Beiträge von xtreme5304

    hallo leute,
    nach dem ich beim ersten TÜV mitarbeiter auf taube ohren gestoßen bin, habe ich in der zwischenzeit 2 weitere prüfer kontaktiert. leider immer mit dem gleichen ergebnis....die wollen mir das nicht abnehmen, weil ich an "beweglichen bauteilen keine beleuchtungseinrichtung" anbringen darf!? auch meine beispiel fotos aus dem internet haben nicht geholfen.. kommentar: " das ist eigentlich nicht erlaubt"


    nach rücksprache mit dem TÜV habe ich meine beleuchtung nun wie folgt angebracht:
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/14388594pm.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/14388595xg.jpg]


    hier musste ich natürlich kompromisse eingehen: lampen sind nicht so geschützt, als wenn ich sie an den rampen befestigt hätte und die optik der lampen ist natürlich nicht berauschend... aber anders ging es nicht, sonst werde ich zu breit...


    der anhänger geht in der nächsten woche zum TÜV... ich hoffe dann ist alle korrekt. den aufbau habe ich komplett selbst gebaut... gestern habe ich ihn gewogen... 460kg hat die waage angezeigt.... ein bisschen schwerer als erwartet, aber ich wüsste nicht wo ich wirklich noch was einsparen könnte?!


    ***noch ein highlight vom TÜV: der prüfer hat mir erzählt... ein defekter dreieck rückstrahler ist ein erheblicher mangel und die plakette wird nicht erteilt. ein fehlender dreieck rückstrahler ist nur ein geringer mangel und die plakette wird erteilt!!! total sinnfrei***
    gruß
    marlon

    aaalso,
    ich war am freitag beim tüv... leider war der termin nicht so erfolgreich. wie einige hier schon vermutet haben, darf ich die beleuchtung nicht an den rampen anbringen. beleuchtungseinrichtung an beweglichen teilen seien verboten.
    außerdem würde man bei heruntergeklappten rampen keine rückleuchten und mehr sehen. unter den rampen am rahmen wär kein problem!?


    als ich den netten tüv mitarbeiter darauf hingewiesen habe, das man dann aber bei runtergeklappten rampen die leuchten auch nicht sieht, hat er gesagt:" das geht ja nun mal nicht anders!"... komisch...


    daraufhin habe ich ihm einen ausdruck von den schwenkbaren lampen wie beim "ALGEMA" anhänger gezeigt! davon war er begeistert! er meinte:" das ist ja eine luxus lösung!!!"


    auf meine anmerkung, das die ja auch beweglich wären, hat er gesagt:" in dem fall wäre es egal!" warum konnte er mir aber nicht erklären....


    alles in allem, war er sehr nett und freundlich und hat meine fragen beantwortet. ich werde nun versuchen eine schwenkbar konstruktion anzubringen. den tüv-segen dafür habe ich... :)


    gruß
    marlon

    Hi,
    stimmt, war auch ne dumme Frage. Würd ja selbst auch nicht auf die Idee kommen.


    Ich habe schon bei google gesucht, kann aber auch leider keinen Hersteller finden, der das so etwas anbietet.


    Kennt jemand zufällig einen Hersteller der Anhänger für Baumaschinen etc. baut, wo die Beleuchtung so angebracht ist?



    Gruß
    Marlon

    hi,


    grundsätzlich hast du Recht! AAAAber.... der Anhänger darf maximal 500KG wiegen, damit ich mit Crawler nicht über 2000Kg komme. Das ist eine ganz einfache Rechnung. Deshalb muss alles so leicht wie möglich werden.


    Im Falle eines defekts am Crawler habe ich ohne Rampen große Probleme den aufzuladen. Deswegen möchte ich da eigentlich nicht drauf verzichten.


    Gruß
    Marlon

    Hi,


    erstmal danke für deine Antwort.


    Der Anhänger bekommt keine geschlossene Bodenplatte, sondern nur 2 "Fahrschienen" die jeweils 500mm breit sind. Ich müsste dann wieder extra ein Rampenfach oder eine Befestigung bauen.


    Theoretisch bräuchte ich gar keine Rampen, da ich mit dem Auto auch ohne hoch und runter fahren kann. Aber auf dauer ist das für den Anhänger nicht so toll. Mit festen Rampen würde man dann auch gar nicht erst in Versuchung kommen, ohne abzuladen...:cool:


    Ich denke auch das ein persönlicher Besuch beim TÜV nicht schlecht ist, dann ist man auf der sicheren Seite.


    Gruß
    Marlon

    Hallo Leute,


    ich bin noch ganz neu hier und habe direkt eine Frage zur Beleuchtung.


    Momentan baue ich einen PKW Transport Anhänger um. Dieser wird für ein Motorsportfahrzeug mit 220cm Außenbreite angefertigt und besitzt "überfahrbare" Kotflügel.


    http://up.picr.de/12988321ew.jpg


    Mein Fahrzeug:
    http://www.scc-bramsche.de/essen12


    Nun habe ich Probleme mit der Anordnung der Beleuchtung. Der Anhänger hat eine Breite von 225cm, sodass ich mit einer Beleuchtung die außen am Rahmen angebracht wird zu breit werde. Unten drunter möchte ich die Beleuchtung auch nicht setzen, da mir das zu tief ist und ich Angst habe die Beleuchtung könnte schnell beschädigt werden.


    Ich möchte an dem Anhänger fest montierte, klappbare Rampen anbringen. Ähnlich wie bei Tiefladern oder anhängern für Mini-Bagger. Die Rampen werden im Fahrbetrieb hochgeklappt und gesichert.


    Hier ein Beispiel:


    http://www.anhaenger-punkt.de/…porter/minibagger_002.jpg



    Meine Rampen werden allerdings nur ca. 500mm lang.


    Jetzt zur eigentlichen Frage:


    Darf ich die Beleuchtung auf den Rampen anbringen? Das würde für mich einiges vereinfachen!


    Gibt es dazu irgendeine Gesetztesvorgabe, oder hat das schon einmal jemand von euch so gemacht?



    Vielen Dank im Voraus



    Gruß
    Marlon