Alles anzeigenUm die Theorien noch etwas vorantreiben:
Fahrtauglich bedeutet nicht automatisch verkehrssicher.
Rotes Händlerkennzeichen (06er) würde ich keinem verleihen, dem ich nicht auch meinen Sohn zum beaufsichtigen geben würde. Hab von 2012 bis 2017 entsprechende Kennzeichen bei einer meiner Firmen gehabt und die Entwicklung gesehen. Die Zulassungsstelle ist beim Eintrag im Fahrtenbuch von "betriebsfremden Personen" von Jahr zu Jahr empfindlicher geworden.
Braucht für die Überführung mit Händlerkennzeichen auch einen verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs. Rote Nummern heißt nicht automatisch Freifahrschein.
Jetzt gibt es noch die Option Kurzzeitkennzeichen.
Du kannst vor Ort auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und bei der nächsten Prüfstelle den Anhänger zur Hauptuntersuchung vorstellen.
Die entsprechende Beschränkung, dass das Fahrzeug nur im hiesigen bzw. nächstgelegenen Landkreis zur Prüfstelle vorgefahren werden darf, entfällt nach erfolgreich bestandener HU. Dann darf man auch Probe- und Überführungsfahrten durchführen. So besagt es zumindest die Internetseite meines Landratsamts hier.
Wo steht denn das ganze Zeug genau?
So würde ich es machen!