Deichsel ohne Prüfzeichen?

  • Hallo,


    ich habe mir gerade einen TSA von der Feuerwehr angeschaut. Der Anhänger hat mir solange gefallen, bis der Vertreter der Feuerwehr gemeint hat, vermutlich sei der Brief verloren.


    Da habe ich nämlich eine zweite Runde um den Anänger gedreht und nach Prüfzeichen gesucht. Auf dem Aufbau die übliche Plakette mit Fahrgestellnummer, Baujahtr (1971), Leergewicht und Gasamtgewicht. Auf der Achse ebenfalls eine schöne Plakette mit den erforderlichen Daten. An der Deichsel? Nicht wirklich was :(


    Gefunden habe ich an der Deichsel direkt vor dem Aufbau zwei eingeschlagene Nummern, eine war die Fahrgestellnummer, die andere - nicht wirklich leesbar, aber eindeutig etwas händisch angebrachtes. Im Bereich der Zugöse ebenfalls nicht wirklich etwas, nur die "geheimnisvolle" Nummer "1123". Kein Hinweis auf der Hersteller der Zugeinrichtung oder sonst was.


    Das Fahrgestell ist übrigens "aus einem Guß". D.h. Zugöse und Zugrohr sind miteinander verschweißt, und Achse und Zugrohr sind ebenfalls miteinander verschweißt.


    Bei einem zweiten baugleichen Anhänger (nur geringfügig anderer Aufbau) war das übrigens genauso...


    Ich habe nicht viel Erfahrung mit solchen Anhängern, weiß nur, daß der TÜV eigentlich für alles ein Prüfzeichen sehen will. Wie habe ich das nun zu werten? Anhänger trotzdem kaufen, da TÜV möglich, oder in dieser Kostellation (weder Brief noch Prüfzeichen) keine Chance auf eine Zulassung? Würde mich sehr über eine Einschätzung freuen.


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Hallo Mani, interessante Info...


    Günter
    da gab es aber auch Papiere. Jetzt wäre es aber eine Neuabnahme, und da höre ich den Prüfer förmlich schon nach Prüfzeichen rufen. Ok, ich hoffe, daß der Brief noch auftaucht, ansonsten wage ich wohl die Neuabnahme... =)


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Hi,


    ist der Anhänger noch angemeldet, bzw ist die Abmeldung weniger als 7 Jahre her ? Wenn ja kann der Brief an Hand des Datensatztes im Strassenverkehrsamt neu erstellt werden und Du brauchst keine Vollabnahme.
    TÜV und SVA können über die Fahrgestellnummer auf den Datensatz zugreifen.
    Du brauchst aber in dem Fall vom Vorbesitzer eine Eidesstattliche Versicherung das der Brief verloren gegangen ist.


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • Hallo Jan,


    der Anhänger sollte weniger als 7 Jahre abgemeldet sein, vermutlich sogar erst letztes Jahr. Danke, das ist ein guter Tip.


    Viele Grüße
    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • War der Anhänger überhaupt angemeldet? Unser TSA war das nie. Siehe auch §18 6 i StVZO. Oder ist das nicht mehr aktuell? Ebenso könnte ich mich nicht erinnern das der Anhänger mal beim TÜV war.

  • Hi Clemens,


    kein Problem ;)


    ich empfehle Dir unbedingt diese Eidesstattliche Versicherung des Verkäufers, sonst kann es sein das Du Dich unnötig in Ämtern und auch bei der Polizei aufregen musst (eigene Erfahrung !)


    Der Tip von Mani ist auch nicht schlecht, es lässt sich wohl rausfinden zu welchen TÜV/Dekra oder sonst was die Feuerwehr aus dem Dorf XY immer hinfährt, bzw gefahren ist.
    Ich denke auch, das gerade Öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehr, etc die Unterlagen immer gut aufbewahren, evtl. ist bei denen im Archiv ja noch was zu holen :)


    Gruß Jan

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    Anhänger: Westfalia 118 651,ZGG 1500 Kg, Bj: 1984
    Zugfahrzeug: Audi A6 Mod.2002, 2.5 TDI Quattro, Anhängelast: 1900/2100 Kg

  • Hallo,


    die meisten TSA haben keine Zulassung. Sie werden mit dem Kennzeichen eines Zugfahrzeugs versehen und ohne TÜV gefahren.


    Mal ein Vorschlag:


    Die Stadt/Gemeinde erledigt noch die Zulassung und verkauft dann den etwas teueren Anhänger mit Papieren.
    Bei Kommunen vermutet der TÜV selten Pfusch und Betrug. :angel:


    Gruß


    Peter

  • Hallo,


    ein sehr interessantes Thema.


    TSA, also Tragkraft-Spritzenanhänger beschreibt ja nur den technischen Einsatzzweck dieses Fahrzeuges, so wie z.B. LF, TLF oder RW1.


    Der Anhänger als solches ist also wenig relevant. Oft wurden die TSA früher in kleineren Orten stationiert und bei Bedarf bzw. im Einsatzfall wurde ein Traktor eines Landwirtes davor gespannt, also 25 km/h. Diese TSA sind ja eher wie landwirtschaftliche Fahrzeuge zu betrachten. Es gab aber meines Wissens nach auch TSA die hinter LKW/Unimog gehangen werden konnten. Bei denen bin ich bisher davon ausgegangen das diese auch Tüv brauchen....


    Gruß Günter

  • §18 Absatz 6 i StVZO beschreibt unter zulassungsfreie Fahrzeuge "Feuerwehranhänger für Löschzwecke" . Man braucht also keinen Zusammenhang zur Landwirtschaft oder ein Folgekennzeichen oder sowas. Ich gehe davon aus das es eine Betriebserlaubnis dafür gibt, mehr nicht. Evtl hast du Glück und der Hersteller ist noch aktiv. Wer ist es? Und natürlich sind die Anhänger auch für den Betrieb hinter LKW geeignet. Es sind gefederte Fahrgestelle. Unserer hat prima hinter das TLF8/8, ein Unimog S404, vom KatS gepasst.
    Für eine Neuabnahme sehe ich ein anderes Problem. Normalerweise sind das ungebremste Anhänger mit 1t zGG. Schaut man heute nach diesem Typ bekommt man PKW-Anhängerfahrgestelle mit 1,2t und Bremse angeboten. Wer will natürlich auch mit LKW Zugöse. http://www.gfd-katalog.com/feu…dex.php?IdTreeGroup=14476 An was für ein Fahrzeug soll denn der Anhänger in Zukunft angehängt werden und für welchen Zweck?

  • Ist so ein Anhänger irgendwo versichert? Wenn ja, könnte man anhand des Versicherungsscheins auch noch Daten wie Fahrgestellnummer usw. ermitteln.

  • Klar sind Feuerwehrfahrzeuge versichert. Ich denke zumindest das es die Anhänger auch sein müssen. In Hessen gibt es den Gemeindeunfallverband bei dem die Gemeinden ihre Fahrzeuge versichern. Zum einen versichert sich ein Einsatzfahrzeug ja nicht so einfach zum anderen sind auch ein paar Einschränkungen dabei was die Nutzung angeht. Die Gemeinde der dieser Anhänger gehört hat bestimmt einen Sachbearbeiter Feuerwehr und auch einen für Versicherung. Die Kollegen Einsatzkräfte bzw. der örtliche Feuerwehrverein hat da nichts mit zu tun. Wobei, Feuerwehr ist Landesrecht, ich kenne nur Hessen.

  • Kann gut sein das sich das zwischenzeitlich geändert hat oder örtlich stark variiert, aber meines Wissens sind Behördenfahrzeuge nicht versichert (zumindest nicht im klassischen Sinn).


    Das PflVG schreibt jedenfalls keine Haftpflichtversicherung vor.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Ich warte jetzt erst einmal ab, ob der Brief auftaucht, dann sehe ich weiter. Ich werden dann berichten, was ggf. der TÜV dazu sagt, wenn er neue Papiere ausstellen soll. Es ist jedenfalls kein 25km/h-Anhänger, wie hier schon vermutet wurde. Es handelt sich um einen Anhänger einer größeren "Stadtfeuerwehr", die sicher schon seit Jahrzehnten nicht mehr mit einem Traktor unterwegs sind. ;)


    Viele Grüße


    Clemens

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Kann gut sein das sich das zwischenzeitlich geändert hat oder örtlich stark variiert, aber meines Wissens sind Behördenfahrzeuge nicht versichert (zumindest nicht im klassischen Sinn).


    Das PflVG schreibt jedenfalls keine Haftpflichtversicherung vor.
    mfg JAU


    Ich glaube du liegst da richtig. Nämlich im genannten Link unter Punkt 6c. Habe ja keine Ahnung woher der Anhänger kommt. Bei uns fehlen jedenfalls noch ein paar Einwohner zu der Grenze wo Behördenfahrzeuge nicht mehr versichert sein müssen.


    Aus Neugier eine Frage an die Experten hier: Kann man heute einen LKW Anhänger mit 1t zGG ohne eigene Bremse neu zulassen und mit den üblichen Geschwindigkeiten hinter dem LKW mitführen? Ein großer LKW merkt so ein Anhängsel ja nicht mal. Oder ist ungebremst egal wie (abgesehen von LoF) bei 750kg Schluß?

  • Hallo


    bei 750 kg ist Schluß, außer du findest ein entsprechenden alten Anhänger und einen alten LKW der noch 1t oder mehr eingetragen hat, dann gilt Bestandsschutz, aber Neuzulassung geht nix mehr


    Gruß Mani

  • Hallo


    bei 750 kg ist Schluß, außer du findest ein entsprechenden alten Anhänger und einen alten LKW der noch 1t oder mehr eingetragen hat, dann gilt Bestandsschutz, (...)
    Gruß Mani


    Außer, Du erwischt einen TÜV-Prüfer, der Dir "heimlich" die 1500kg ungebremst beim Zugfahrzeug austrägt und daraus "1500kg bis 30km/h" macht :evil:
    Ok, letztendlich paßt das, denn das Fahrzeug ist in seinem jetzigem Leben auf der Hinterachse wesenlich leichter als bei der Feuerwehr. 1500 ungebremst möchte ich da (zumindest bei Regen) eh nicht dran haben...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.