Hallo, wie muss denn das Zugfahrzeug beschaffen sein, damit der Anhänger und das Zugfahrzeug länger als 2 Wochen parken kann?
Geht auch ein Fahrrad, wenn ich die nötige Kraft habe oder muss das Zugfahrzeug für den Anhänger zugelassen sein?
Im Prinzip muss ich ja mit dem "Fahrrad" ja nicht losfahren, überspitzt gesagt.;)
Gibt es ein rechtliche Ausformulierung?
VG