Anhänger und Zugfahrzeug

  • Hallo, wie muss denn das Zugfahrzeug beschaffen sein, damit der Anhänger und das Zugfahrzeug länger als 2 Wochen parken kann?
    Geht auch ein Fahrrad, wenn ich die nötige Kraft habe oder muss das Zugfahrzeug für den Anhänger zugelassen sein?
    Im Prinzip muss ich ja mit dem "Fahrrad" ja nicht losfahren, überspitzt gesagt.;)
    Gibt es ein rechtliche Ausformulierung?


    VG

  • Hallo, wie muss denn das Zugfahrzeug beschaffen sein, damit der Anhänger und das Zugfahrzeug länger als 2 Wochen parken kann?
    Geht auch ein Fahrrad, wenn ich die nötige Kraft habe oder muss das Zugfahrzeug für den Anhänger zugelassen sein?
    Im Prinzip muss ich ja mit dem "Fahrrad" ja nicht losfahren, überspitzt gesagt.;)
    Gibt es ein rechtliche Ausformulierung?


    VG


    ...uff... Fragen gibts... :augenreib:
    StVO, §12 sagt schonmal:

    Zitat

    (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.


    - Somit würde ich drauf schließen: Fahrzeug muss mit dem Anhänger verbunden sein.
    - Da der Parkplatz öffentlicher Verkehrsraum (kein Privatgelände, sonst würdest du vermutl. nicht fragen) ist, sollte das Zugfahrzeug zum Anhänger passen, da man dir sonst ggf. eine Überladung unterstellen könnte - denn wie, ausser auf öffentlichen Straßen, willst du sonst mit dem Gespann auf den Parkplatz gekommen sein?!
    Ob du also überladen auf öffentlichen Straßenn fährst oder stehst, macht denke ich keinen Unterschied.


    Nur meine Meinung natürlich, keine Rechtsberatung.

  • Gibt es bei den Fahrradanhängern nicht die Begrenzung auf 1m Breite?
    Ein zulassungsfreier 6kmh-Traktor wäre vielleicht eine Alternative. Aber 6kmh-Umrüstungen macht der TÜV nicht mehr (glaub ich gehört zu haben). Bräuchtest also einen schon umgerüsteten Trekker.


    Gruss georg123

  • Hallo nach München,


    kannst Du mal auf deutsch schreiben welche Fragen Du an uns hast.


    deutsch = verständlich


    Dann bekommst auch fachlich fundierte Antwort ohne das wir deinen Beitrag lesen und die Fragezeichen
    in unseren Gesichtern grösser werden.;)


    Gruss

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • Die bisherigen Antworten waren sehr aufschlussreich und fundiert.


    Was hast du denn da noch für Fragen?:rolleyes:
    Hätte gedacht, dass mein Deutsch recht verständlich wäre...

  • Stell den Anhänger doch einfach auf Dein Privatgrundstück.
    Da kann der Anhänger auch länger als 2 Wochen parken und stört niemanden.


    Die Vorschrift mit den "nicht länger als 2 Wochen" gilt nur für öffentliche Verkehrsflächen, dazu gehören auch öffentliche Parkplätze.
    Und die Vorschrift hat schon ihren Sinn. Sie soll verhindern, dass selten gebrauchte Anhänger den übrigen Verkehrsteilnehmern nicht die Parkplätze blockieren.
    Nur wenig ist störender als ein langzeitparkender Anhänger in einem Gebiet mit zu wenig öffentlichen Parkplätzen.


    Ein langzeitparkender Anhänger auf öffentlicher Straße verführt auch gewisse Leute mit bunten Sprühdosen, ihre "Kunst" auszuüben.
    Schon deswegen bietet es sich an, den Anhänger auf Privatgrund zu parken.


    Viele Grüße


    Kieler

  • Was auch ein Grund ist das ich bereits schon die nächste Baustelle plane. :ohmann:;)

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Kieler: Was hast du dann für eine Lösung, wenn man kein Privatgrundstück hat und einen Anhänger ein paar mal im Monat fährt, aber man ihn braucht, weil man keinen Keller hat, um Einiges
    zu verstauen, wie z.B. Campingsachen, Kabel etc?
    Ich verstehe: Mehr arbeiten um mehr Geld zu verdienen, damit man sich ein Grundstück, was in München überteuert ist, leisten kann? Juchhu, das mach ich jetzt.


    Die Merkel denkt auch so mit ihrer Flüchtlingspolitik: " Was gehen mich die Flüchtlinge und die mitgereisten IS-Kämpfer an, ich habe so oder so finanziell ausgesorgt und bis zu meinem Tod ein schwer bewachtes Schloss."


    Es ist einfach so zu denken, wenn man alles hat.


    Achtung! Nicht persönlich nehmen, das ist nur meine Meinung.:o


    MfG

  • Es werden doch oft private Parkplätze vermietet. Wäre das vielleicht eine Option?

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Das ist mit Mehrkosten verbunden, da ich den Anhänger nicht alle 1 bis 2 Wochen an- und abmelden möchte.. und zudem noch monatliche Kosten für einen Stellplatz...
    wie gesagt, wenn man mit Geld um sich schmeißen kann, ist das kein Problem.


    mfg

  • Im Verkehrsportal wurde diese Frage dieses Jahr auch schon mal durchgekaut. Das Ergebnis weiß ich nicht mehr so genau. Ich meine mich aber noch zu erinnern, dass man auch einen Smart vor einen 1-to-Anhänger stellen darf.
    Natürlich dürfte man dann nicht mit dem Smart inkl. Anhänger dorthin gefahren sein. Und wegfahren darf man natürlich auch nicht.

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Morgen nach München,


    in einer Großstadt sieht es sicher schlecht mit Parkplätzen aus da gebe ich Dir recht.
    Aber wen ich mir überlege einen Anhänger anzuschaffen gehört es auch zu meinen Überlegungen
    als Besitzer wo ich das Teil abstellen kann. Das sollte vor dem Kauf geschehen und wenn die
    Möglichkeit für ein abstellen nicht vorhanden ist dann ggf vom Kauf absehen.


    So wir bei Dir jetzt mußt halt den Anhänger alle vierzehn Tage umstellen.


    Gruss


    PS: Frag doch mal bei deiner Gemeinde nach ob die nicht Abstellfläche für einen Pkw Anhänger vermieten.

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • ... Was hast du dann für eine Lösung,
    wenn man kein Privatgrundstück hat
    und einen Anhänger ein paar mal im Monat fährt,
    aber man ihn braucht, weil man keinen Keller hat,
    um Einiges zu verstauen, wie z.B. Campingsachen, Kabel etc? ...


    Wofür brauchst Du den Anhänger denn - das ist mir noch etwas unklar?
    So wie ich das lese, nutzt Du den Anhänger zum Einlagern von Gegenständen, quasi als Kellerersatz.
    Und was fährst Du denn ein paar Mal im Monat mit dem Anhänger, den Du als Kellerersatz nutzt, geht da überhaupt noch etwas rein?


    Viele Grüße


    Kieler

  • Zitat

    Wofür brauchst Du den Anhänger denn - das ist mir noch etwas unklar?
    So wie ich das lese, nutzt Du den Anhänger zum Einlagern von Gegenständen, quasi als Kellerersatz.
    Und was fährst Du denn ein paar Mal im Monat mit dem Anhänger, den Du als Kellerersatz nutzt, geht da überhaupt noch etwas rein?


    Ja, da geht noch was rein und es lang um sperrige Sachen zu transportieren.

  • Reicht es nicht den Anhänger alle 14 tage ein paar cm zu verschieben?
    Dann wurde er ja bewegt.


    Nein, es muss in der Zeit ein anderer die Möglichkeit haben den Parkplatz zu nutzen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Nein, es muss in der Zeit ein anderer die Möglichkeit haben den Parkplatz zu nutzen.


    Ähmm, wie wollen die das nachweisen?
    Ich hatte meinen Anhänger nur etwas anders hingestellt,
    so das die Ventile, davon machen die ja Bilder um
    nachweisen zu können das der Bewegt wurde oder nicht.


    Ich kann doch eine Std. weg gewesen sein und den dann
    wieder auf dem Parkplatz abgestellt haben.
    Da hatten eben andere 1 Std. Zeit gehabt den Parkplatz
    zu besetzen.
    Die machen ja keine 24 Std. Überwachung (noch nicht).


    LG
    Alex

  • Wie und ob die das Nachweisen können ist nicht mein Problem, ich habe lediglich nur gesagt was gefordert ist.
    Gut möglich das sie auch Nachbarn befragen. Was jetzt tatsächlich durch geht und wie das gemacht wird kann ich leider nicht sagen.

    Gruß Wim


    Mein Anhänger
    Eduard P3 Maße: 2,60m*1,50m, 1500kg zgG, Bj 07.2016

  • Zur Not fährst du halt eine Runde um den Block. Wenn du nachts fährst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Platz auch danach noch frei ist und andere hätten die Möglichkeit gehabt, dort zu parken. Wenn die da schlafen, ists ja nicht dein Problem. Und wenn du es beweissicher haben willst, dann fährst du noch mit mäßiger Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen Blitzer. Dann gibt es ein offizielles Foto, dass der Anhänger nicht dauerparkt :)


    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Hier in der Stadt hatte mal ein Einzelhändler die Idee,
    seinen knappen Lagerraum durch einen Anhänger zu erweitern.
    Den Anhänger hat er dann an die öffentliche Straße in die Nähe seines Ladens gestellt.
    Damit hat er private Kosten für einen größeren Laden gespart
    und mit seinem "Lageranhänger" die Öffentlichkeit belastet.
    Das ging hier vor ein paar Jahren groß durch die Zeitung.
    Die Polizei ist dagegen vorgegangen, der Händler wurde verklagt und verurteilt.
    Und inzwischen ist der Händler auch pleite.


    Falls die Wohnung zu klein ist: Man kann auch Lagerräume anmieten.


    Viele Grüße


    Kieler