Anhänger 100km/h

  • Vorraussetzungen Zugfahrzeug


    ABS
    Gespann ABS



    Vorraussetzungen Anhänger ohne Bremse


    Reifen Maximal 6 Jahre (dot Datum)
    Reifentraglast alle Reifen zusammen mindestens ZGG Anhänger
    Geschwindigkeitsindesx L (120km/h) oder höher



    Vorraussetzungen Anhänger mit Bremse


    Reifen Maximal 6 Jahre (dot Datum)
    Reifentraglast alle Reifen zusammen mindestens ZGG Anhänger
    Geschwindigkeitsindesx L (120km/h) oder höher
    Stoßdämpfer an jedem Rad



    Berechnung für Anhänger ohne Bremse für 100km/h


    Eingetragenes leergewicht Zugfahrzeug * 0,3 = eingetragenes ZGG Anhänger


    2500kg * 0,3 = 750kg ZGG Anhänger
    2000kg * 0,3 = 600kg ZGG Anhänger
    1667kg * 0,3 = 500kg ZGG Anhänger
    1333kg * 0,3 = 400kg ZGG Anhänger




    Berechnung für Anhänger mit Bremse für 100km/h


    Eingetragenes leergewicht Zugfahrzeug * 1,1 = eingetragenes ZGG Anhänger


    Eingetragenes leergewicht Zugfahrzeug * 1,2 = eingetragenes ZGG Anhänger
    mit Gespann ABS (Eingetragen in Fahrzeugschein) oder ASK


    Jetzt kommt das ABER!!!!


    Es kommt darauf an was zuerst erreicht ist. Die gebremste Anhängelast oder das ZGG des Anhängers





    Beispiel:
    Ford Cmax


    leergewicht 1334kg eingetragen


    Anhängelast gebremst 1200kg



    1334 * 1,1 = 1467,4kg
    1334 * 1,2 = 1600,8kg


    Ätsch einen Anhänger mit 1200kg eingetragenem ZGG darf der Cmax maximal mit 100km/h ziehen.







    Gruß Christian

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997


  • Muss nicht sein, es würde auch ohne Stoßdämpfer eine 100km/h Regelung geben. Dann aber Faktor 0,3 (wie ungebremst). Macht allerdings wenig sinn.

  • Hi,


    könnte hier kein cleverer Nerd mal schnell ein Formular entwerfen, das automatisch die relevanten Gewichte ausgibt?


    Eingabe von Gewichten und Ausstattung (ASK, ABS, Stoßdämpfer) und dann könnte da stehen, wann man mit welchem Führerschein wie schnell fahren darf.


    Dann hätte man die Fragen immer schnell beantwortet ...

  • PKW mit Anhänger 80km/h


    Ob man es fahren darf kommt auf das ZGG von beiden Gespannteile an, und auf den Führerschein.

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Hallo


    Zitat

    könnte hier kein cleverer Nerd mal schnell ein Formular entwerfen, das automatisch die relevanten Gewichte ausgibt?


    das hat schonmal jemand gemacht, irgendwo gibts ne Tabelle , aber zu was?


    jeder der es geschafft hat die FS Prüfung zu bestehen sollte so einfache Rechnungen selber ausrechnen können



    Anhängergewicht geteilt durch Faktor ist mindest Leergewicht vom Auto für 100er Zulassung


    oder andersrum


    Leergewicht vom Auto mal Faktor ist das maximale Gewicht vom Anhänger damit man damit noch 100 fahren darf



    und ob diese Ergebnisse auch zu 100% ausgenutzt werden dürfen sagt der Fahrzeugschein, dort steht drin wie hoch die tatsächliche zulässige Anhängelast sein darf



    und wer beide Gesamtgewichte der Fahrzeuge zusammen rechnet, weiß dann ob er die mit seim FS fahren darf


    für diese Frage sind die Leergewichte unwichtig, und wie gesagt, das sind Grundrechenarten die jeder 2. Klässler beherrscht


    und jeder FS Inhaber sollte das auch können, schliesslich mußte er auch nen Bremsweg berechnen können um die Prüfung zu schaffen


    Gruß Mani



  • Gibts schon
    http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/

  • da habe ich mal eine Frage was die 100er Zulassung angeht.
    Mein 750kg Anhänger mit dieses Jahr zum 1. mal zum TÜV.
    Ich benutze diesen Anhänger an meinem Smart Fortwo 450 CDI. Der Anhänger hat die 100Km/h Zulassung auch in den Papieren stehen und an der Heckklappe klebt auch das 100er Schild.
    Darf ich überhaupt mit meinem Smart den Anhänger zum TÜV fahren und wenn ich das tue muss ich Angst haben das mir die 100er Zulassung gestrichen wird?


    Gruß
    Thorsten

  • Da brauchst du keine Angst haben. Die 100 gelten ab ... kg Pkw-Leergewicht Wenn du die nicht hast, musste halt 80 fahren. Ist aber kein Grund, die 100 zu streichen. Der TÜV streicht dir ja auch die super-duper-Alufelgen nicht, nur weil du im Winter mit Stahlfelgen bei ihm aufkreuzt.

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Verstehe ich etwas falsch, oder ist die Tempo 100 Regelung für ungebremste Anhänger komplett sinnentleert?


    Momentan habe ich zwei PKW. Pkw1 darf 600 ungebremst ziehen, PKW2 750kg. In beiden Fällen ist der Anhänger auf 750kg zugelassen.

    Für Tempo 100 darf Pkw1 max. 350kg ziehen, Pkw2 max. 550kg.


    Um legal unterwegs sein zu können, müßte ich nun den Anhänger auf 350kg ablasten und mir die 100 eintragen lassen. Das bedeutet, daß ich mit Pkw2 den Anhänger trotzdem nur noch bis zu 350kg beladen darf, und selbst bei Tempo 80 wäre bei 350kg Schluß, da der Anhänger ja abgelastet ist?


    Ist diese Regelung wirklich so absurd?


    VG

    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • So funktioniert das Spiel :thumbup:


    In der Realität kaufen die meisten Leute eine baumarkt-blechdose und kleben eine 100er Plakette drauf.

    Das ganze dann hinter den Fiesta und fröhlich fahren und ahnungslos sein ;)


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Das mit den ungebremsten 100kmh macht nur bei entsprechend großen Autos Sinn. Ab 2,5t Leergewicht. Oder halt bei Anhängern, die leicht sind. Diese Zeltanhänger zum Beispiel, die wiegen nicht viel und haben auch keine wirkliche Zuladung.

    Im Regelfall also eher was für spezielle Anhänger.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ok, dann bleibt er ein 750/80er. Zumal ich gemerkt habe, daß er trotz fehlender 100er-Plakette ruhig mit 100 hinterherläuft... 8):P


    Mein gebremster Westfalia wird dagegen zum 100er, da der nur hinter meinem PKW gezogen wird.


    Viele Grüße

    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Die 100km/h Regelung sollte schon generell in der (Zugfahrzeug)Zulassung vermerkt sein.

    Wegen meiner sollen die es O.3 in der Zulassung nennen.


    O.3 = technisch zulässige Anhängelast ungebremst 100km/h

    Wer die Vorraussetzungen nicht erfüllt (z.B. kein ABS) bekommt dort eben einen Strich. Geht natürlich nur, wenn der Anhänger für 100km/h zugelassen ist. Müssen aber, soweit ich weiß, alle neuen Anhänger sein. Wenn nicht, dann den alten, momentan zulässigen Weg.


    *Wären dann so in etwa:

    O.1 - 1300

    O.2 - 690

    O.3 - 435 (wenn G - 1450)


    Ich darf doch auch einen ungebremsten 750kg Anhänger bei den genannten Daten ziehen. Eben nur bis 690kg und 80km/h.


    Erläuterung ZB I



    *Die oben genannten Daten nur fiktiv.

  • Anhängelast wäre dann aber falsch.

    Die 100kmh Regelung bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

    Macht nicht viel Sinn finde ich, ist aber leider so.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Ich fürchte, dass so eine Eintragung absolut nichts bringt. Zumal man dann auch die anderen Fälle berücksichtigen müsste. Dann käme man auf 5 neue Werte. Ungebremst, WW mit ESP, WW ohne ESP, Anhänger mit ESP, Anhänger ohne ESP.

    Ich glaube, dass da ein einfach gestaltetes Faltblatt für jeden neuen Anhänger und bei der Beantragung einer Plakette sinnvoller ist.

    Ist eh schlimm, dass man bei so einem Thema keine Info bei der Zulassungsstelle bekommt.

    Alternativ könnte man das auch als prüfungsrelevanten Inhalt in die Fahrausbildung einbauen.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Mich kotzt die Regelung auch dermaßen an. <X :cursing:


    Mir wird ja auch als "nichtswissende Privatperson" der minimalst-technische Verstand zugesprochen, dass ich die Anhängelast vom Zugfahrzeug UND/ODER vom Anhänger ebenfalls net überschreite, wenn ich z.B. Schüttgut o.ä. fahre. Mit Säcken kann man natürlich super rechnen, bei Schüttgut wirds sehr schnell sehr doof.

    ODER dass ich mitm Corsa auch 'n 3,5to-zGG-Anhänger ziehen darf, der aber nur max. 1000kg tatsächlich wiegt.


    Naja, im dümmsten Fall sollte man bald noch froh sein, DASS letzteres so ist und keine "schlauen" EU-Politiker drauf kommen, dass das zGG vom Anhänger zur Anhängelast des Fahrzeugs passen muss. SCHLIMMER geht bekanntlich immer irgendwie.*

    Oder man sollte schon froh sein, dass ich da nicht im Parlament sitze. :D Sonst wäre bei 500kg zGG ungebremst eh Schluss... 8o

    So wie bei meinen Amis oder Corsa... Corsa 500kg, die Amis 1000lbs/454kg. Gut, mit Stützlast hätte man dann auch knapp 500kg.


    * Hatte man ja gesehen anfangs mit dem mistigen B-/BE-Führerschein... was WAR das für 'ne SCHEISSE mit dem B-FS und Anhänger-Rumgerechne... <X

  • Naja, im dümmsten Fall sollte man bald noch froh sein, DASS letzteres so ist und keine "schlauen" EU-Politiker drauf kommen, dass das zGG vom Anhänger zur Anhängelast des Fahrzeugs passen muss.

    Das ist doch auch der Inhalt der 100er Regelung. Man darf mit dem Gebremsten nur 100km/h fahren, wenn die zul. Anhängelast mind. das Gesamtgewicht des Anhängers beträgt. :P


    Zu meinem Hirngespinst; Deshalb habe ich bewusst auf gebremste Anhänger verzichtet. Denn gebremster Anhänger ist nicht gleich gebremster Anhänger.


    Und ein 750kg Anhängsel fährt sich besser (unangestrengter), als wie ein z.B. 1500kg Anhänger. Mal von baugleichen Anhängern ausgegangen. Die Bremsvariante ist natürlich sicherer. Aber einem Neuling bringst du mehr Perlen auf die Stirn mit einem 1500kg gebremsten Anhänger, als wie mit einem 750kg ungebremsten Anhänger.