurde doch oft genug hier korrekt erklärt....


    Nehmt doch mal alle eure Beruhigungspillen:)

  • und genau in dieser Vereinfachung liegt Dein Denkfehler, dem hier viele folgen, ohne ihr eigenes Gehirn einzuschalten.


    einfacher verständlich wäre der Text wenn es heißen würde

    • mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3500 kg und

    auch mit Anhänger

    • mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg,
    • sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


    Wo ich völlig mit Dir übereinstimme ist mit Deiner Signatur:

    "Es ist schwer zu wissen, dass man keine Ahnung hat. Denn wenn man wüsste, dass man von einer Sache keine Ahnung hat, wüsste man auch, was man lernen muss, um nicht länger ahnungslos zu sein."


    ...wurde doch oft genug hier korrekt erklärt....

    ach ja? Es gibt hier zwei kontroverse Auslegungen. Welche der beiden meist Du?

    Allerdings scheine ich mit einer Ausnahme der einzige Blödmann zu sein, der meine Auslegung vertritt.

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

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    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Wikepedia sollte man nie als Referenz werten, da laufen noch mehr ahnungslose rum als hier ;)


    Mani hat es doch bereits mehrfach korrekt erklärt.


    Das ist vom Gesetzgeber Blödsinnig gelöst.

    An einem 3,5t pkw darf auch ein 0,75t Anhänger bei B.

    Erst wenn das zGG. des Anhängers über 0,75t liegt muss das Gesammte Gespann unter 3,5t bleiben.

    Blöd, aber so steht es im Gesetz.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ruhig Leute......

    Nun entspannen wir uns mal wieder....:dafuer:

  • Der Benni hats sauber und korrekt gesagt....

    Und der Jurgis überreisst leider ned.... geh einfach mal zur Rennleitung oder inne Fahrschule.:)


    DES IST HALT SO..... PUNKT.:D

  • Moin,


    also erstmal der Vollständigkeit halber hier die einzig korrekte Formulierung aus der Fahrerlaubnis-Verordnung:

    Klasse B:

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Um es übersichtlicher zu machen, mal die unstrittigen Passagen weggekürzt:

    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).


    Jurgis Wenn man deiner Argumentation folgen würde, könnte man den o. g. Satz ja folgendermaßen zusammenkürzen:

    ...auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr oder über 750 kg zulässiger Gesamtmasse...


    Das wäre Schwachsinn, da man die 750 kg Grenze ja einfach weglassen könnte. Das kann man aber nicht, drum steht sie ja im Gesetz.

  • Das wäre Schwachsinn, da man die 750 kg Grenze ja einfach weglassen könnte.

    Stimmt. Es gibt aber Führerscheinklassen, die auf 750kg begrenzt sind, und bei Klasse B, was eine Erweiterung jener Klasse ist, sind auch Hänger mit über 750kg erlaubt. Aus diesem Grund (das ist meine Vermutung) steht es noch im Gesetzestext.

    Deshalb ist meine Auslegung:

    Mit FS Kl. B darf ich KFZ oder Gespanne aus KFZ und Hänger mit einem zGg von bis zu 3500 kg fahren, wobei sich die 3500 kg auf KFZ und Hänger verteilen.


    Ich war vorhin bei der örtlichen Rennleitung mit folgendem Konstrukt.
    Ich: Person mit FS Kl. B, PKW mit 3,2t zgg. Darf ein 750er Hänger angehängt werden?

    Rennleitung: Ja klar.

    Ich: (mit Hinweis auf Gesetzestext und meine Logik erläutert) Können Sie mir das schriftlich geben?

    Rennleitung: (unsicher, zweiten Kollegen rangeholt) Ist nicht so sicher. Bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle.


    Ich nach Hause, leider Freitag nach 13 Uhr. Niemanden mehr erreicht.

    Selbstverständlich kann es wirklich so sein, dass per Gesetz die bestraft werden, die einen Hänger mit mehr als 750kg ranhängen. Aus der Sicht heraus, warum es dieses Gesetz überhaupt gibt, ist das aber nicht logisch, denn die 750er sind meist ungebremst und stellen somit ein größeres Risiko dar als ein gebremster 1000er.

    Ich bleibe am Ball und werde Euch informieren. Wenn jemand eindeutige Antworten von offizieller Stelle bekommt, bin ich natürlich dankbar, ganz im Sinne der Sicherheit.


    Euch ein schönes WE

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Zitat

    denn die 750er sind meist ungebremst und stellen somit ein größeres Risiko dar

    Eben,

    Gehört verboten.

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Jurgis : Jetzt hast du einem Polizisten bewiesen, dass er sich nicht auskennt.

    Ich habe von der Landespolizei SH auch schriftlich bekommen, dass ich mit einen Auto, welches max. 1.200 kg Anhängelast hat, unter der Vorraussetzung, dass alle anderen Parameter erfüllt sind, 100 km/h fahren darf, wenn ein Anhänger mit zGG 1.300 kg nur auf ein tatsächliches Gewicht von maximal 1.200 kg kommt. Spannend wird es, wie ein Richter das bewertet, wenn ich das tatsächlich tue und erwischt werde.

    Was will ich sagen: Die Unwissenheit bzw. die Unsicherheit eines Polizisten setzt das Gesetz nicht außer Kraft.

    Warum willst du nicht glauben, das für einen Anhänger bis zu einem Maximalgewicht von 750 kg, egal ob mit oder ohne Bremse, eine andere Regel gilt als für Anhänger mit einen zGG über 750Kg?

    Hat der Hänger aber ein zGG von 850kg, darf das gesamte Gespann nur 3500kg wiegen, der PKW darf deshalb dann nur 2650kg max. wiegen. Ehrlich gesagt, das wäre Schwachsinn.

    Ja, ist es in meinen Augen auch. Aber von uns war wahrscheinlich niemand dabei, als dieser Gesetzestext verfaßt wurde.

  • zu 100% beratungsresistent

    Das würde ich so nicht sagen....

    Jurgis möchte/muss es für sich und auf seine Art verstehen.

    Und wenn Er jetzt sogar die :police: aufsucht, zeugt das für mich eher für Wissbegierigkeit...

    Irgendwann wird Er uns glauben....


    Jurgis glaub uns endlich ;).....


    Achso .....

    Und wenn alles sachlich bleibt, mach ich auch mit...:P.


    Edit: Und wie in jedem Beruf gibt es solche und solche. Wissende und Unwissende. Und die gibt es auch bei der :police:. Ich würde mich also nicht allein auf die Aussage eines :police: verlassen. Der Richter (wenn es soweit kommen sollte) hat Zeit sich vorzubereiten und die notwendigen Gesetzestexte :(....

  • Das eigentlichen Probleme sind die ständigen Anpassungen der Gesetze. Nur weil irgendwo mal wieder ein Entscheidungsträger schlecht geschlafen hat, wird ein Zusatz, oder Änderung, oder sonst irgendwas verzapft.

    Ich blicke schon lange nicht mehr durch und bin froh, daß in meinem Führerschein alles angekreuzt ist und ich nicht nachdenken muß, ob ich das Ganze fahren darf.

    Wobei man da ja immer noch aufpassen muß, daß Zugfahrzeug auch entsprechenden Hänger ziehen darf. Was ebenfalls viel zu kompliziert geregelt ist.

    Das empfinde ich sehr nervig. :cursing:

    Früher war das eindeutig besser und viel einfacher geregelt.:thumbup:

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Das eigentlichen Probleme sind die ständigen Anpassungen der Gesetze. Nur weil irgendwo mal wieder ein Entscheidungsträger schlecht geschlafen hat, wird ein Zusatz, oder Änderung, oder sonst irgendwas verzapft.

    Ich blicke schon lange nicht mehr durch und bin froh, daß in meinem Führerschein alles angekreuzt ist und ich nicht nachdenken muß, ob ich das Ganze fahren darf.

    Wobei man da ja immer noch aufpassen muß, daß Zugfahrzeug auch entsprechenden Hänger ziehen darf. Was ebenfalls viel zu kompliziert geregelt ist.

    Das empfinde ich sehr nervig. :cursing:

    Früher war das eindeutig besser und viel einfacher geregelt.:thumbup:

    Das mit dem Führerschein geht mir genauso :)....

    Leicht sagt man, dass früher alles besser war....


    Aber es war definitiv so :bitteschoen:.....


    Oder ? - Obwohl :/.....


    Heute ist es auch nicht schlecht....

    Bzw. nicht schlechter als früher - eben nur anders...:)

  • Es ist alles zu kompliziert (Beamtendeutsch) formuliert.

    Und wenn, parallel dazu, das Bildungsniveau sinkt, wird Fehlverhalten regelrecht provoziert.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.