Aufbau aus Stahl/Blech. Eintragung sinnvoll/möglich/nötig? FOTOS

  • Hallo!
    Dies ist mein erster Eintrag hier im Forum.


    Im Anhang findet ihr drei Fotos und die Zulassungsbescheinigung eines Anhängers.


    Vor Jahren hat ein Schlossermeister den zu sehenden, stabilen und praktischen Aufbau gebaut.


    Seitdem war der Anhänger immer nur OHNE Aufbau beim TÜV.
    Er lässt sich mit simplem Werkzeug abnehmen, aber es ist natürlich auch ein gewisser Aufwand.


    Ich denke nicht dass dies ein Aufbau ist der nicht eingetragen werden muss.
    Um Probleme mit dem Gesetzgeber zu umgehen wenn man damit unterwegs ist und um den Aufbau für den TÜV nicht abbauen zu müssen interessiert mich ob man ihn eintragen lassen kann bzw. welcher Aufwand und welche Kosten damit verbunden sind.


    Kann mir jemand Auskunft dazu geben?


    Vielen Dank im Vorraus!

  • Wenn Du Werkzeug brauchst, was Du nicht einfach mitführst ist das keine Ladung, somit hast Du die Außenmaße und das Leergewicht verändert.


    Ich würde einfach mal zum TÜV fahren und dort direkt fragen.

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb

  • Hallo


    das ist ja jetzt kein offener sondern ein geschlossener Kasten, der nur mit Werkzeug zu entfernen ist, also gehört das eingetragen


    is aber kein Problem, auf ne Waage fahren, Wiegeschein mitnehmen, höheres Leergewicht und Aufbauhöhe eintragen lassen, fertig


    Gruß Mani

  • Ich war gestern mit dem Anhänger beim TÜV.


    Die ersten beiden TÜV-Mitarbeiter meinten man müsse den Aufbau gar nicht eintragen, da er mit dem im Schein aufgeführten Aufbau vergleichbar wäre.
    Erst der dritte Mitarbeiter meinte dass es doch nötig ist.


    Sie haben den Anhänger gewogen, die Höhe gemessen und die nötigen Unterlagen angefertigt mit denen ich bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief machen lassen konnte.


    Im neuen Schein wurde nur die Höhe und ds Leergewicht angepasst. Eine zusätzliche Beschreibung kam nicht hinzu.


    Kosten:
    -ca. 80€ beim Tüv
    -11,40€ für den neuen Fahrzeugschein und Brief


    Vielen Dank für die Tips!


  • Im neuen Schein wurde nur die Höhe und ds Leergewicht angepasst. Eine zusätzliche Beschreibung kam nicht hinzu.


    Also war die ganze Sache eher kontraproduktiv und sinnfrei:


    die Höhe war ja schon mit 2530 mm maximal eingetragen und deckte deinen Aufbau in der Höhe ja mit Sicherheit ab.
    Und das Leergewicht interessiert im wahren Leben keine sprüchwörtliche "Sau" .
    Das ist ja selbst bei PKW ab Werk so gut wie nie nie richtig angegeben.


    Manfred

    Manfred

  • Ja, man kann schon hinterfragen ob sie das sinnvoll gemacht haben.
    Zumindest kann ich bei einer Kontrolle auf die neuen Papiere und die exakt angegebene Höhe verweisen....

  • Ja, man kann schon hinterfragen ob sie das sinnvoll gemacht haben.
    Zumindest kann ich bei einer Kontrolle auf die neuen Papiere und die exakt angegebene Höhe verweisen....


    Und genau das war ja der Sinn der Aktion: Du möchtest bei einer Kontrolle nicht, das der Anhänger Schwierigkeiten bereitet.
    So ist der Aufbau eingetragen und alles ist O. K.


    Sonst hätte den Umbau jeder Polizist sofort bemerkt.
    Und wenn der dann nicht eingetragen ist ...
    Oder denke mal an einen Unfall, bei dem jemand behauptet, der Aufbau sei ursächlich (Blick verstellt, angeeckt, was auch immer).
    Deine Versicherung würde sich freuen, wenn sie nicht zahlen müsste bzw. von Dir Regress fordern könnte.


    Viele Grüße


    Kieler


  • Sonst hätte den Umbau jeder Polizist sofort bemerkt.


    Das Monstrum von Aufbau kann man ja auch nicht übersehen. Dann steht da auch noch, dass der von einem Schlossermeister ist. :shocked:
    Schön ist anders und die Funktion sollte nicht über alles stehen. :augenreib:


    Andy

  • Sonderlich hübsch ist dem Schlosser der Anhänger wirklich nicht gelungen.
    Die Rundungen vom Dach vorne sind gut geworden.
    Und der Anhänger scheint eine 3. Bremsleuchte zu haben.
    Sonst sieht mir der Aufbau aber so aus, als ob der Schlosser Blechreste loswerden wollte,
    so viele kleine Bleche hat er genommen.


    Viele Grüße


    Kieler

  • Der Anhänger hat ein Leergewicht von 340kg.
    Zuladung ist daher gering aber damit komme ich klar.


    BTW:
    Deute ich das richtig, dass im Schein bereits die 100km/h Freigabe drinsteht (siehe Bild vom Schein im ersten Post) oder bedeutet der Eintrag etwas anderes?
    Heißt das für mich ich kann einfach zur Zulassungsstelle gehen und eine 100km/h Plakette besorgen oder muss ich zuvor zum TÜV oder etwas anderes machen?
    Reifenalter muss ich prüfen bzw. muss sie vorher ersetzen da wahrscheinlich älter als 6 Jahre. Die Kombination Hänger/Zugfahrzeug würde passen da Leergewicht Zugfahrzeug >1,8T


    BTW: Ich war mit dem Hänger bisher ca. 5000km quer durch Deutschland unterwegs. Stadt/Land/Autobahn. Auch viel Nachts. Bisher hat sich noch kein Polizist dafür interessiert.


  • Deute ich das richtig, dass im Schein bereits die 100km/h Freigabe drinsteht (siehe Bild vom Schein im ersten Post)


    Nein



    oder bedeutet der Eintrag etwas anderes?


    Ja : es sind Reifen zulässig, die nur bis 100 Km/h freigegeben sind


    Es war früher recht üblich, dass bei normalen Reifen 2.Wahl der Geschwindigkeitsindex
    "ausgebrannt" wurde und dafür ein "100 Km/h" eingeprägt wurde. (gab es auch als 80 Km/h)


    Diese Reifen darfst du fahren.



    Manfred

    Manfred

  • Ok, danke.
    Das hatte ich vermutet.
    Was bedeutet das für mich praktisch?
    Neue Reifen drauf, dann erst zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle?

  • ... Deute ich das richtig, dass im Schein bereits die 100km/h Freigabe drinsteht ...
    Die Kombination Hänger/Zugfahrzeug würde passen da Leergewicht Zugfahrzeug >1,8T ...


    Für einen ungebremsten Anhänger gilt für die 100 km/h-Zulassung die Formel:


    Leergewicht Zugfahrzeug x 0,3 = Gesamtgewicht Anhänger


    Bei einem Leergewicht von 1800 kg des Zugfahrzeuges dürfte der ungebremste Anhänger also ein Gesamtgewicht von 540 kg haben.


    Du müsstest Deinen 750 kg-Anhänger also auf 540 kg GG ablasten.
    Weiter oben schriebst Du, dein Anhänger hätte jetzt ein Leergewicht von 340 kg.
    Nach der Ablastung bliebe dann noch eine Nutzlast von 200 kg übrig. Das ist nicht viel.


    Viele Grüße


    Kieler

  • und 100 km/h nur wenn EZ nach 1.1.1990 - sonst wird´s schwierig.


    Das stimmt auch nicht so ganz.
    Klar nach dem Datum ist es einfacher die 100 km/h zu bekommen
    ABER
    es gibt auch Prüfer die Anhänger die älter sind bei der 100er prüfung "abnicken" und sagen ja in Ordnung die dürfen.


    Siehe hier:20160818_165015.jpg20160818_164956.jpg20160818_164812.jpg20141108_173418.jpg EZ 15.07.1975

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Jo - wissen die wenigsten PI´s - wenn ne 100er bei den alten Kisten ausgestellt wird, dann zu 99% aus Unwissenheit......geht aber auch legal vor 1.1.90 wenn Herstellerbescheinigung vorhanden....

  • Herstellerbescheinigungen hatte ich keine.
    Westfalia gibt es ja nicht mehr.
    Der Prüfer der Hängeliene abgenommen hat schaute sich nur den Anhänger gesamt an dann die FIN und die Reifen Dot Nr.
    Kontollierte danach noch einmal das Eingetragene Leergewicht von Max (1334 kg) da 1333kg die Grenze ist für 400 kg Anhänger.
    Dann am PC klimper klimper und nach ca.15 Min hatte ich das Gutachten für die 100er zulassung.

    Gruß Christian



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    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • :) dann gehörte der Herr zu den o.g. 99%.


    Hier wird das Ganze mittlerweile recht eng reglementiert. Ganz oben auf die Zulassungsstellen die sogar die Prüforganisation samt Prüfberichtsnr. (in Hessen teils auch den Prüfer selbst) bei Änderung der Papiere mit in den Fahrzeugschein "eintragen".....(nicht nur bei den alten Anhängern...)