Beleuchtung an Auffahrrampen anbringen (PKW-Transporter)

  • Hallo Leute,


    ich bin noch ganz neu hier und habe direkt eine Frage zur Beleuchtung.


    Momentan baue ich einen PKW Transport Anhänger um. Dieser wird für ein Motorsportfahrzeug mit 220cm Außenbreite angefertigt und besitzt "überfahrbare" Kotflügel.


    http://up.picr.de/12988321ew.jpg


    Mein Fahrzeug:
    http://www.scc-bramsche.de/essen12


    Nun habe ich Probleme mit der Anordnung der Beleuchtung. Der Anhänger hat eine Breite von 225cm, sodass ich mit einer Beleuchtung die außen am Rahmen angebracht wird zu breit werde. Unten drunter möchte ich die Beleuchtung auch nicht setzen, da mir das zu tief ist und ich Angst habe die Beleuchtung könnte schnell beschädigt werden.


    Ich möchte an dem Anhänger fest montierte, klappbare Rampen anbringen. Ähnlich wie bei Tiefladern oder anhängern für Mini-Bagger. Die Rampen werden im Fahrbetrieb hochgeklappt und gesichert.


    Hier ein Beispiel:


    http://www.anhaenger-punkt.de/…porter/minibagger_002.jpg



    Meine Rampen werden allerdings nur ca. 500mm lang.


    Jetzt zur eigentlichen Frage:


    Darf ich die Beleuchtung auf den Rampen anbringen? Das würde für mich einiges vereinfachen!


    Gibt es dazu irgendeine Gesetztesvorgabe, oder hat das schon einmal jemand von euch so gemacht?



    Vielen Dank im Voraus



    Gruß
    Marlon

  • Hallo Marlon und willkommen hier im Forum!


    An den Rampen würd ichs vielleicht eher nicht machen. Viele Tüv-Prüfer verweigern die Plakette, wenn die Beleuchtung an beweglichen Teilen ist - selbst die Heckklappe bei offenen Kastenanhängern ist oftmals schon ein Problem.


    Sprich hierzu aber am Besten mal direkt mit DEINEM Tüv-Prüfer, was der dazu sagt.



    Alternativ gibt es bei manchen Auto- und Motorrad-Transportern auch Lampen AUF der Ladefläche, die dann zur Seite wegklappen. Da wirds dann aber bei dir mit den Rampen wohl problematisch. Müssen die Rampen denn fest bei dir dran sein? Bei so ner Bodenfreiheit kannst die Rampen doch auch einfacher unter den Wagen legen. Is einfacher zu konstruieren und zu befestigen - und wenn du die Rampen mal nicht brauchst, kannst sie auch einfach daheim lassen ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hi,


    erstmal danke für deine Antwort.


    Der Anhänger bekommt keine geschlossene Bodenplatte, sondern nur 2 "Fahrschienen" die jeweils 500mm breit sind. Ich müsste dann wieder extra ein Rampenfach oder eine Befestigung bauen.


    Theoretisch bräuchte ich gar keine Rampen, da ich mit dem Auto auch ohne hoch und runter fahren kann. Aber auf dauer ist das für den Anhänger nicht so toll. Mit festen Rampen würde man dann auch gar nicht erst in Versuchung kommen, ohne abzuladen...:cool:


    Ich denke auch das ein persönlicher Besuch beim TÜV nicht schlecht ist, dann ist man auf der sicheren Seite.


    Gruß
    Marlon

  • Ob die an den Rampen sein dürfen richtet sich offiziell gesehen nach dem Verwendungszweck:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php


    Bei folgenden fahrzeugen wäre es möglich:


    • Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,


    • Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),


    • Anhägern zur Beförderung von Booten,


    • Turmdrehkränen,


    • Förderbändern und Lastenaufzügen,


    • Abschleppachsen,


    • abgeschleppten Fahrzeugen,


    • Fahrgestellen, die zur Anbringung des Aufbaus überführt werden,


    • fahrbaren Baubuden,


    • Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,


    • angehängten Arbeitsgeräten für die Straßenunterhaltung,


    12. Nachläufern zum Transport von Langmaterial.


    Also Offiziell wäre es nicht möglich...
    Könnte mir aber vorstellen, das es je nach Prüfer trotzdem geht.
    Wenn es nicht unten Drunter soll, wirds natürlich schwierig. Platzmäßig wäre es außen natürlich immer noch möglich. 15cm reichen für die Beleuchtung. Kennzeichen kann in die Mitte. Aber das würde ich nicht machen wollen...


    An den Rampen wäre sicherlich der beste ort. Sonst frag mal nach, ob er dir das als Bootsanhänger abnimmt...

  • Ja, was heisst Rampenfach: Einfach obendrauf legen, vorn nen festen Anschlag, hinten evtl. nen klappbaren Anschlag für die Rampen und obendrum dann ein, zwei Spanngurte.



    Dann aber nochmal einen Schritt rückwärts von mir: Warum nicht doch untendrunter? Kuck dich mal um, bei den meisten Anhängern sind die Leuchten in ner Leuchtentraverse. Das Kennzeichen musst du ja (beleuchtet!!) auch irgendwo anbringen - warum dann nicht also ein 12-15cm* breites C-Profil hinten unter den Anhänger, in dem Rückleuchten und Kennzeichen versenkt und somit relativ sicher vor Beschädigungen unterkommen?


    Kuck mal, grad hier an "meinem" Dreiseitenkipper sieht man es eigentlich ganz gut:

    (gehört meinem Nachbarn, Landschaftsgärtner, der damit auch seinen Bulldog oder den Minibagger fährt - der Anhänger wird echt net geschont!)



    *)Standart-Kennzeichenhöhe = 11cm, daher die vorgeschlagene Höhe für das Profil.

    MfG,
    Jay


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  • Wenn ich so einen Rock Crawler hätte, würde ich den Anhänger auch passend dazu bauen. Ich würde kein Problem damit haben, den Anhänger hinten entsprechend stabil zu bauen, und die Rampen weg zu lassen. Wüsste nicht, was das dem Anhänger stören würde... Und die Beleuchtung würde ich auch schön stabil in ein U Profil gut versenkt einbauen, ohne das was dran kommen kann. Somit hätte man vor allem weniger teile am Anhänger, um die man sich kümmern muss. Crawler drauf, festbinden, fertig.

  • hi,


    grundsätzlich hast du Recht! AAAAber.... der Anhänger darf maximal 500KG wiegen, damit ich mit Crawler nicht über 2000Kg komme. Das ist eine ganz einfache Rechnung. Deshalb muss alles so leicht wie möglich werden.


    Im Falle eines defekts am Crawler habe ich ohne Rampen große Probleme den aufzuladen. Deswegen möchte ich da eigentlich nicht drauf verzichten.


    Gruß
    Marlon

  • ich hab sowas schon öfter gesehen bei Fahrzeugen die Baumaschinen geladen hatten,ich würde mal mit dem TÜV-Prüfer meines/ deines Vertrauens sprechen der dir den Anhänger abnimmt.
    müsste als extra Eintrag in die Papiere möglich sein.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • sorry nö leider nicht bin nie auf die Idee gekommen sowas zu fotografieren

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  • Hi,
    stimmt, war auch ne dumme Frage. Würd ja selbst auch nicht auf die Idee kommen.


    Ich habe schon bei google gesucht, kann aber auch leider keinen Hersteller finden, der das so etwas anbietet.


    Kennt jemand zufällig einen Hersteller der Anhänger für Baumaschinen etc. baut, wo die Beleuchtung so angebracht ist?



    Gruß
    Marlon

  • sieh mal Punkt 9 wird schwer werden,musst mal beim TÜVer bischen schleimen


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php


    versuchs mal hiermit,gibt einige Beispiele wie du das lösen willst


    https://www.google.de/search?q…0CEAQsAQ&biw=1152&bih=706

    Saris 750 kg von 8.8.1980
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  • Laut StVZO darf die untere Kante der leuchtenden Fläche nicht tiefer als 350mm über der Fahrbahn liegen. Somit dürfte die Variante mit dem Profil unterhalb der Ladefläche wegfallen. Aber diese Vorschrift liefert immerhin ein gutes Argument für die Anbringung der Leuchten an den Auffahrrampen.

  • :confused: *grübel*




    Öhmmm wo ist den jetzt der Unterschied?
    Erst sagst du: Nicht an Beweglichen Teilen und dann etwas Anbringen was man zur Seite weg klappen kann.
    Ist dass dann nicht auch Beweglich?


    Ich bin jetzt total durcheinander


    VG
    Alex

  • Hallo


    ich verstehe die Probleme hier nicht ganz, weils keine gibt


    C Profil hinten dran und da Lichter und Kennzeichen reinpacken, fertig


    nur die Höhe muß mindestens 14,5 cm sein, die 11 von Jay reichen niemals, da die Dreiecksrückstrahler mindestens 15 cm Flanke haben müssen, also 14 cm hoch sind


    ansonsten kann man die Leuchten auch an die Rampen bauen, da die Lampen bei runtergeklappten Rampen so oder so nicht sichtbar sind, ist es eigentlich egal wo die Lampen sind, ob direkt an der Rampe oder drunter im Heck


    @Alex


    der Algema hat schwenkbare Lampen, weils sonst einfach nichts gibt da hinten wo man sie festmachen kann


    algemalampe.jpg



    @Marlon


    die 500 kg zu unterbieten ist doch kein Problem, ein Fitzel wiegt nur 350 kg und selbst aus Stahl kann man sowas unter 500 kg bauen


    Gruß Mani

  • Tja, warum ein Hr Eder darf, was andere nicht dürfen, kann ich dir auch nicht sagen


    ich denke mal, weil die Lampen alleine zurückschwenken wenn man den Hänger wieder in Fahrstellung bringt, das dürfte Grundvorraussetzung sein das man das überhaupt erlaubt bekommt, eventuell steht auch noch im Fahrzeugschein unter Bemerkung was besonderes drin, wie "Fahrzeug darf nicht im abgesenkten Zustand geparkt werden" oder so ähnlich


    (RUUUDDDIII, schau mal bei deim nach, ob das irgendwas dazu drinn steht)


    Gruß Mani

  • Ich hätte da eine andere Frage:
    wo fährt man mit so einem Crowler überall rum? (gibts in D/A/CH steiniges Gelände mit Flussbett, dass man befahren darf?)

    Servus, Stefan



    Stema AN 750
    Hobby 650 WFU
    Humbaur HKN 304020-20S

  • @ derglonntaler
    die c-profil variante fällt definitiv aus, der anhänger wird mir dann hinten zu tief!


    @ reisauge
    es müssen ja nicht immer felsen oder steine sein... :)


    schau mal auf meine homepage, dort gibt es ein paar fotos und videos:


    http://www.xtreme-4x4.de


    @ all
    ich habe nächste woche urlaub, dann werde ich mal zum TÜV fahren und denen mein vorhaben schildern. mal schauen was die dazu sagen!?