100 km/H nach StVO und technische Höchstgeschwindigkeit

  • Salut,


    ich möchte das Thema hier (noch) einmal zur Diskussion anregen!
    Es geht mir dabei weniger um die technischen Voraussetzung, die ja schon hinreichend diskutiert wurden, sondern um Eure Erfahrungen in der Praxis, womöglich auch im Ausland.


    Als Einsteigerthema folgender Sachverhalt:
    - Anhänger ist gem 100 km/H Regelung ausgestattet.
    - Gespann ist in Frankreich auf der AB mit 130 km/H unterwegs (dort darf man mit Anhänger so schnell fahren)
    - Fahrer wird angehalten und muss nun löhnen.....


    Könnt ihr Euch vorstellen warum? Ich habe aus der Praxis 2 Lösungen, ich denke, ihr kommt drauf ;)
    Und das wurde 2 mal richtig teuer für die Betroffenen!


    Gruß
    Andreas

  • Ich nehme an, "T" in den Fahrzeugpapieren war ausschlaggebend für die Strafe? Wenn dort nur 80 oder 100 drinstehen, darf mit dem Anhänger auch nur 80/100 gefahren werden. Also einfach 130 eintragen lassen? Sollte problemlos möglich sein...


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • mmh, bei Anhängern ist bei "T" im Fahrzeugschein - so wie ich es kenne - nur ein Strich.
    Die Regelung ist unter Pkt.22 Bemerkungen vermerkt..
    Ich schau aber heute morgen nochmal in meinen Fahrzeugscheinen nach.


    Andreas

  • Ok, ich hatte gerade keine Anhängerpapiere zur Hand, und daher beim meinem WoMo nachgeschaut. Da war mir aufgefallen, daß dort nur 85 drinsteht, obwohl es 100 fahren kann und darf. Daher die Vermutung, daß da der Hund begraben sein könnte...


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Bei ´uns´steht in den Papieren: "gem. 9. Ausn.VO StVO ... für den Zugbetrieb bis 100km/h geeignet".
    Ob die dann im Ausland gültig ist :confused: .











    PS: Ich dürfte ja auch schon mit 18 Jahren große Krafträder(mit und ohne Seitenwagen) fahren. Da hat man in ´West-Berlin´ damals ganz schön neidisch geguckt :tongue:. Bin ja auch aus einem Land wo "freie Fahrt für freie Bürger" :rotwerd: gegolten hatte und wir noch unsere Mopeds bis 50cm³ ohne Nummernschild fahren dürften :biggrins: .

  • - Anhänger ist gem 100 km/H Regelung ausgestattet.
    - Gespann ist in Frankreich auf der AB mit 130 km/H unterwegs (dort darf man mit Anhänger so schnell fahren)
    - Fahrer wird angehalten und muss nun löhnen...


    Ein deutscher 100kmh Hänger trägt auf der Rückseite ein 100er Schild. Das Schild hat meines Wissens auch im Ausland Gültigkeit und gibt die Höchstgeschwindigkeit wieder. Demnach 30kmh drüber - Zahlemann.


    So wie das ungesiegelte 100-Schild an einem deutschen 80er Hänger in Italien zu 100kmh ermächtigt (bzw. angeblich zu Strafe führt wenn am 80er kein Schild angebracht ist).



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • ...wo wir schon bei der 100er-Plakette sind:
    Woher kommt das eigentlich, dass das Ding SOOOOOOOOOOOO groß ist?! Da kann man sich ja bald mit zudecken! Scheint der wichtigste Aufkleber im gesamten Bereich der Stvzo zu sein! :mad:
    (wird wohl wegen Nutzfahrzeug-Geraffel sein, hm?! Klar, auf 2,5x3m Auflieger-Heck iss' ja auch genug Platz dafür...)

  • Ja, ok....
    die Regelung ist eine nationale Regelung und gilt sowieso nur auf BAB und Bundeskraftfahrststraßen (Schild 331)
    Im Ausland gilt nationales Recht des jeweiligen Landes.
    Hat man kein Schild in Frankreich am Hänger, kannst Du locker 130 fahren. Hast Du dagegen ein Schild, wird man schon mal angehalten und zur Kasse gebeten. Begründung: Du darfst wegen dem Schild und dem Eintrag in den Fz.papieren nur 100 km/H fahren...........also Zahlemann und Söhne!
    Es hat von den geprüften Kunden noch keiner einen Rechtsstreit vor Ort anregen wollen. Vergleiche die verschiedenen Geschindigkeitsschildern bei LKW's..welcher gilt denn nun? Ist doch klar, immer nur das gültige Schild im nationalen Bereich! Aber deutsche Gespannfahrer mit 100 km/H Schild sind anscheinend mittlerweile gute Kassenfüller..!


    Ganz neu und "ooh Wunder"; neue Masche! Die technische Höchstgeschwindigkeit steht ja nicht in den Fahrzeugscheinen. Allerdings kennen wohl einige Gesetzeshüter mittlerweile die "technische Höchstgeschwindigkeit" von Anhängern (Humbaur: 100 km/H, Unsinn 140 km/H - hier also stressfrei ;-)) und ärgern die Gespannfahrer, hier aber nicht aufgrund der Nationilität, sondern aufgrund des Anhängerherstellers. Kenne nen französischen Händler, der mir das Ein oder Andere aus seinem nationalen Erfahrungsfundus steckt...;-)


    Andreas

  • Hallo


    Zitat

    "technische Höchstgeschwindigkeit" von Anhängern (Humbaur: 100 km/H, Unsinn 140 km/H -


    wie kommst den auf die Idee? seit es Anhänger für 100 gibt, sind alle Achsen für mindestens 120 gemacht und die meisten sogar für 140, auch die Humbaur


    Gruß Mani

  • Nein, Mani, leider nicht!
    Das sind nur die Achsen! Wie Du schreibst, aber nicht für die gesammten Anhänger!!
    Lt. "EU Übereinstimmungserklärung für vollständige Fahrzeuge" Datenblatt Rückseite unter Punkt 29 steht immer noch "Höchstgeschwindigkeit" 100 km/H bei Humbaur und 140 km/H bei Unsinn. Bei anderen Herstellern weiß ich es nicht, mir liegen da keine Datenblätter vor.


    Andreas

  • .... 140 ...fahre ich natürlich nur bei mir auf dem Hof ...

    Was hast du bitte a. für nen krassen Hof oder b. für ein Zugfahrzeug??? :shocked:


    36020and20caravan200056td.jpg

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ich käme auf dem Hof noch nicht einmal in den zweiten Gang:mad: Und wenn, müsste ich schon wieder schauen, ob der Anhänger gut mitbremst :biggrins:


    Nochmal zum Thema: Die jeweiligen Hersteller legen eine max Geschwindigkeit für ihre Anhänger in der Homologation fest. Klar, dass die Achsen diesen Anforderungen dann "mindestens" genügen müssen. Nicht die Achse ist also ausschlaggebend, sondern die Freigabe des Anhängerherstellers.
    Wir lassen bei Ellebi Anhängern die technische Höchstgeschwindigkeit mit der 100 km/H Regelung - falls die Voraussetzungen erfüllt sind - immer gleich mit eintragen in der Homologation. Da sind auch keine Freigaben für Achsen mit 120 km/H vorhanden.........also können wir nur mit 100 km/H arbeiten.


    Andreas

  • Ich hänge mich mal hier ran.


    Vorweg: die grundlegenden Bedingungen der 100 km/h-Regel kann ich singen.
    Bei diesem Auto bin ich mir nicht sicher, ob ich mit einem 1.600kg-Anhänger (legal) 100 km/h fahren darf.


    Masse und Gewichte.JPG


    Wer weiß, welches Auto das ist, bekommt einen Sonderpunkt ;).

  • na gut, nehmen wir das niedrigere Leergewicht, also 1485 kg x 1,1 = 1633,5 kg, von daher also ja.


    Du dürftest den Anhänger halt nur bis 1550 kg Gesamtgewicht beladen. Ob die Stützlast vom Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden darf, wenn sie ausgereizt wird, darüber gibt es unterschiedliche Meinugen. Stellt sich dann halt die Frage, welche davon Deine ganz persönliche Rennleitung vertritt. Aber das hat ja nix mit der 100er Zulassung zu tun.

  • iiiiiihhhh ne Froschkiste


    Blue HDi Stop&Start

    Unglaublich! Woran hast das erkannt?

    Du dürftest den Anhänger halt nur bis 1550 kg Gesamtgewicht beladen. Ob die Stützlast vom Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden darf, wenn sie ausgereizt wird, darüber gibt es unterschiedliche Meinugen.

    Und genau das weiß ich nicht (Rechtssicher!).

    Stellt sich dann halt die Frage, welche davon Deine ganz persönliche Rennleitung vertritt.

    Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat es mir ja auch schriftlich gegeben, dass ich mit einer maximalen Anhängelast von 1.200 kg einen 1.300 kg-Anhänger eben nur bis 1.200 kg GG beladen darf und dann auch 100 km/h fahren kann. Deshalb frage ich dort nicht, wie es sich mit der Stützlast bei der 100 km/h-Regel verhält.

  • ...hätt' ich genauso gemacht wie Mani - mitm googlen (oder googeln?!) :biggrins:


    Und genau das weiß ich nicht (Rechtssicher!).
    [...]
    Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat es mir ja auch schriftlich gegeben, dass ich mit einer maximalen Anhängelast von 1.200 kg einen 1.300 kg-Anhänger eben nur bis 1.200 kg GG beladen darf und dann auch 100 km/h fahren kann. Deshalb frage ich dort nicht, wie es sich mit der Stützlast bei der 100 km/h-Regel verhält.


    Ich hoffe, der Link geht:
    http://www.boote-forum.de/showpost.php?p=3347666&postcount=45
    Das .pdf downloaden (solange es noch frei zugänglich ist), ausdrucken, mitführen. Dann sollte für die Blau-Silbernen alles klar sein...


    Gruß Jonas