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stützlast

  • w201
  • 28. März 2015 um 20:20
  • w201
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    • 28. März 2015 um 20:20
    • #1

    Moin ich habe eine frage.
    Mein Auto hat eine stützlast von 75kg und der Wohnwagen 100kg, darf ich den Wohnwagen ziehen oder nicht.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    MfG.

  • JAU
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    • 28. März 2015 um 20:29
    • #2

    Beides sind Maximalwerte. D.h. du darfst den Anhänger ziehen wenn die niedrigere Stützlast nicht überschritten wird.


    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • JGibbs
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    • 28. März 2015 um 20:41
    • #3
    Zitat von w201

    Moin ich habe eine frage.
    Mein Auto hat eine stützlast von 75kg und der Wohnwagen 100kg, darf ich den Wohnwagen ziehen oder nicht.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    MfG.


    Du darfst den ziehen, aber mit max. 75 kg.

  • w201
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    • 28. März 2015 um 20:54
    • #4

    Danke für die schnelle Antwort.

  • Ralf2409
    Gast
    • 30. März 2015 um 23:31
    • #5

    Danke für die Info, war auch für mich interessant :)

  • JGibbs
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    • 2. April 2015 um 18:26
    • #6

    Übrigens, wer es genau wissen will:

    $44 STVO Abs. 3


    Da ist alles zum Thema Stützlast erläutert.

  • Twintreiber
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    • 2. April 2015 um 20:13
    • #7
    Zitat von JGibbs

    Übrigens, wer es genau wissen will:

    $44 STVO Abs. 3


    Da ist alles zum Thema Stützlast erläutert.

    Nö, isses nicht.

    Aber da:

    §44 STVZO Abs. 3

  • JGibbs
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    • 2. April 2015 um 20:25
    • #8

    Danke,

    was so ein Z ausmacht.

  • NB2
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    • 2. April 2015 um 20:37
    • #9
    Zitat von JGibbs

    Danke,

    was so ein Z ausmacht.

    Ja, und ein Dollar-Zeichen erst.

    Eduard Zeus 2,0to Tandem 3,30m x 1,80m mit höhenverstellbarer Hochplane 1,50m - 1,80m und Fahrradcomputer BC500

    HP500 mit Bremse 1,65m x 1,05m mit Flachplane 0,40m

  • JGibbs
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    • 2. April 2015 um 21:56
    • #10

    Ihr seid aber kleinlich heute...


    :weglach:

  • Unki
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    • 24. Juli 2015 um 17:45
    • #11

    hallo, nun hab ich auch mal ne frage zur stützlast meines planen-anhängers.
    es ist ein 36 jahre alter kress anhänger mit 600kg zul gesamtgewicht. von stützlast steht nirgendwo etwas, auch nicht auf deichsel usw.
    mein auto hat 75 kg stützlast, aber wie finde ich das beim anänger raus? die fa kress hat nix mehr mit anhänger zu tun.
    schonmal danke für infos und hinweise :)

  • (An)hängermann
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    • 24. Juli 2015 um 19:01
    • #12

    Die Stützlast darf max. den zulässigen Wert des Zugfahrzeugs erreichen. Wenn nicht angegeben gilt die gegoogelte Formel/Faustregel. Ist bei den meisten (bis 750kg)Anhängern max. 50kg.

  • Unki
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    • 24. Juli 2015 um 21:36
    • #13

    danke andre :) 👍

  • Der Glonntaler
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    • 24. Juli 2015 um 22:37
    • #14

    Hallo

    wenn dein Anhänger ein Zugrohr hat sollte dort bei den Prüfzeichen die Stützlast dabei stehen

    ansonsten steht sie in der Regel auch auf der Kugelkupplung

    ansonsten gilt 4% der Anhängelast sollte die Stützlast sein

    Gruß Mani

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