Hallo,
würde gerne einen Sachverhalt geklärt wissen. Mittels Suchmaschine habe ich schon Vieles in Erfahrung bringen können, aber eben doch nicht Alles.
Grundlagen:
1. Ich besitze einen Trailer mit zulässigem Gesamtgewicht von 750 kg, Alter: 2 Jahre
2. Vom Hersteller habe ich eine Bestätigung, dass eine 100-km/h-Zulassung bei Zugfahrzeugen mit ABV und einem Leergewicht von 2500 kg möglich ist und der Hänger die entsprechenden Voraussetzungen der Ausnahmeverordnung erfüllt
3. Mein aktuelles Zugfahrzeug wiegt leer lt. Zulassung 1850 kg, deshalb möchte ich den Trailer (Leergewicht: 220 kg) auf 550 kg zulässiges Gesamtgewicht ablasten (die Zuladung von 330 kg reicht für mein Boot locker), dabei erfolgt keine technische Änderung des Trailers
Nun zur Frage: benötige ich nach der Ablastung noch ein weiteres Gutachten für eine 100er-Zulassung oder reicht die Bestätigung des Herstellers, dass der Trailer für einen 100er-Betrieb grundsätzlich geeignet ist? Durch die Ablastung wurde ja keine technische Änderung an dem Trailer vorgenommen.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße, UH.