Beleuchtung an Auffahrrampen anbringen (PKW-Transporter)

  • Bei den Bootsanhängern sind für den Fall, dass die Beleuchtungsanlage nicht montiert ist zusätzliche Dreiecksrückstrahler auf den Schutzblechen vorgeschrieben, da Du aber über die Schutzbleche hinüberfahren willst wird das auch nicht gehen.


    Aber es ist doch zulässig die Beleuchtung etwas nach innen zu versetzen


    "zwei rote Schlussleuchten (mindestens 35, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn) müssen sein. Sie dürfen jeweils nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein."


    Ist das nicht ausreichend um die Lampen auf den hinteren Rahmen innen neben die Rampen zu setzen?

    Grüße


    Volker

  • Hallo


    also genau genommen müsste man die Leuchten auch an den Rampen anbringen können


    ich finde es ist schnurzegal ob die Lampen nicht sichtbar sind durchs runterklappen der Rampen


    oder ob sie nicht sichtbar sind, weil die Rampen sie einfach verdecken


    (hab da am Samstag ein schönes Beispiel auf der Messe gesehen)
    Heckleuchten.jpg


    es kommt immer aufs gleiche raus, man sieht sie nicht während dem Laden


    und erst wenn die Rampen wieder hochgeklappt werden, sind die Lampen wieder sichtbar


    ich würde das mal mit dem TÜV besprechen


    Gruß Mani

  • Ich denk auch, du sollst mit den TÜVler erst mal sprechen.
    Vor dem Umbau! würde ich diesem anpreisen:
    Begrenzungsleuchten aussen - immer sichtbar (die sindja recht klein - soviel Reserve ist bestimmt noch da) Dreiecke soweit innen, dass diese mit Rampen noch sichtbar sind.
    Die eigentlichen RL in den Rampen oder von den Rampen verdeckt (eh nur beim Laden - und das wegen deinem Crowler immer auf Privatgelände).



    Übrigens: ich hab Deine Termine gecheckt. Kann gut sein dass ich da mal auftauch (aber nur als Zuschauer; ich war mit meinem 1x in Langealtheim - den Dreck hab ich immer noch irgendwo drin :) )

    Servus, Stefan



    Stema AN 750
    Hobby 650 WFU
    Humbaur HKN 304020-20S

  • aaalso,
    ich war am freitag beim tüv... leider war der termin nicht so erfolgreich. wie einige hier schon vermutet haben, darf ich die beleuchtung nicht an den rampen anbringen. beleuchtungseinrichtung an beweglichen teilen seien verboten.
    außerdem würde man bei heruntergeklappten rampen keine rückleuchten und mehr sehen. unter den rampen am rahmen wär kein problem!?


    als ich den netten tüv mitarbeiter darauf hingewiesen habe, das man dann aber bei runtergeklappten rampen die leuchten auch nicht sieht, hat er gesagt:" das geht ja nun mal nicht anders!"... komisch...


    daraufhin habe ich ihm einen ausdruck von den schwenkbaren lampen wie beim "ALGEMA" anhänger gezeigt! davon war er begeistert! er meinte:" das ist ja eine luxus lösung!!!"


    auf meine anmerkung, das die ja auch beweglich wären, hat er gesagt:" in dem fall wäre es egal!" warum konnte er mir aber nicht erklären....


    alles in allem, war er sehr nett und freundlich und hat meine fragen beantwortet. ich werde nun versuchen eine schwenkbar konstruktion anzubringen. den tüv-segen dafür habe ich... :)


    gruß
    marlon

  • der Prüfer hält sich halt an das was in seinen Texten steht, das hatten wir ja weiter oben schon


    ich verstehs aber auch nicht, es ist doch egal ob die Lampen durchs runterklappen verdeckt werden oder durchs runterklappen mit nach unten schwenken


    in beiden Fällen sieht man sie nicht mehr



    Allerdings versteh ich auch nicht warum Marlon die Lampen nicht einfach ganz normal unter die Ladefläche baut, wenn er eh Rampen hat, spielen die paar cm doch eh keine Rolle was der Hänger dann höher sein muß


    Gruß Mani

  • Ich habe auch einen Selbstgebauten Anhänger, diesen habe ich beim Tüv abnehmen lassen, und es wurden Fotos gemacht. Auf nachfrage wurde mitgeteilt, das dies Pflicht ist, und Bei jedem Selbstbau, oder Änderung gemacht wird. Auch als ich an meinem Auto diverse Teile habe eintragen lassen, wurden Fotos gemacht.


    Natürlich darf man danach dinge ändern, wenn es den vorschriften entspricht. Mache ich bei meinem Wohnwagen auch.


    Wie und wo die Bilder gespeichert werden, weiß ich nicht, ist mir auch egal. Ich gehe aber davon aus, das im Fall des Falles diese gefunden werden können. Allerdings gehe ich bei der Beleuchtungsfrage nicht davon aus das dies zum Tragen kommt, nur ist halt im nachhinein noch nachvollziehbar, ob der Prüfer das so abgenommen hat oder nicht, und man kann nicht einfach behaupten "das war so".


    Und die herablassende art kannst du dir schenken, die ist überflüssig...

  • Vielleicht ist das bei dir schon ne weile her. Fakt ist jedenfalls, das es bei uns gemacht wird, und sicherlich werden unsere Prüfstellen da nicht die einzige sein...
    Das es ausnahmen gibt, sollte klar sein, es soll auch Hauptuntersuchungen geben, wo das Fahrzeug gegen eine kleine Gebühr nicht anwesend sein muss...


    Wenn es darum geht, einen schuldigen zu finden der das abgenommen hat ist es nicht unwahrscheinlich, das das nicht nachvollziehbar ist. Sobald es darum geht die eigene Unschuld zu beweisen, werden entsprechende Bilder oder Dokumente mit Sicherheit auftauchen, wenn sie gemacht wurden. Ist doch glasklar, das eine Prüfstelle nicht einen Prüfer ans Messer liefert...


    Du kannst gerne machen was du willst, nur sollten andere hier wissen, das man nicht einfach was ändern kann, und nachher behaupten kann, dass es schon so war.

  • Wenn die Vorschrift so lautet, dass Rücklichter nicht an beweglichen Teilen sitzen dürfen, was soll der arme TÜVer denn tun? Der Unterschied zum Algema dürfte wohl der sein, dass Algema eine Typ- Prüfung bzw. ein Mustergutachten hat machen lassen. Damit kann sowas z.B. in Serie gebaut werden.
    Der Nachteil beim Algema- System ist, dass bei weggedrehten Leuchten in der Nacht eben nichts leuchtendes nach hinten strahlt, auch der Rückstrahler ist seitlich weggedreht. Das ist nachts beim Laden schon gefährlich. Bei der Algema- Version würde ich die beim nächsten mal so bauen, dass die Leuchten über ein Parallelogramm geführt werden und dann immer winklig zum Anhänger stehen.
    Besser wäre das System von Ifor- Williams. Habe mal 2 Bilder rausgesucht. Da klappen die Leuchtenträger seitlich weg und die Leuchten und Rückstrahler sind immer sichtbar. Gleichzeitig sind diese Halter die Sperre für die Rampen. Also wenn die Leuchten wieder an der richtigen Position stehen, sind die Rampen automatisch gegen rausrutschen gesichert.Ifor2.jpgIfor1.jpgGruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hallo zusammen


    Erst mal danke Fido


    Und die herablassende art kannst du dir schenken, die ist überflüssig...


    genau das habe ich auch gedacht als ich das gelesen habe.


    Als ich den kleinen Motorrad Anhänger abnehmen lassen habe,
    sagte der TÜV Prüfer: "Die 3 Eck Rückstrahler sind zu tief!
    ABER man kann es so lassen und in den Fahrzeugpapiere vermerken!
    DANN ist das kein Problem!"


    Also, für alles gibt es Ausnahmen.
    Ich würde zum TÜV fahren, denen das zeigen und Erklären das es
    ja auch bei anderen Anhänger so eingetragen ist und
    ob die das auch so eintragen würden/können.


    VG
    Alex

  • So, jetzt haben wir uns alle ausgekotzt, kommen wieder runter und widmen uns wieder in Ruhe dem eigentlichen Thema... ;)




    @Marlon: Letztenendes musst du es mit DEINEM Tüv abmachen/klären, ob und was für Fotos gemacht werden. Ist doch inzwischen fast überall in Deutschland so: Frag drei Leute, schon haste vier Meinungen.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Zum Thema Bilder machen:


    Als ich mit dem Espace Anhänger und dem
    kleinen Motorrad Anhänger zum TÜV gefahren bin,
    wurden auch Bilder gemacht.


    Ich musste sogar die Messlatte wegen der höhe festhalten.


    VG
    Alex

  • Das kenne ich auch mit den Bildern. Bei ungewöhnlichen oder ausgefallenen Umbauten oder Sonderanfertigungen wurden einfach Bilder gemacht. Diese kamen nicht irgendwo in eine zentrale Datei, sondern blieben bei der TÜV- Stelle im Archiv bei den Unterlagen zu genau diesem Fahrzeug.


    Gruss Ruddi

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    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Das Thema scheint ja aktuell etwas zu ruhen...


    Falls es noch interesant ist: HIER (erster Beitrag, 10. Bild) ist auch ein Anhänger, bei dem die Rückleuchten auf der Radlauffläche angebracht sind. Mir scheint, es handelt sich um eine Lichtleiste, die gesteckt wird.

  • ich schätze die lassen sich nach außen weg klappen


    man sieht das an der Rampe seitlich etwas ist, das wie ne Kabelschelle aussieht


    das lässt mich auf klappen schliessen



    aber egal, es gibt massenhaft Anhänger die das so haben, auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist


    man braucht nur in Google schaun

  • hallo leute,
    nach dem ich beim ersten TÜV mitarbeiter auf taube ohren gestoßen bin, habe ich in der zwischenzeit 2 weitere prüfer kontaktiert. leider immer mit dem gleichen ergebnis....die wollen mir das nicht abnehmen, weil ich an "beweglichen bauteilen keine beleuchtungseinrichtung" anbringen darf!? auch meine beispiel fotos aus dem internet haben nicht geholfen.. kommentar: " das ist eigentlich nicht erlaubt"


    nach rücksprache mit dem TÜV habe ich meine beleuchtung nun wie folgt angebracht:
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/14388594pm.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/14388595xg.jpg]


    hier musste ich natürlich kompromisse eingehen: lampen sind nicht so geschützt, als wenn ich sie an den rampen befestigt hätte und die optik der lampen ist natürlich nicht berauschend... aber anders ging es nicht, sonst werde ich zu breit...


    der anhänger geht in der nächsten woche zum TÜV... ich hoffe dann ist alle korrekt. den aufbau habe ich komplett selbst gebaut... gestern habe ich ihn gewogen... 460kg hat die waage angezeigt.... ein bisschen schwerer als erwartet, aber ich wüsste nicht wo ich wirklich noch was einsparen könnte?!


    ***noch ein highlight vom TÜV: der prüfer hat mir erzählt... ein defekter dreieck rückstrahler ist ein erheblicher mangel und die plakette wird nicht erteilt. ein fehlender dreieck rückstrahler ist nur ein geringer mangel und die plakette wird erteilt!!! total sinnfrei***
    gruß
    marlon