Hallo
Ganz konkrete Frage: Kann man einen Anhänger den man umbaut (Wohnwagen auf offene Pritsche) und der KEINE Rückfahrautomatik hat zulassen? Ich habe gelesen dass bei Neuanmeldungen (also Anhänger die noch nie angemeldet waren, was bei einem kompletten Eigenbau der Fall wäre) eine Rückfahrautomatik Pflicht ist.
In einem Thread hat wohl jemand eine Ausnahmegenemigung bekommen weil sein Anhänger eine noch gültige ABE hatte, in einem anderen Fand sich ein TÜV der den Anhänger trotz fehlender Automatik abgenommen hat.
Also was ist Fakt? Bekommt man für die Erstzulassung eines Eigenbaus eine Ausnahmegenemigung? Muss ich mir erst einen TÜV suchen der mitspielt? Ist ein Umbau von Wohnwagen auf offene Pritsche (also Deichsel, Auflaufbremse und Achse bleiben, Bodenrahmen wird aber kleiner) noch ein Umbau und damit keine Neuzulassung im Sinne eines kompletten Selbstbaus mehr?
Fragen über Fragen.
Gruß
Carsten