Bauwagen 2,58 breit / keine Fahrgestellnr. / Betriebserlaubbis ?

  • Hallo,


    erstmal hallo an alle die dieses Forum betreuen und aktiv anderen Menschen mit Infos weiterhelfen
    habe mir meinen Traum erfüllt und mir einen 9 m langen Bauwagen/Zirkuswagen gekauft
    nun habe ich folgendes Problem:


    der wagen ist ein alter Zirkuswagen (Runddach) under war bis vor bis vor 10 Jahren auf der Strasse....ich glaube die haben Ponys transportiert
    wahrscheinlich wurde das Grundgerüst (stahl) selbst draufgeschweist (man kann es aber nicht mehr erkennen da der Wagen bereits neu restauriert wurde)
    der wagen ist prima restauriert und ausgebaut, das Fahrgestell ist komplett entrostet frisch lackiert etc...der Wagen macht einen sehr sehr guten Eindruck

    leider musste ich feststellen das er 2,58 m breit ist.
    habe ich für den wagen keine Papiere und es existiert auch keine Fahrgestellnummer


    ich wollte den Wagen als Neuaufbau neu zulassen und Papiere beantragen


    Es ist eine Küche Bett couch etc.vorhanden
    Er wird ungefähr 1-2 mal im Jahr seinen Standort wechseln


    was benötige ich überhaupt für eine Neuzulassung ?
    aber wie ist das jetzt mit der Zulassung oder der Betriebserlaubnis angenommen der Wagen ist nur 2,55 breit


    wie kann ich mit dem Wagen regulär auf die Strasse


    stimmt es das ich mit 25 km/h auch ohne jegliche Papiere meinen wagen von A nach B transportieren kann ?
    und wie kann ich an eine Betriebserlaubnis oder an eine neue Fahgestellnummer kommen ?


    aber er wird so oder so nicht auf reisen gehen .....2 mal im Jahr standortwechstel das wars...und er steht auf einem Privatgelände


    doof doof doof wie konnte das nur passieren....ebay gekauft wie gesehen....und nicht nachgemessen....shit .. wieder Verkaufen steht nicht zur debatte.


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen


    vielen dank an alle im Voraus für euer Bemühen

  • wo hast du die 2,58 meter gemessen ?


    kannst dir doch ne rote Nummer holen wenn der nur 2 mal im Jahr umzieht,glaube kaum das da einer nachmisst

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Zu den 2,55m:
    Es gibt einige LKW / LKW Anhänger, welche es mit den maßen nicht so genau nehmen. Wir haben eine Halle, welche exakt 4000mm hoch ist:kapitulier:Und trotzdem passen manche LKW nicht rein, und auch einige LKW sind mit kleinereren Anbauteilen wie Tür Scharnieren etc. Breiter als 2,55m. Streng genommen dürfen die so nicht fahren, Streng genommen gibts da auch keine Toleranzen. Aber im real live gibts augen die man zudrücken kann, sowohl beim Tüv als auch bei Kontrollen, sofern sowas kontrolliert wird.


    Zum Zulassen/tüven
    Du bräuchtest für eine Neuabnahme von allen Teilen einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) Die Bauteile wie achsen und deichseln müssen geprüft sein, und für geschwindigkeiten über 25km/h ausgelegt sein. Bei gebrauchten teilen ist darauf zu achten, dass du eine Rückfahrautomatik hast. Natürlich darf das Teil nciht schwerer als das zulässige gesamtgewicht sein. Fenster etc müssen geprüft sein, könnte schwierig werden.


    Mit der 25km/h geschichte kenn ich mich nicht so aus, stände das denn entfernungsmäßig überhaupt zur debatte?


    Was hat der wagen für achsen? sind die gefedert? Und Gebremst? Wenn ja, dann empfehle ich dir 1-2 mal im jahr zur Zulassungsstelle zu gehen, und dir 5-tagesschilder zu besorgen. Alternativ gibts auch anbieter, die dir die schilder per post zuschicken. Kostet beides etwa 100€ für 5 Tage. Die machst du dran und fährst. WICHTIG: Das Fahrzeug muss trotzdem Verkehrssicher sein, beleuchtung muss funktionieren, Bremsen musst du in dieser gewichtsklasse haben, und ohne federung darfst du maximal 25km/h fahren. Anhängelasten dürfen nicht überschritten werden, und mit Auflaufbremse sind maximal 3500kg erlaubt...



    Und fast noch wichtiger: (jedenfalls für uns) Her mit Bildern!!! :biggrins: Sowas muss man doch direkt als erstes zeigen....

  • Zu den 2,55m:
    Es gibt einige LKW / LKW Anhänger, welche es mit den maßen nicht so genau nehmen. Wir haben eine Halle, welche exakt 4000mm hoch ist:kapitulier:Und trotzdem passen manche LKW nicht rein, und auch einige LKW sind mit kleinereren Anbauteilen wie Tür Scharnieren etc. Breiter als 2,55m. Streng genommen dürfen die so nicht fahren, Streng genommen gibts da auch keine Toleranzen. Aber im real live gibts augen die man zudrücken kann, sowohl beim Tüv als auch bei Kontrollen, sofern sowas kontrolliert wird.


    okay ...ist das ist schonmal beruhigend..
    also ich könnte Glück haben und eine neue Betriebserlaubnis bekommen ?



    Zum Zulassen/tüven
    Du bräuchtest für eine Neuabnahme von allen Teilen einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) Die Bauteile wie achsen und deichseln müssen geprüft sein, und für geschwindigkeiten über 25km/h ausgelegt sein. Bei gebrauchten teilen ist darauf zu achten, dass du eine Rückfahrautomatik hast. Natürlich darf das Teil nciht schwerer als das zulässige gesamtgewicht sein. Fenster etc müssen geprüft sein, könnte schwierig werden..


    ich habe keine rechnung, Kaufvertrage etc....


    ich möchte ja nur eine Betriebserlaubnis beantragen und dafür brauche ich doch ne Fahrgestellnummer ?
    und ohne Betriebserlaubnis darf ich doch nichtmal mit ner roter nummer auf die Strasse (davon ausgegangen das Bremsen etc. fit sin

  • Ich weiß nicht genau, was du unter betriebserlaubnis verstehst.
    Normalerweise geht man zum straßenverkehrsamt mit rechnungen/Kaufverträgen von den verwendeten Teilen, die Geben dir dann ein schreiben mit, wo der Tüv nach Prüfung beauftragt wird dir eine Fahrgestellnummer (TP Nummer) zu zuweisen und anzubringen. Fahrgestellnummer brauchst du nicht, die bekommst du ja.


    Falls das Teil mal zugelassen war, würde dir eine Fahrgestellnummer eventuell auch weiterhelfen. Aber dann bräuchtest du ebenfalls einen eigentumsnachweis, in dem Fall dann sogar von dem wo das Fahrzeug vorher zugelassen war. Bei 10 Jahren eher unwarscheinlich.


    Eine Betriebserlaubnis in dem sinne wirds vermutlich nicht geben, da es kein Fahrzeug von der Stange ist, sondern eher eine art sonderanfertigung.


    Problem wird erst einmal sein, dass du nachweisen musst, der rechtmäßige eigentümer zu sein, sonst könnte ja jeder hingehen, sich nen anhänger klauen, und zum tüv fahren und den als neufahrzeug zulassen. Also ohne kaufvertrag/rechnung wird das nichts mit zulassung.


    Ebenfalls muss der Anhänger halt den vorschriften entsprechen, speziell bei den fenstern, und den Achsen/auflaufeinrichtung sehe ich probleme, wenn ich an einen Bauwagen denke.


    Kurzzeitkennzeichen dienen der Überführung von Fahrzeugen die nicht zugelassen sind, und auch kein Tüv haben. Die Fahrzeuge müssen dennoch verkehrssicher sein.

  • ich habe auch schon mal gehört das man sich selbst als Hersteller eintragen lassen kann


    ich habe leider gar kein Nachweis ...war ein kauf bei ebay....barzahlung und leider nicht an einen Kaufvertrag etc. gedacht. ich habe auch keine Möglichkeiten mehr den Vorbesizter zu erreichen
    aber könnte ich mir nicht einfach von Freunden einen gefakten Kaufvertrag ausstellen lassen ?
    Wie gesagt der Wagen stand über 10 jahre auf einer Wiese und war nicht gemeldet etc.


    da es ja ein "eigenbau" ist
    und dadurch selbst eine neue Fahrgestellnumer rein stanzen kann.


    ich dachte jeder Anhänger braucht eine Betriebserlaubnis
    um sich legal (auch nur für eine Überführung) sich auf der Strasse zu bewegen


    und das man eine Betriebserlaubnis braucht (um überhaupt falls man möchte )
    um einen Anhänger regulär zuzulassen (mit Steuern etc.) was ich ja nicht wirklich brauche da ich mit dem Anhänger ja nicht auf reisen gehen werde

  • Zu den 2,55m:
    Es gibt einige LKW / LKW Anhänger, welche es mit den maßen nicht so genau nehmen. Wir haben eine Halle, welche exakt 4000mm hoch ist:kapitulier:Und trotzdem passen manche LKW nicht rein, und auch einige LKW sind mit kleinereren Anbauteilen wie Tür Scharnieren etc. Breiter als 2,55m. Streng genommen dürfen die so nicht fahren, Streng genommen gibts da auch keine Toleranzen. Aber im real live gibts augen die man zudrücken kann, sowohl beim Tüv als auch bei Kontrollen,


    Und fast noch wichtiger: (jedenfalls für uns) Her mit Bildern!!! :biggrins: Sowas muss man doch direkt als erstes zeigen....


    hallo Fido ich muss dich berichtigen,es gibt toleranzen beim Fahrzeugbau.
    zum Beispiel kannst du nach hinten einen Ladekran,Ladebordwand oder einen Heckstaplern dranbauen und mit mehr als 18,75m fahren bis zu 20 meter.
    das gilt auch für die Türscharniere oder Planverschüsse bei den Schiebegardinen,die haben alle über 2,55 meter.


    in der Höhe gibts keine toleranz,wurde im Zweifel nachträglich geändert.


    und wer ne Halle mit einer Einfahrt von genau 4 meter baut ist dumm da man immer mit bewegung beim LKW rechnen muss,weshalb ist unsere Toreinfahrt 4,20 meter ist.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • stell doch mal Bilder, damit man weiß, was genau man unter "Bauwagen/zirkuswagen umgebaut zum Wohnwagen" versteht. Vielleicht sieht man ein paar dinge, wo man sagt, das sich ein Tüv zulassungsgerechter Umbau nicht lohnen würde...


    Nun, tolleranzen sind mir beim Fahrzeugbau nicht bekannt, und das ladung wie mitnahmestapler nicht zum fahrzeug gehören ist auch logich. Tür Scharniere die fest und nicht beweglich sind, sollten im vollen umfang berücksichtigt werden. Bei planenteile, die beweglich sind, mag das anders aussehen...


    Das die halle mit 4m scheiße geplant ist, ist uns klar, nur haben wir das so nicht bauen lassen. Umbauen haben wir schon überlegt, hat bisher aber noch kein ernster bedarf bestanden, da wir noch eine andere halle haben...


    In wie fern ein kauf bei ebay als eigentumsnachweis gilt, dürfte auch beim zuständigen bearbeiter liegen, wer sagt denn, das der ebay käufer der rechtmäßige eigentümer war? Versuchen kann man es aber, und falls es probleme gibt direkt mal nachfragen, wie man diese lösen kann.

  • Hi,


    wie wäre es mit der Anmeldung eines Schaustellergewerbes und dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmgenehmigung für überbreite Schaustelleranhänger?
    Die gilt dann 3 Jahre und wenn man es so beantragt, auch für alle Bundesländer Deutschlands.


    Irgendwo wird sich doch ein altes Kinderkettenkarussel auftreiben lassen.:)


    Bis drei Meter beite ist kein Begleitschutz notwendig.


    Gruß


    Peter