Beleuchtung am Anhänger | Kennzeichenbeleuchtung

  • LED..., ist auch immer eine Gratwanderung, wenn nicht mit allen wichtigen Zeichen versehen.

    Bsp. Verkehrsunfall und im Protokoll steht, daß nicht typengerechte oder CE usw. geprüfte Beleuchtung verbaut ist. Dann zahlt auch keine Versicherung !


    Ich bin Fan von "Beleuchtungstuning", aber in D ist halt alles etwas anders geregelt wie in Thailand und man muß mehr Verstand einsetzen beim verbauen.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ja, da geb ich dir Recht, in D gibts ebend für alles Regel und Vorschriften. Was auch schon seine Richtigkeit hat, sonst würde ja jeder machen was er will. Aber etwas mehr Freiraum wäre manchmal nicht schlecht. drum sind bei uns auch nur Kennzeichenleuchten und Standlichter als LED Ausgetauscht worden und bei meinem Seat die Blinker. Die anderen Leuchten sind jeweils mit Typgenehmigung bzw. Bei den Kennzeichenhaltern haben wir eine ABE die immer mitgeführt wird.

  • Gerade Blinker sehe ich allerdings kritisch.

    LED haben in aller Regel stark gerichtetes Licht. Im Gegensatz zu Glühlampen wird der Streuwinkel fast ausschließlich durch die Linse bestimmt, nicht durch den Reflektor. Und das ist ein Problem bei Blinkern weil man sie von vorne/hinten und gleichzeitig von der Seite sehen soll.

    Entsprechen konstruierte LED-Leuchten sind völlig anders aufgebaut als entsprechend konstruierte Leuchten für Glühlampen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Jaaa.....,

    wobei es auch LED Lampen gibt, die das Licht nach allen Seiten verteilen...

    Sind dann halt nur ein wenig teurer ;)...

    Gruß Jens

  • Und reicht es für eine Zulassung um sie als offiziellen Ersatz anbieten zu können?


    Falls nein muss man sich auch weiterhin fragen ob es technische Gründe dafür gibt.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

    Einmal editiert, zuletzt von JAU ()

  • Ohne mich jetzt hier pro/contra LED Beleuchtung zu positionieren, soll dennoch hierzu (der von mir unterstrichene Teil) :


    LED..., ist auch immer eine Gratwanderung, wenn nicht mit allen wichtigen Zeichen versehen.

    Bsp. Verkehrsunfall und im Protokoll steht, daß nicht typengerechte oder CE usw. geprüfte Beleuchtung verbaut ist. Dann zahlt auch keine Versicherung !


    der Vollständigkeit halber noch etwas gesagt sein.

    Hinweis: ich bein kein Jurist, untenstehend nur Angelesenes aus dem Netz.
    Wenn du einen Schaden verursachst, dann zahlt deine Haftpflicht dennoch vollumfänglich den Schaden des/der Geschädigten. (sofern Haftpflichtschaden natürlich)

    Deine Versicherung wird aber ziemlich sicher dich in Regress nehmen.
    Das geht und ist auch richtig so.
    Regressforderung der Versicherung ist bei einer Obliegenheitsverletzung (Fahren mit einem Fahrzeug mit unzulässiger Beleuchtung dürfte so etwas sein) begrenzt auf 5000€.
    Es bleibt dir natürlich überlassen, dass DU per Gutachten oder ähnlichem vor Gericht nachweisen kannst, dass der Unfall auch genau so mit zulässiger Beleuchtungseinrichtung zustande gekommen wäre.

    Achtung: sollte man mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis einen Unfall verursachen UND dann obendrein bspw. noch Fahrerflucht begehen, dann addieren sich die Regressforderungen auf 10k € (wusste ich bis eben auch noch nicht - habe aber auch nicht vor, Fahrerflucht zu begehen).

    Hat was mit Obliegenheitspflichten VOR und NACH einem Unfall zu tun.


    EDIT: zum Thema selbst noch -> alle Fahrzeuge beleuchtungstechnisch Werkszustand.
    Bei manchen Halogenwagen, hatte ich auf +90% umgerüstet - die waren und sind aber legal.
    Oder mal verchromte Blinkerbirnen (ebenfalls mit Zulassung) nachgerüstet wenn die Möhrchen im Klarglasscheinwerfer nicht so optisch auffällig sein sollten.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Und reicht es für eine Zulassung um sie als offiziellen Ersatz anbieten zu können?


    Falls nein muss man sich auch weiterhin fragen ob es technische Gründe dafür gibt.

    die Gründe hab ich schon öfters erklärt


    eine mal als Beispiel Aspöck Earpoint hat ihr E Prüfzeichen mit Bestückung durch normale Glühlampen erhalten


    selbst wenn man diese nun mit LED die ein Prüfzeichen haben bestückt, ist die Lampe nicht mehr in der geprüften Version ausgestattet und somit erlischt das Prüfzeichen der Aspöck Leuchte, auch wenn die LED geprüft wären


    und da es keine mit LED geprüften Lampengehäuse gibt, stellt auch niemand geprüfte LED her, weil man sie ja eh nicht einfach einbauen dürfte, vielleicht kommt irgendwann mal ein Hersteller auf die Idee seine Lampen auch mit LED zu typisieren, dann könnte man die eventuell wahlweise mit Glühbirnen oder LED bestücken, aber das wird vermutlich nie passieren, da ist es dann einfacher gleich Lampen mit fest verbauten LED zu bauen und zu verkaufen, ich denke so wird das auch in Zukunft bleiben, nur das langsam die LED die Oberhand übernehmen, aber bis es keine Glühbirnen mehr gibt wird noch sehr sehr lange dauern

  • Hey Pit, Hey MaDriver ,

    die letzten zwei Tage hatte ich etwas Zeit um am Projekt SLN weiter zu machen....

    Leider zu wenig und dementsprechend noch nicht fertig geworden :(.....


    Fotos folgen....

    Versprochen ;)....


    Gruß Jens

  • Hey,


    also ich habe am Seat CREE-Led´s die auch wirklich nach alles Seiten hin das Licht abstrahlen und somit die komplette Kammer im Rücklichtgehäuse ausnutzen. Das dass ganze nicht legal ist, ist mir bewusst, der Grund warum diese drin sind, ist das sie besser ansprechen, die komplette fläche ausnutzen und heller sind, also auffälliger. Wenn ich am WE dazu komme, kann ich gerne ein vergleichbild machen.


    Anbei auch mal Bilder vom Kennzeichenhalter bei dunkelheit, leider fängt die kamera es nur schlecht ein. Bilder sind vom Twingo meiner Freundin als wir den vor 2 jahren haben angebaut.

    IMG_7535 (2).JPGIMG_7536 (2).JPG


    Grüße

  • Wenn ich am WE dazu komme, kann ich gerne ein vergleichbild machen.


    Anbei auch mal Bilder vom Kennzeichenhalter bei dunkelheit, leider fängt die kamera es nur schlecht ein.


    Grüße

    Hallo,


    sehr gerne....


    Und das beleuchtete Nummernschild am Auto sieht doch spitze aus...:super:


    Gruß Jens

  • Einen Unterschied am Kennzeichen kann ich nicht wirklich erkennen.


    Aber der Twingo hat eine Haken :super:.

  • Ich gehe davon aus, dass beide Fotos bei angehender Dunkelheit gemacht worden sind....

    Und das Nummernschild ist doch toll ausgeleuchtet....

    In der "totalen" Dunkelheit sollte es noch etwas prägnanter aussehen...:/.

  • Sooo....


    Die Arbeiten am selbstleuchtenden Nummernschild sind abgeschlossen... :).


    Nun warten wir mal, dass es etwas dunkler wird...:anstoss:.


    Dann gibt's :foto:....


    Bis dann....


    Gruß Jens


    P.S. bin gespannt :rolleyes:....

  • So nun gibt's mal ein paar Fotos....


    noch fast Tageslicht....

    image.jpeg


    und nun wird es dunkler...

    image.jpeg


    30 Minuten später...

    image.jpeg


    Die Lichtstärke habe ich mir gewünscht, aber nicht erwartet...:anstoss:


    Gruß Jens

  • Bsp. Verkehrsunfall und im Protokoll steht, daß nicht typengerechte oder CE usw. geprüfte Beleuchtung verbaut ist. Dann zahlt auch keine Versicherung !

    Im Zweifelsfall erlischt die gesamte Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn irgendetwas daran nicht den Vorschriften entspricht.

    Achtung: sollte man mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis einen Unfall verursachen (...)

    Das ganze habe ich (glücklicher Weise nur theoretisch) vor drei Jahren durchgemacht.

    Durch einen Defekt im Bremssystem durfte ich das Fahrzeug nicht mehr bewegen, da die Sicherheit im Falle eines Unfalls nicht gewährleistet ist. Fahre ich dennoch wissend, dass dieser Defekt vorliegt, weiter, fahre ich ohne Betriebserlaubnis.


    Doch nun der Hammer:

    Wenn ich mit einem Fahrzeug auf eine Ampel zu fahre und bremse, weil sie gerade rot geworden ist (keine Notbremsung!) und ganz normal anhalte und an der Ampel stehe, reger Querverkehr vorhanden ist, und es kommt jemand von hinten und fährt mir rein weil er pennt, trage ich die vollen Kosten für den Unfall samt sämtlicher Strafen für beide Fahrzeuge, da genau dieser Unfall nicht geschehen wäre, wenn ich wegen der fehlenden Betriebserlaubnis nicht gefahren wäre, also auch nicht an dieser Ampel gestanden hätte. Dabei ist es unerheblich, ob der andere Fahrer in den quer laufenden Verkehr gefahren wäre und eine Massenkarambolage verursacht hätte. Es gilt nur dieser Unfall. Dabei ist es egal, warum die BE erloschen ist, also Bremsen, Beleuchtung, ... Es nützt auch keine Bestätigung eines Gutachters, dass dieser Grund den Unfall nicht beeinflusst hätte. Das ist amtlich.


    Gestern gegen 23:00 fuhr ich hinter einem KFZ her, bei dem offensichtlich seine Kennzeichenbeleuchtung auf LED umgerüstet war (älterer Passat Kombi). Nicht nur, dass die beiden von oben leuchtenden Lampen das Nummernschild nur unmittelbar unterhalb der Lampen beleuchtet haben, so war der Lichtaustritt aus der Kennzeichenleuchte von hinten sichtbar und mit dem hell beleuchteten Teil des Nummernschildes so grell, dass es heller war als die gesamte reguläre rote Beleuchtung nach hinten, will sagen: es blendete sehr unangenehm.


    Warum sollte ich meine Kennzeichenbeleuchtung zu einem Schmuckstück meines Autos machen? Für wen ist das wichtig? Ich erkenne mein Auto / Hänger auch so und fahre nicht hinter mir her um mich daran zu ergötzen, was für ein tolles Nummernschild ich habe. Für mich gelten 2 Dinge:

    1) Stromverbrauch senken, damit die Lichtmaschine nicht so viel Energie erzeugen muss und damit der Spritverbauch gesenkt wird.

    2) Sicherheit nach hinten gewährleisten bzw. erhöhen.

    Punkt 1 habe die Kennzeichenleuchten gerade mal 5 Watt, was im Verhältnis zu den Halogen oder Xenon Hauptscheinwerfern unerheblich ist. Der Aufwand lohnt sich aus meiner Sicht nicht.

    Punkt 2: Ich würde mir eher Gedanken machen, über Reflektoren und bessere Rücklichter im erlaubten Rahmen die Sichtbarkeit nach hinten zu verbessern. Das Kennzeichen so hell zu beleuchten empfinde ich eher als irritierend, da Autos nach hinten rot leuchten sollten (persönliches Empfinden).

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz