(hab das mal aus nem andern Thread abgetrennt)
Zitat von der_markus;
Zitat von der_markus;Hast Du den Amarok und den Anhänger auf die Spedition angemeldet?
Dann müßtest Du ja auf das Sonntagsfahrverbot achten oder???
(hab das mal aus nem andern Thread abgetrennt)
Zitat von der_markus;
Zitat von der_markus;Hast Du den Amarok und den Anhänger auf die Spedition angemeldet?
Dann müßtest Du ja auf das Sonntagsfahrverbot achten oder???
ich fahr nen PKW kein LKW
Hast Du den Amarok und den Anhänger auf die Spedition angemeldet?
Dann müßtest Du ja auf das Sonntagsfahrverbot achten oder???
Da gibts ´nen kleinen Unterschied. Der Spediteur darf mit seinem PKW und Anhänger Sonntags fahren wie jeder andere auch. Aber der Privatmensch, der sich freut das er seinen Citroen Berlingo als LKW zugelassen hat und dadurch Steuern spart, der darf nicht einmal seinen Klaufix am Sonntag anhängen weil es sich dann um einen LKW mit Anhänger handelt. Dafür spart er aber auch Steuern, hat halt alles Vor- und Nachteile.
... ein paar mehr Unterschiede...
Zwar ot, aber trotzdem: was wäre außer dem Fahrtenschreiber noch unterschiedlich?
Gruss georg123
Hallo
da muß ich nochmal wiedersprechen
Zitatetwas Steuern sparen, aber oft deutlich teurere Versicherung.
2014 und Anfangs 2015 als das Zollamt die KFZ Steuer übernommen hat, haben die die Steuerbescheide für die kleinen LKW auch als LKW verschickt
Ende 2015 haben sie dann kapiert das sie auch anders abzocken können wie früher auch das Finanzamt und nun verschicken sie PKW Bescheide
Statt 170 € zahlt man nun wieder rund 420 € Steuer
Versicherung ist total unterschiedlich, manche zahlen als LKW weniger wie andere als PKW und umgekehrt, das kommt ganz auf die VS an
allerdings bescheissen sich manche da selber, beim LKW gibts nicht soviele Rabattstufen, es geht zwar am Anfang schneller, aber als PKW mit 40 oder weniger % bin ich immer besser dran als andere als LKW, da ist soweit ich weiß bei 50% Schluss
was das parken betrifft, mit dem Amarok als LKW darf man z.b. hier nicht parken
und die Mädels mit dem Block die da rumlaufen wissen das ganz genau, und verteilen fleißig Zettel wenn man trotzdem dort parkt
diese LKW Zulassung hat also NUR Nachteile, ich seh da kein einzigen Vorteil
Gruß Mani
Beim Fahrtenschreiber dürfte es keinen Unterschied geben, außer es hat sich etwas geändert.
Bei gewerblicher Nutzung muss bei einem zul. Zuggewicht über 3500 kg auch in einen PKW ein Kontrollgerät eingebaut sein (benutzt werden muss es aber nur, wenn ein entsprechend schwerer Anhänger dran hängt).
Ich kenne 2 Fälle, wo jemand ein saftiges Bußgeld zahlen musste - ist aber schon einige Jahr her bei Beiden.
War einmal ein Frontera und einmal ein 5er BMW, also reinrassige PKW, gewerblich unterwegs mit schwerem Anhänger.
Hält sich bloß Niemand dran, die Handwerkerregel gilt allerdings inzwischen für 100 km Umkreis.
Das mit der KFZ-Steuer kapiere ich nicht: Zulassung als LKW und Besteuerung als PKW?
Ich dachte, den Ärger gäbe es nur bei einem nachträglichen Umbau, vor Jahren war doch oft Zirkus weil das FA das etwas anders sah als der TÜV?
Im Amarokforum haben sich alle gefreut als sie plötzlich nur noch 172 Euro zahlen mussten
Ich hab gleich gesagt freut Euch nicht zu früh
Jetzt im Jahr drauf jammern alle das sie plötzlich wieder mehr zahlen müssen
Aber die sollen froh sein das se ned noch nachzahlen müssen
Laut Steuergesetz darf das FA wenn ein Fahrzeug PKW ahnlichen Carakter hat und auch die Nutzung eher einem PKW entspricht das Fahrzeug auch wie ein PKW versteuern, besonders wenn der Innenraum 5 Sitze hat und länger als die Ladefläche ist, die Singlecab gehen noch als LKW
Und hier bei uns im Pott darf ein LKW durch viele Straßen nicht mal mehr fahren oder nur rein und zurück, aber nicht durch.
Echt? Welches Schild regelt das denn? Ich wüßte keines, das einen als LKW zugelassenen Amarok an der Durchfahrt hindern würde.
Viele Grüße
Clemens
Na wenn der Anorak ein LKW ist, dann: Verkehrszeichen 253: LKW-Durchfahrtsverbot
Da steht ja erstmal nix von "ab 7,5t" oder dergleichen, sondern nur LKW-Verbot.
Na wenn der Anorak ein LKW ist, dann: Verkehrszeichen 253: LKW-Durchfahrtsverbot
Da steht ja erstmal nix von "ab 7,5t" oder dergleichen, sondern nur LKW-Verbot.
Hallo Jay,
ich sehe da kein Durchfahrtsverbot für LKW.
Das steht nur: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Sofern der Amarok also nicht für über 3,5t zugelassen ist, darf er da ganz normal durch, unabhängig von der Zulassung. Hat der Amorok eine Auflastung auf über 3,5t hinter sich, kommt es auf die Zulassung an. Als "PKW" darf er durch, als "LKW" oder "sonstiges Kfz" dagegen nicht.
Aufpassen muß man allerdings im Ausland. In Österreich bezieht sich dieses Schild tatsächlich auf die Zulassungsart "LKW", in anderen Ländern ist das auch so. In Deutschland hat das Schild mit der Zulassungsart jedoch nichts zu tun.
Viele Grüße
Clemens
Moin Clemens,
hab grad gesehen, dass mein Link oben falsch war - ich bin nach diesem Text gegangen:
https://de.wikipedia.org/wiki/LKW-Durchfahrtsverbot
Und jaaa, ich weiss, dass WIKI kein Gesetzestext ist - nach dem wollte ich um die Uhrzeit aber noch nicht suchen
deswegen sag ich immer, vergesst dieses scheiss Wikipedia, da steht einfach zu viel Müll drin
ein Lexikon von Laien für Laien, da kann nix gutes bei rauskommen
Also ich sehe einen Nachteil im LKW: mit Anhänger sonntags und feiertags=Fahrverbot!