PKW oder LKW, Vor und Nachteile

  • (hab das mal aus nem andern Thread abgetrennt)



    Zitat von der_markus;

    Zitat von der_markus;

    Hast Du den Amarok und den Anhänger auf die Spedition angemeldet?


    Dann müßtest Du ja auf das Sonntagsfahrverbot achten:shocked: oder???

  • Hast Du den Amarok und den Anhänger auf die Spedition angemeldet?


    Dann müßtest Du ja auf das Sonntagsfahrverbot achten:shocked: oder???


    Da gibts ´nen kleinen Unterschied. Der Spediteur darf mit seinem PKW und Anhänger Sonntags fahren wie jeder andere auch. Aber der Privatmensch, der sich freut das er seinen Citroen Berlingo als LKW zugelassen hat und dadurch Steuern spart, der darf nicht einmal seinen Klaufix am Sonntag anhängen weil es sich dann um einen LKW mit Anhänger handelt. Dafür spart er aber auch Steuern, hat halt alles Vor- und Nachteile.

  • Hallo


    da muß ich nochmal wiedersprechen


    Zitat

    etwas Steuern sparen, aber oft deutlich teurere Versicherung.


    2014 und Anfangs 2015 als das Zollamt die KFZ Steuer übernommen hat, haben die die Steuerbescheide für die kleinen LKW auch als LKW verschickt


    Ende 2015 haben sie dann kapiert das sie auch anders abzocken können wie früher auch das Finanzamt und nun verschicken sie PKW Bescheide


    Statt 170 € zahlt man nun wieder rund 420 € Steuer



    Versicherung ist total unterschiedlich, manche zahlen als LKW weniger wie andere als PKW und umgekehrt, das kommt ganz auf die VS an


    allerdings bescheissen sich manche da selber, beim LKW gibts nicht soviele Rabattstufen, es geht zwar am Anfang schneller, aber als PKW mit 40 oder weniger % bin ich immer besser dran als andere als LKW, da ist soweit ich weiß bei 50% Schluss



    was das parken betrifft, mit dem Amarok als LKW darf man z.b. hier nicht parken


    20150810_214718.jpg


    und die Mädels mit dem Block die da rumlaufen wissen das ganz genau, und verteilen fleißig Zettel wenn man trotzdem dort parkt


    diese LKW Zulassung hat also NUR Nachteile, ich seh da kein einzigen Vorteil


    Gruß Mani

  • Beim Fahrtenschreiber dürfte es keinen Unterschied geben, außer es hat sich etwas geändert.


    Bei gewerblicher Nutzung muss bei einem zul. Zuggewicht über 3500 kg auch in einen PKW ein Kontrollgerät eingebaut sein (benutzt werden muss es aber nur, wenn ein entsprechend schwerer Anhänger dran hängt).


    Ich kenne 2 Fälle, wo jemand ein saftiges Bußgeld zahlen musste - ist aber schon einige Jahr her bei Beiden.


    War einmal ein Frontera und einmal ein 5er BMW, also reinrassige PKW, gewerblich unterwegs mit schwerem Anhänger.


    Hält sich bloß Niemand dran, die Handwerkerregel gilt allerdings inzwischen für 100 km Umkreis.


    Das mit der KFZ-Steuer kapiere ich nicht: Zulassung als LKW und Besteuerung als PKW?
    Ich dachte, den Ärger gäbe es nur bei einem nachträglichen Umbau, vor Jahren war doch oft Zirkus weil das FA das etwas anders sah als der TÜV?

  • Im Amarokforum haben sich alle gefreut als sie plötzlich nur noch 172 Euro zahlen mussten


    Ich hab gleich gesagt freut Euch nicht zu früh


    Jetzt im Jahr drauf jammern alle das sie plötzlich wieder mehr zahlen müssen


    Aber die sollen froh sein das se ned noch nachzahlen müssen



    Laut Steuergesetz darf das FA wenn ein Fahrzeug PKW ahnlichen Carakter hat und auch die Nutzung eher einem PKW entspricht das Fahrzeug auch wie ein PKW versteuern, besonders wenn der Innenraum 5 Sitze hat und länger als die Ladefläche ist, die Singlecab gehen noch als LKW

  • Und hier bei uns im Pott darf ein LKW durch viele Straßen nicht mal mehr fahren oder nur rein und zurück, aber nicht durch.


    Echt? Welches Schild regelt das denn? Ich wüßte keines, das einen als LKW zugelassenen Amarok an der Durchfahrt hindern würde.


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Na wenn der Anorak ein LKW ist, dann: Verkehrszeichen 253: LKW-Durchfahrtsverbot
    Da steht ja erstmal nix von "ab 7,5t" oder dergleichen, sondern nur LKW-Verbot.


    Durchfahrt-verboten-LKW.jpg

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Na wenn der Anorak ein LKW ist, dann: Verkehrszeichen 253: LKW-Durchfahrtsverbot
    Da steht ja erstmal nix von "ab 7,5t" oder dergleichen, sondern nur LKW-Verbot.


    Durchfahrt-verboten-LKW.jpg


    Hallo Jay,


    ich sehe da kein Durchfahrtsverbot für LKW.


    Das steht nur: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


    Sofern der Amarok also nicht für über 3,5t zugelassen ist, darf er da ganz normal durch, unabhängig von der Zulassung. Hat der Amorok eine Auflastung auf über 3,5t hinter sich, kommt es auf die Zulassung an. Als "PKW" darf er durch, als "LKW" oder "sonstiges Kfz" dagegen nicht.


    Aufpassen muß man allerdings im Ausland. In Österreich bezieht sich dieses Schild tatsächlich auf die Zulassungsart "LKW", in anderen Ländern ist das auch so. In Deutschland hat das Schild mit der Zulassungsart jedoch nichts zu tun.


    Viele Grüße
    Clemens

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  • Moin Clemens,


    hab grad gesehen, dass mein Link oben falsch war - ich bin nach diesem Text gegangen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/LKW-Durchfahrtsverbot


    Und jaaa, ich weiss, dass WIKI kein Gesetzestext ist - nach dem wollte ich um die Uhrzeit aber noch nicht suchen :)

    MfG,
    Jay


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  • Also ich sehe einen Nachteil im LKW: mit Anhänger sonntags und feiertags=Fahrverbot!