Warum nicht?
Wenn er einen Mietvertrag hat, ist dieser auch für den/die Erben bindend.
Theoretisch ja, praktisch kennt aber auch der Mieterschutz seine Grenzen.
Ich habe nach dem Tod meines Vaters auch die Mieter an die Luft gesetzt. Macht niemanden Spaß, aber meine Pläne mit dem Haus waren halt andere. So ist das Leben.
Gruß Niclas