Verkaufe Fahrgestell

  • Hallo,



    Verkaufe Fahrgestell von einem ehemaligen Imbißanhänger. Mit dabei der KFZ- Brief. Der Anhänger wurde nach Fertigstellung 10 km gefahren und dann aufgebockt. Demzufolge müßten die Bremsen Tip- Top sein. Reinschauen wäre trotzdem sinnvoll. Mit dabei sind beide Zugholme. Leider fehlt die Auflaufeinrichtung. Läßt sich aber mit den Daten der Achse, Bremse und Brief rausfinden, welche dazu benötigt wird.
    Achsen: BPW CB 855, 4116316120 N 90233
    Bremse: Knott 20- 2425/1 bis 25km/h 1350 kg, über 25 km/h 750 kg



    Standort: 39261 Zerbst
    Preis: 500 Euro


    Weitere Fragen per PM oder Tel. 0163 7453141






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  • Hallo


    sollte dein Käufer nur FS Kl.3 haben, solltest ihn drauf hinweisen das er mit dem Anhänger eigentlich nicht fahren darf


    ist zwar ein Tandem, aber da irgend so ein Trottel da bei Achsen 2 rein geschrieben hat, ist es ein Zweiachser und somit Kl 2 oder BE Pflicht


    Gruß Mani

  • Hmm, bei meinem steht unter "L" (neuer Schein) auch eine 2.

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Hallo,
    sind zwar 2 Achsen, aber so wie es aussieht mit weniger als 100 cm Abstand - also zählen sie meines Wissens führerscheinmäßig als eine Achse. Sollte also auch mit Klasse 3 kein Problem sein.


    Schönen Tag


    Torsten

    Sigg 20 PL 31-T16 Hochlader, 304 x 160 cm Kasten, 2000 kg BJ 2014.
    Vorher: K&K Anhänger 750 kg Tieflader BJ 1993 - ist verkauft -

  • Nein, denn wenn er als 2-Achser eingetragen ist, dann eben nicht mehr. Richtig wäre die Eintragung bei ner Tandemachse mit weniger als einem Meter Achsabstand die Eintragung von EINER Achse! Wie Mani sagte - da hat einer Mist bei der Beschriftung der Papiere gebaut! Wenn ihr da an den falschen Sherif geratet, ist das Fahren ohne Führerschein.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hmmm,
    da muß ich heute Abend mal schauen, ob da bei meinem 1 oder 2 steht. Wenn überhaupt, vermute ich auch, daß da von der Behörde was falsch gemacht wurde. Der Anhänger HAT ja auch tatsächlich zwei Achsen, führerscheinrechtlich zählen sie aber als eine.
    Aber ich denke wenn es dann wirklich mal hart auf hart gehen sollte, ist die Meinung eines Sherriffs egal - Fakt ist was Gesetz ist, und nicht wie es irgendein Sherriff auslegt. Von daher sehe ich da keine Probleme mit dem Dreier. Da müßten sie schon 50 Jahre alle Klasse 3 Inhaber, die mit Tandem-Wohnwagen oder den klassischen 2000-kg-Tandems unterwegs sind, aus dem Verkehr ziehen.


    Schönen Tag an alle


    Torsten

    Sigg 20 PL 31-T16 Hochlader, 304 x 160 cm Kasten, 2000 kg BJ 2014.
    Vorher: K&K Anhänger 750 kg Tieflader BJ 1993 - ist verkauft -

  • Welcher Abstand zählt eigentlich:
    1. der Abstand der Achsen
    2. der Abstand mit Rad-Mittelpunkte


    Dürfte wohl meist das gleiche sein, aber wenn man eine Achse "falsch" herum einbaut .....



    Gruß
    NB2

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • Also normalerweise müßte der Abstand der Radmittelpunkte zählen, anders wäre es ja auch unlogisch und kaum nachvollziehbar.


    Also wegen den Achsen bin ich auch der Meinung, daß das oben genannte wohl ein Fehler der Behörde ist, oder es gibt eine entsprechende ergänzende Anmerkung in den Fahrzeugpapieren.
    Ich habe eben bei meinem geschaut, und da steht folgendes: In Feld "L" (Anzahl der Achsen): 1. Weiter unten bei den ganzen Anmerkungen steht unter anderem: "Zu L: Tandemachsaggregat, Abstand der Achsen < 1000 mm". Wobei hier sogar ein Schreibfehler drin ist: Exakt steht drin: "Tandemachsagregat ..."


    Hier hat vermutlich einer einen Fehler gemacht. Jedoch vertraue ich hier auf geltendes Recht, und hätte kein Problem damit, hätte ich noch meinen alten Dreier FS, damit unterwegs zu sein (vorausgesetzt, der Achsabstand ist wirklich kleiner 1000 mm). Papier ist geduldig, irren ist menschlich sowieso aber was im Gesetz steht ist Fakt. Und darauf würde ich mich im Falle eines Falles gnadenlos berufen. Da kommt der strengste Polizist nicht mit dem Gegenteil durch!


    Schönen Abend


    Torsten

    Sigg 20 PL 31-T16 Hochlader, 304 x 160 cm Kasten, 2000 kg BJ 2014.
    Vorher: K&K Anhänger 750 kg Tieflader BJ 1993 - ist verkauft -

  • Hallo


    natürlich zählt der Radmittelpunkt



    und es zählt was im Schein steht, der :police: ist nicht verpflichtet nach zu messen ob der Abstand unter 1 m ist oder nicht


    bei meim Dreiachser stehen auch nur 2 Achsen drin, Vorne 1300 kg hinten 2600 kg


    bei einem Tandem oder bei einer sogenannten Tandemachse steht IMMER das das zul Gewicht BEIDER Achsen im dazugehörigen Feld, weil sie rein rechtlich nur als eine Achse zählt


    bei LKW Anhänger zum beispiel dürfen Einzelachsen max 10 t haben, Tandemachsen bis 1 m Abstand aber auch nur 11t,


    erst über 1m -1,3m dürfen sie 16t haben und darüber bis 1,8m 18 t, und über 1,8 m sind es dann keine Tandem


    mehr sondern Einzelachsen, dann wäre bei einem Dreiachser im Schein alle Felder belegt Vorne Mitte Hinten


    Gruß Mani

  • ...auf der anderen Seite wäre es ja nur 'n Schritt zur Führerscheinstelle, den alten FS auf die neuen Führerscheinklassen umzuschreiben... denke also auch, dass da eher 'n Auge seitens der :police: zugedrückt werden sollte. Falls sie es überhaupt verstehen.

  • Ist dann eine Einzelabnahme, da es eine Änderung ist.
    TÜV Gebühren werden fällig.
    Dann zur Zulassungsstelle das ändern lassen, kostet auch wieder
    weil neuer Brief und neuer Schein.


    Zulassungsstelle darf keine Änderung machen, auch wenn es Offensichtlich ist.


    Wie ich schon hier im Forum angemerkt habe:
    Du wohnst in Deutschland!!!