Frage zu 750kg Hänger

  • Hallo zusammen,

    Habe mir hier nun Seitenweise sachen durchgelesen über die Suchfunktion, leider nicht das richtige gefunden.

    Habe mir bei Hornbach einen ungebremsten 750kg Anhänger gekauft, laut dem nette Verkäufer kein Problem für 100kmh. Jedoch stellte ich nun, nach der Zulassung, fest das im Fahrzeugschein des Anhängers steht: mind Leergewicht des Zugfahrzeuges 2500kg für 100kmh.

    So nun mei Sharan hat eine Leermasse von 1755, was ja bedeutet das ich keine 100kmh fahren darf(nach Fahrzeugschein und der Formel 0.3x...)

    Soweit sogut, jedoch in meinem Fahrzeugschein des Sharans steht drin:

    Bei werkseitiger montierter Anhängerkupplung (was auch ab werk dabei war) ESP M. SPEZ. Fahrdyn. StabI. Syst. F. Anh. Betr. F. Temp. 100kmh gemäß 3. AEND. VO. Z.9. Ausn. Vo. Z. Stvo


    Nun die sackdoofe frage von mir: darf ich nun 100kmh fahren weil mein Sharan ein Fahrdynamil Stabilisierungssystem hat oder nicht?


    Und noch eine dummere Frage, falls erste mit Nein beantwortet wird, darf ich den Anhänger trotzdem ziehen (wenn ich die 100kmh Plakette drauf kleb) und dan halt nur 80kmh fahren? (Somit 15euro der Zulassungsstelle geschenkt).


    Ich weiß die Fragen sind doof, aber nach 2h googeln und ca 45min hier im Forum suchen dachte ich, ich frag mal. Hoffe ihr killt mich nicht gleich.


    Danke im voraus für Antworten

  • Moin,


    Fragen kost doch nix

    Zitat

    Bei werkseitiger montierter Anhängerkupplung (was auch ab werk dabei war) ESP M. SPEZ. Fahrdyn. StabI. Syst. F. Anh. Betr. F. Temp. 100kmh gemäß 3. AEND. VO. Z.9. Ausn. Vo. Z. Stvo

    Das bedeutet das du bei einem gebremsten Anhänger des besseren Faktor von 1,2 nutzen darfst, nützt dir aber nichts ;)


    Zitat

    Und noch eine dummere Frage, falls erste mit Nein beantwortet wird, darf ich den Anhänger trotzdem ziehen (wenn ich die 100kmh Plakette drauf kleb) und dan halt nur 80kmh fahren? (Somit 15euro der Zulassungsstelle geschenkt).

    So ist es;)


    Viel Spaß weiter bei uns im Forum.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • ok, vielen Dank.

    Dachte mir schon das ich garantiert wieder zur Zulassungsstelle darf und dort die 100kmh stornieren muss.

    Dann bin ich aber beruhigt das ich teotzdem fahren darf.

  • Alternativ kannst den Hänger auch auf 527kg Zgg ablasten

    Dann darst 100 fahren



    Oder auf nen 1350kg gebremst wechseln

    Damit geht es mit Stoßdämpfern ohne Probleme

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Dann darf ich ja sogut wie nichts mehr rein legen. Und wechseln kommt nicht in Frage, zumindest jetzt nicht. Der hänger steht noch nicht mal bei mir daheim.

    Und für 1350kg brüchte ich erstmals den BE oder B96 ;(

    Trotzdem danke für die Antwort und den Tipp!

  • Was hat dein Auto ZGG ?

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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Was da als "Geschreibsel" im Schein des Sharan steht, gilt für gebremste Anhänger ohne eigene Antischlingereinrichtung.


    Den ungebremsten Anhängerer darfst du nur abgelastet auf 526 Kg mit 100 Km/h ziehen.


    Das 100ér Schild kannst/darfst du ankleben ... darfst aber nur 80 fahren .


    Manfred

    Manfred

  • Dann wirst dich wohl mit den 80kmh abfinden müssen

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  • Und wechseln kommt nicht in Frage, zumindest jetzt nicht. Der hänger steht noch nicht mal bei mir daheim.....

    ....würd das Ding gleich da drüben lassen.

    Storno wg Falschaussage des Verkäufees. Punkt.


    Und speziell im wg dem 750er Bereich mich schonmal mit gebremsten Anhänger anfreunden, der dann auch mehr darf und n Sicherheitsplus bietet:)

  • Jo... z.B. der Anssems GTB 1200.251×126... gibts ja momentan mit Aktionsplane. Der ist ultraleicht, hat nur ~200kg leer (mit Plane halt paar kg mehr) und abgelastet auf z.B. 1050kg zGG dürfte man den mitm Sharan noch mit Führerscheinklasse B fahren UND kann um 800-850kg noch laden.


    Zudem mit 2,51x1,26m eine Ladefläche die auch wirklich großen Nutzwert hat.

  • ....würd das Ding gleich da drüben lassen.

    Storno wg Falschaussage des Verkäufees. Punkt.


    Der Verkäufer hat keine Falschaussage getätigt. Der Anhänger hat jetzt eine Zulassung für 100kmh.

    Es ist nur das falsche Zugfahrzeug.


    Dachte mir schon das ich garantiert wieder zur Zulassungsstelle darf und dort die 100kmh stornieren muss.


    Das wäre doppelt unnötig Geld ausgegeben. Die aufgepappten 100 stören dich nicht und kosten auch nix extra (solange du nicht alle 6 Jahre neue Reifen aufziehst).

    Was vielleicht sein könnte: Wenn du doch mal über 90 fährst und eine Streife viel Zeit hat könnten sie dich rausziehen weil offensichtlich ist das dein Zugfahrzeug das Leergewicht nicht mitbringt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das mit der Falschaussage ist so ein Ding darüber kann man streiten, das kommt auf die genaue Fragestellung an und die genaue Antwort


    pauschal gefragt "darf man mit dem Anhänger 100 fahren?"


    und die Antwort war einfach "Ja"


    dann ist da rechtlich nichts zu machen, die Verkäuferin kann gedacht haben, wenn er schon danach fragt, dann sind ihm die Bedingungen bekannt


    hat er gefragt ob er mit seinem Auto und diesem Anhänger 100 fahren darf, dann hätte die Verkäuferin nachfragen müssen um was für ein Auto es sich handelt usw. wenn sie dann einfach "Ja" sagt, dann könnte man das anfechten


    man könnte sich jetzt nur einfach freundlich blöd stellen und fragen ob man ihn gegen nen andern umtauschen kann, Hornbach ist was Rücknahmen angeht recht kulant, zumindest kenn ich das so, kann aber sein das es daran liegt das ich dort auf Rechnung kaufe und kein normaler Privatkunde bin, aber Versuch macht klug


    Gruß Mani

  • Ich würde die 100er Plakette einfach daheim zu den Unterlagen legen. Wenn du sie dran hast und nicht 100 fährst, drängeln die Leute wie bekloppt, weil sie es nicht raffen.

    Da du die 100 eh nicht nutzen kannst bringt dir der Aufkleber auch nichts.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Die drängen auch wenn man es auf der Bundesstrasse/BAB darf und sonst eben nicht

    Merk ich immer auf der Landstrasse wie die in der Bordwand parken :/

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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Die drängen auch wenn man es auf der Bundesstrasse/BAB darf und sonst eben nicht

    Merk ich immer auf der Landstrasse wie die in der Bordwand parken :/

    Ja, total nervig. Hatte schon überlegt da nen Zusatz "Nur auf Autobahn und Schnellstraße" dran zu schreiben. Die Leute peilen das aber nicht, weil sie sich nicht damit beschäftigen und in der Fahrschule es nicht unterrichtet wird.


    Wenn man es aber eh nirgendwo darf, kann man es weg lassen und wird nicht mehr so bedrängt.

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    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

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  • Lass den Aufkleber dran und fahr überall 100....

    Außer in Ortschaften....

    Machen alle....

    Manche Dinge muss man(n) sportlich sehen...

  • Zur Erinnerung: 101kmh mit Anhänger auf der Landstraße gibt bereits 1 Punkt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service