Bei den Bootsanhängern sind für den Fall, dass die Beleuchtungsanlage nicht montiert ist zusätzliche Dreiecksrückstrahler auf den Schutzblechen vorgeschrieben, da Du aber über die Schutzbleche hinüberfahren willst wird das auch nicht gehen.
Aber es ist doch zulässig die Beleuchtung etwas nach innen zu versetzen
"zwei rote Schlussleuchten (mindestens 35, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn) müssen sein. Sie dürfen jeweils nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein."
Ist das nicht ausreichend um die Lampen auf den hinteren Rahmen innen neben die Rampen zu setzen?