Kasten Wagen N1 3500kg und Anhänger 3500kg.
Das mit dem Überholen war mehr eine rethorische Frage. Mir ist schon klar wenn Verboten und wann nicht.
Nur das System nachdem verordnet wird ist mal so mal so.
Das bei viel Auf/Abfahrten Überholverbot ist, ist ja noch zu verstehen.
Aber das mitten in den Kasseler Bergen mal ja,dan nein, dann mitten i der Steigung wieder ja.
Und das bei gut ausgebauten 3 Spuren, das steigert halt in meinen Augen nicht unbedingt die Flüssigkeit des Verkehrs.
Wann am Anfang der Steigung wegen Überholverbot alle auf 30km/h (vom langsamsten) abgebremst werden und dann sobald erlaubt Mühsam wieder auf der mittleren Spur beschleunigen im dann 1km später wieder auf die rechte langsame Spur zu müssen.