Aufbau aus Stahl/Blech. Eintragung sinnvoll/möglich/nötig? FOTOS

  • exakt - so ist es. Sind somit alle illegal mit 100 unterwegs.....dann ist´s auch egal - falls was passiert - was in den Papieren steht...(wenn´s dumm läuft)

  • was hast du immer mit Illegal?


    wenn ein Sachverständiger die Achse für 100 km/h tauglich hält dann ist das in Ordnung


    genauso wie er mir andere Reifen eintragen kann wenn er will, auch wenn die um einiges größer oder breiter als die Serie sind


    dafür ist er ja Sachverständiger und hat studiert usw


    wenn er sagt das ist OK, dann ist es OK und nicht illegal

  • Das hat nichts mit "Glauben" des Sachverständigen zu tun. Glaubst du da wird die Achse gerechnet? Glaubst du man "sieht" der Achse an was und wie schnell die kann (auf den meisten alten Gurken ist nicht mal mehr das Achsschild drauf)? Mal abgesehen vom Rest des Fahrzeuges.


    Alle ab EZ 01.01.90 in Verkehr gebrachten Anh. müssen für min. Tempo 100 geeignet sein (außer es steht im Schein das es eben nicht so ist). Alles was älter ist, braucht eben den Nachweis des Herstellers das er für 100 geeignet ist - das ist die Arbeitsgrundlage des SV´s.


    Wenn er das nicht weis - die 100er ausstellt - dann steht´s zwar im Schein - ist aber halt nicht gültig/rechtens. Ihr bezahlt den SV für´s "nicht-wissen".....bravo

  • nein
    normal ist das Rechtsgültig wenn das der Prüfingenieur anschaut und einträgt.


    Ob er dazu einen Herstellerschrieb will oder nicht ist vom Prinzip her ihm überlassen.
    Natürlich wollen die meisten diesen Nachweis damit die Prüfer im Falle von eventuellen Problemen mit Eintragungen die Haftbarkeit einfach weiter reichen kann, aber vom Prinzip her kann der Prüfer das nach bestem Wissen und Geswissen auch eintragen.
    Ist ja klar.



    Das ist ja das gleiche wie mit viel zu tief eingetragenen Fahrwerken.
    Wenn die warum auch immer zu tief eingetragen sind - kann dir dann auch die Polizei ( insofern es nicht zu übertrieben ist) nichts haben weil es ja eingetragen ist und der Polizeibeamte ja auch kein Prüfingenieur ist. Diese Fälle gibt's nämlich bei uns in der Region öfter.
    Manche habens natürlich wieder mal übertrieben - von denen wurden hald dann die Kisten mithilfe telefonisch angefordertem Prüfingenieur still gelegt und so weiter ;)


    Also ich bin die Meinung das so lang dir der Prüfer nicht einfach so einträgt das du mit deinem Anhänger gleich 120 fahren darftst wirst du damit nie Probleme bekommen.



    und sind wir mal ehrlich jeder ist mei seinem Anhänger schon mal ( ooohh verrückte Aktion ) 81 kmh :D oder auch noch ein bisschen schneller gefahren und der Anhänger lebt auch noch - nur weil du ne 100 kmh Zulassung willst fährst du ja nicht nur noch 100 kmh
    also meiner Meinung halten die 20 kmh mehr eh die meisten Anhänger aus ;)
    Wichtig ist halt meiner Meinung das man sich vor allem bei den 100 kmh an die gesetzlichen Gewichtsverhältnisse von Zugfahrzug zu Anhänger hält.


    MfG Michael

  • ...


    Wenn er das nicht weis - die 100er ausstellt - dann steht´s zwar im Schein - ist aber halt nicht gültig/rechtens. Ihr bezahlt den SV für´s "nicht-wissen".....bravo


    Du hast ja Ahnung :kratz:.
    Zu was gibt es denn ´solche´amtlich anerkannte Sachverständige? Wenn die immer eine Herstellerbescheinigung benötigen, dann kann doch der Hersteller gleich alles eintragen.
    Davon abgesehen, sind bestimmte DDR-Anhänger ´ab Werk´ für 140km/h ausgelegt :fluester:.

  • Hi


    Ich hatte meinen Dekra Prüfer gefragt wegen meinem Brenderup mit den Aufsteckwänden. So lange das alles ohne Werkzeug, so wie bei meinem Anhänger, demontierbar ist gehört es zur Ladung und ist eintragungsfrei. Ist es mit dem Anhänger verschraubt, ist es fester Aufbau der eingetragen werden muß.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Du hast ja Ahnung :kratz:.
    Zu was gibt es denn ´solche´amtlich anerkannte Sachverständige? Wenn die immer eine Herstellerbescheinigung benötigen, dann kann doch der Hersteller gleich alles eintragen.
    Davon abgesehen, sind bestimmte DDR-Anhänger ´ab Werk´ für 140km/h ausgelegt :fluester:.


    Du bist ja nett......damit es nicht zu off-topic wird hier ein Auszug exemplarisch vom GTÜ
    http://www.gtue.de/sixcms/medi…po-100-fuer-anhaenger.pdf

  • ist es nicht so,
    das im falle einer nicht vorzeigbaren hersteller bescheinigung,
    der prüfer das nach seiner endscheidung im rahmen der richtlinien
    das abnimmt als einzelabnahme


    ein beispiel dazu
    ich hatte nen hp 400 mit den schubkarrenreifen
    aber auch noch 2 13" felgen vom alten 3er bmw mit 175/70-13
    wegen der anderen ET wurde eine spurverbreiterung verbaut+ander kotflügel
    damit er nicht kopflastig auf dem kugelkopf liegt
    wurde eine stabile erhöhung für den neuen kupplkopf verbaut
    anstandslos eingetragen bzw abgenommen ohne irgend welche papiere


    ich hab auch noch nen esterel klappwohnwagen bj 1980
    mit nachgerüsteten stoßdämpfern und 100er zulassung
    auch ohne irgendwelche papiere,weil es die fa schon lange nicht meh gibt

  • Jein :)


    ...der gemeine PI darf keine 21er (19.2) machen - dafür bedarf es eines aaS. Der PI darf auch keine 100er an einem "vor 90er" Anhänger ohne Herstellerbesch. machen (siehe Link oben - GTÜ = keine aktiven aaS´s) - wird aber oft gemacht weil se über diesen Pferdefuß nix wissen.


    Der aaS kann Dir natürlich die BMW-Räder auf deinen Anhänger per 21er eintragen.....wenn: klar alles passt (nix schleift o.ä.) und Felgentragfägkeit, Tragzahlen Reifen etc. i.O. ist - ist ja dann auch legitim. Er darf jedoch klar nicht über die mech. Grenzen hinaus irgentwas eintragen - sprich Felge gem. Herst. bis 500 kg geeignet --> da kann auch der aaS nix dran ändern. Somit beispielsweise einen Wohnanh. ne Achse mit Typschild: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (ja sowas gibt/gab es) auf 100 km/h zuzulassen ist schlicht nicht möglich. Was meinst wieviele Wohnanhänger mit ner SSK1 und 100km/h und Faktor 1 unterwegs sind.....alles rund um Anhänger wird bei den Herren ziemlich stiefmütterlich behandelt....es passiert zu wenig..(zum Glück)

  • hier ein Auszug exemplarisch vom GTÜ
    http://www.gtue.de/sixcms/medi…po-100-fuer-anhaenger.pdf


    Mach es doch einfach : nenne Gesetzestexte und Paragraphen ... und nicht so einen Werbeflyer von der GTÜ.


    Den haben die doch nur gefrickelt, um den "Leuten an der Front" Ruhe zu verschaffen.


    Also : nenne Gesetzestexte und Paragraphen ... denn die muss es ja geben, wenn du die GTÜ so hartnäckig vertrittst.



    Manfred

    Manfred

  • noch ein Netter:


    Ähm oben steht exemplarisch (ist das hartnäckig?) - ok - dann hier nochmals exemplarisch vom KÜS:


    https://www.kues.de/presse/informiert/flyer/tempo100.pdf


    § für was genau meinst du Manfred? Das Anhänger ab dem 1.1.90 für 100 km/h ausgelegt sein müssen, steht in § 30a Abs.2 StVZO in Verbindung mit § 72 StVZO. Die alten waren halt nicht generell für 100 gebaut - daher die Pflicht des Einzelnachweises in Form der Herstellerbesch. (klingt logisch, oder?).

  • Deine amtlich anerkannten Sachverständige haben kein übereinstimmendes Regelwerk, auch innerhalb der gleichen Organisation nicht. Denn jeder steht für seine Entscheidung selbst gerade.
    Zu was sind denn, deiner Meinung nach, diese ´Blaukittel´ überhaupt da?



    PS: Wir sind alle nett. :)

  • Klar haben die aaS ein einheitliches Regelwerk als Arbeitsgrundlage. Das sind u.a. die "VdTÜV-Merkblätter".

  • Ich nehme mal an: Man hat es hier auch nur mit Menschen zu tun (guter-schlechter-Tag, Stress, mal was vergessen, mehr oder weniger Erfahrung, persönliches Auftreten des einzelnen Halters, etc.) - Vorsatz mag ich Keinem unterstellen.


    Eben wegen dieser Unstetigkeiten haben manche Länder bereits gehandelt (z.B. Hessen) und eigene Abteilungen abgestellt, welche die "Einzelentscheidungen" der aaS gegenlesen - Fotodokumentation beim 21er ist schon länger Standard (internes QM). Da die 100er "Zulassungen" i.d.R. nach 13 FZV erfolgen, "rutschen" die bei den Ämtern oft (noch) so durch...

  • beispiel franzosen anhänger
    die durften in F schon immer 130 fahren,legal
    warum sollte z.b. so einer nicht legal mit 100 für gut befunden werden?


  • Ich hatte die Formel falsch im Kopf, ich habe mit 1/3 anstatt 0,3 x Leergewicht Zugfahrzeug gerechnet und kam daher auf Zugfahrzeug größer 1800kg nötig.
    Der Anhänger hat wie im Schein angegeben nicht 750kg sondern nur 600kg zul. Gesamtgewicht.
    Ablasten muss ich trotzdem nicht. Ich hatte >1800kg Leergewicht nur geschrieben da ich dachte dass das das rechnerisch nötige ist.
    Mein Auto hat aber mehr als die (tatsächlich nötigen) 2000kg Leergewicht.


    100km/h Freigabe habe ich mittlerweile machen lassen. Dank neuer Reifen kein Problem.

  • Warum macht der Eine eine Abnahme und der Andere nicht? Gleiche berufliche Ausbildung/Weiterbildung/Zertivizierung vorausgesetzt.


    Woher weißt du welcher Angestellte beim TÜV welche Ausbildung/Weiterbildung/Zertifizierung hat? Oder gibt es vielleicht eine Art hierarchische Aufteilung der Aufgaben?


    Das bekommst du nur indirekt mit weil der eine Prüfer nur HU macht, ein anderer auch Abnahmen und der nächste dann Schadensgutachten. Am blauen Kittel erkennt man den Unterschied jedenfalls nicht.



    Praxisbeispiel aus einer anderen Branche: Bei uns im Betrieb haben zwar fast alle Elektriker die selbe Ausbildung, aber nicht alle machen Wochenendrufbereitschaft. Als Grenze ist eine bestimmte Gehaltsstufe definiert. Mit erreichen dieser gehen mehrere Jahre Berufserfahrung einher.
    Und auch ein erweitertes Aufgabenspektrum das die Rufbereitschaft beinhaltet.


    Von außen ist kein Unterschied zu erkennen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service