Schaden mit Anhänger verursacht Zugfahrzeug wird hochgestuft

  • Wer hatte soetwas vielleicht schonmal.


    Mein Anhänger ist bei der HUK versichert, mein Zugfahrzeug bei der Huk24.
    Anfang des Jahres habe ich mit meinem Anhänger den Kunststoff Kotflügel von einem LKW beschädigt.


    Heute habe ich die Beitragsrechnung bekommen und komme nun von 40 auf 55% für mein Zugfahrzeug.


    Wird das so in der Regel gemacht?

  • Wofür zahl ich dann Versicherung.
    Ich könnte ihn auch abgehängt auf mein Privat Grund abstellen und angehängt ist er über mein Zugfahrzeug versichert.


    Im letzten Jahr war der Anhänger noch über mein Schwager angemeldet, er war bei der DEVK.
    Da bin ich, oder meiner Meinung nach der andere, im Kreisverkehr mit einem PKW zusammen gestoßen.
    Beschädigt war nur der Hänger, nicht das Zugfahrzeug.
    Der 1 Monate alte Neuwagen hatte angeblich Total Schaden. ca. 18t€
    Rum gestritten mit Anwalt Gutachter und Gericht hat sich nur die DEVK.
    Meine Versicherung war davon ausgeschlossen.

  • Kenn' ich auch so.
    Anders gesagt: Die Versicherung für so 'nen Anhänger ist in der Regel ziemlich günstig, weil die eigentlich nur greift, wenn man den per Hand irgendwo dranschiebt oder er von allein wogegen rollt.
    Ist er am Auto angehängt, greift die Versicherung des Pkw/Lkw.


    Konnte man den Schaden nicht "so" regulieren? So ein Kunststoff-Koti kostet doch nicht die Welt?! Oder war doch mehr kaputt?

  • Sobald der Anhänger am Zugfahrzeug hängt geht alles über dessen Versicherung. Ist der Anhänger abgehangen und rollt irgendwo gegen, dann ist die Anhängerversicherung zuständig.


    Gruß Günter

  • Ein angekuppelter Anhänger ist immer und ausschließlich über das Zugfahrzeug versichert und nur dessen Versicherung hat sich darum zu kümmern.


    Die Anhänger-Versicherung kommt nur zum Zug, wenn der Anhänger alleine losrollt, von Dir von Hand geschoben wird oder sonst so was. Deswegen ist die ja auch so billig, weil es eben nicht häufig interessant wird.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Dann wird das wohl so seine Richtigkeit haben.


    Konnte ich leider nicht so klären.
    Das ist auf einer Tankstelle passiert, das war der Tankwagen.
    So kam ich nicht durch war zu eng, der Reifen von meinem Hänger ist dann gegen dieses "Fundament" der Zapfsäule, schob sich dann zur Seite und der Leuchtenträger rutschte in den Kotflügel.


    Der Rief seinen Chef an und er musste dann unbedingt die Polizei anrufen.
    30 min. gewartet, die waren nicht grade erfreut "wegen sowas ..." und ich war 35€ los.
    Der LKW Fahrer meinte dann zu mir, hab letzte Woche erst ein erneuern lassen ca. 80€ mit Montage.
    Bis dahin bin ich ja davon ausgegangen das der Schaden über die Versicherung vom Hänger abgewickelt wird.
    Sonst hätte ich das selber gezahlt.

  • Sonst hätte ich das selber gezahlt.

    Das kannst du ja immer noch. Sprich einfach mit deiner Versicherung und lass dir sagen, was sie reguliert haben. Dann überweist du das an die Versicherung und bleibst bei deinen 40%!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Du hast aber innerhalb eines Jahres die Möglichkeit, die Schadenssumme an die Versicherung zu begleichen.
    Dann bleibt dein Beitragssatz beim alten Stand.

  • Hi


    dann brauche ich den Anhänger erst gar nicht versichern
    wenn der NUR Angehängt ist oder aber in der Garage steht
    wo der nicht wegrollen kann.


    Wieso sagt mir dann die Versicherung das der Anhänger
    NICHT über die Versicherung des Fahrzeug versichert ist?


    Sehr seltsam.


    VG
    Alex

  • Früher war es genau so wie ihr sagt, dass der angehängte Anhänger automatisch über das Zugfahrzeug versichert war und die Anhängerversicherung nur zahlen musste, wenn der Anhänger abgekuppelt war.


    Seit einigen Jahren hat sich das mW geändert, so dass die AnhVS auch haftet in angehängtem Zustand, zusätzlich zur Zugfzg-VS.


    Genaues weiss ich aber nicht, nur dass vor einigen Jahren deswegen mal ein Prämienanstieg war. Ich weiss auch nicht, wie es geregelt ist, wer bei einem Unfall konkret zahlen muss, hier war es ja quasi die gleiche Versicherungsgesellschaft.


    Bin aber kein Versicherungsmensch, daher ohne Gewähr.


    Jay arbeitet bei einer anderen Abteilung, oder?

  • Hallo,


    in den aktuellen Versicherunsbedingungen steht es so:


    A.1.1.5: Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
    Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
    Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.


    Das ist schon lange so.


    Daraus wird auch klar, dass man bei einem Schaden hochgestuft wird, weil ja die Zugfahrzeugsversicherung zahlt.


    Man hätte den Anänger abhängen müssen und von hand beim Rangieren gegen den Kotflügel schieben müssen.

  • Jay arbeitet bei einer anderen Abteilung, oder?

    Jepp, so isses, ganz andere Baustelle. Ich weiss auch nur, dass sich da vor ein paar Jahren was geändert hat. Gibt nun zig Konstellationen, wie wo was wer wofür haften muss. Gibt Innenhaftung, Außenhaftung, Gesamthaftung, etc. Da bin ich nun aber echt überfragt, was hier in diesem Fall greifen würde.

    MfG,
    Jay


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