Anhänger Verleih - Daten und Fakten

  • Wenn Du professionell in das Geschäft einsteigen möchtest, sollte das immer erfolgen!


    Aufgrund deiner ganzen Fragen würde ich vorschlagen vielleicht ein Praktikum oder einen Nebenjob bei einem Vermieter anzunehmen und Ihm dabei über die Schulter schauen.....


    Dann siehst Du hoffentlich Dinge die Du nachmachen kannst und Dinge die Du tunlichst vermeiden solltest.....

    Das ist sicherlich eine gute Idee.


    Bzgl. der Papiere: Dass Fühereschein und Ausweiß zu prüfen sind ist keine Frage. Ich habe es nur noch nie erlebt - und ich hatte schon einige Anhänger gemietet, bei vershiedenen Vermieteren - dass sich auch nur einer um mein Zugfahrzeug oder gar den Fahzeugschein gekümmert hätte.

    Hauptsache Anhänger:dafuer:

  • Macht auch keiner... im Vertrag steht irgendwo das du für alles verantwortlich bist... im Prinzip gehts nur darum, das der Verleiher einmal einen Führerschein gesehen hat... ist der da... ist ihm der Rest egal...

  • Jegliche Vermieter die ich so kennengelernt habe, sicherten sich immer durch eine Kopie von Führerschein und Personalausweis ab ;)

    Ich miete vorwiegend an einer Tankstelle.

    Da muss in den Mietvertrag die Führerscheinnummer und die Ausweisnummer eingetragen werden.

    Das wird auch jedes mal abgeglichen ob es korrekt ist.

    Also der Angestellte lässt sich die "Papiere" zeigen und vergleicht die eingetragenen Nummern und die Bilder mit deinem Anlitz!

    Nach Fahrzeugpapieren bin ich noch nie gefragt worden, egal wo ich miete.

    Kennzeichen des Zugfahrzeuges muss auch immer eingetragen werden auf dem Mietvertrag.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Da muss in den Mietvertrag die Führerscheinnummer und die Ausweisnummer eingetragen werden.

    Moin,

    im Sinne der DSGVO dürfte das problematisch sein. haufe beschreibt es so:

    https://www.haufe.de/complianc…werden_230132_210974.html

    Zitat:

    Verkäufer/Händler


    Bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und Handelsgeschäften darf der Personalausweis gemäß § 20 Abs. 1 PersAuswG gegenüber Händlern und Unternehmen zum Nachweis der Identität und als Legitimationspapier verwendet werden. Die andere Vertragspartei darf daraus aber nur Daten entnehmen und notieren, soweit diese für das Vertragsverhältnis notwendig sind, dies sind in der Regel, Namen, Adresse und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer. Ausweisnummern dürfen nicht notiert werden.


    Gruß

  • Interessant... sollte man dann vielleicht dem ADAC mitteilen, welche Verträge mit Feldern für die Personalausweisnummer zur Verfügung stellen ^^

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - 05.2024)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - 07.2024)

    BMW 530d, EZ 06/2014 (08.2024 - heute)


    Motorräder:

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Für Verträge mit regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen kann es z.B. im Bereich des Geldwäschegesetzes durchaus erforderlich sein!


    Bei Einmalzahlungen in so geringer Höhe wie einem Mietvertrag für nen Anhänger kommt das aber nicht zum Tragen.


    Aber das geht wieder in die Richtung Rechtsberatung - das Thema ist somit hier beendet! Wir machen hier keine Rechtsberatung!!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Aber das geht wieder in die Richtung Rechtsberatung - das Thema ist somit hier beendet! Wir machen hier keine Rechtsberatung!!

    Moin,

    den Einwand verstehe ich nicht. Es geht vielmehr darum, dass Händler, Vermieter oder andere einfach Daten erheben und speichern ohne sich an die entsprechenden Rechtsnormen zu halten.

    Was das Ganze mit Geldwäsche im Zusammenhang mit Anh#ngervermietung zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.

    Gruß

  • Dann lies nochmal die drei Beiträge hier drüber!

    Zitat

    Ausweisnummern dürfen nicht notiert werden.

    Zitat

    ADAC ...., welche Verträge mit Feldern für die Personalausweisnummer zur Verfügung stellen

    Zitat

    Für Verträge mit regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen kann es z.B. im Bereich des Geldwäschegesetzes durchaus erforderlich sein

    Zusammenhang mitlesen!

    MfG,
    Jay


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hausrecht! Ich kann mir aussuchen wen ich bediene/an wen ich verleihe!

    Oder AGB.

    Mit Unterschrift erklärst du dich mit der Erhebung und der Speicherung der Daten einverstanden.

    Die AGB muss nicht mal auf dem Mietvertrag drauf stehen.

    Reicht wenn sie aushängen!

    Keine Ausweisnummer, kein Anhänger.

    Davon abgesehen weiß das kaum einer!


    Bei den Kaufverträgen vom ADAC handelt es sich um Kaufverträge für KFZ oder?

    Da kann das mit dem Geldwäschegesetz schon wieder greifen.

    Je nach Höhe des Kaufpreises.


    Und um Jay zu beruhigen, dies ist keine Rechtsberatung!

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Moin,

    hm - du interpretierst regelmäßige Anhängerleihe mit entsprechender (Miet-)Zahlung als geldwäscherelevant?

    Mit regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen sind wohl eher Zahlungen im Bereich der Finanztransaktionen gemeint, etwa auf ein Konto ohne entsprechende oder mit zumindest zweifelhafter Gegenleistung.

    Aber egal - jeder wie er will. Ich würde nicht zulassen, dass jemand meinen Ausweis als Pfand verlangt, eine nicht notwendige Kopie macht oder sich die Nummer notiert.

    Gruß

  • LIES DOCH MAL!!!!!

    Bei den Kaufverträgen vom ADAC handelt es sich um Kaufverträge für KFZ oder?

    Da kann das mit dem Geldwäschegesetz schon wieder greifen.

    Da steht nix von Anhängerverleih!


    Und wir entfernen uns grad immer weiter vom Thema Anhängerverleih!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hm,

    die Rechtslage sieht eben vor, dass dies nicht gestattet ist. AGB her oder hin.

    Aber du hast Recht: in Einzelfall wird der Hänger stehen bleiben. Ein Hinweis (den ich nicht geben würde) an die entsprechenden Behörden würde zu einer schnellen Änderung der AGB führen.

    Gruß

  • Hi,

    Was soll denn dieses Gewese um diese blöde Nummer?

    Was genau kann der Vermieter mit dieser Nummer anfangen? Mir fällt nix ein. Euch?

    Welchen Unterschied macht es, ob er die Nummer aufschreibt oder nicht? Rechtslage aussen vor, NUR mal den praktischen Nutzen gesehen.

    Gerhard

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 03/2021

    Eduard 3118-3-POB30-150-63, EZ 06/2021

  • Bei der einen Tankstelle bei uns hat man die Möglichkeit unten anzukreuzen ob man eine Kaskoversicherung möchte oder nicht.

    Natürlich nur gegen zusätzlich Geld.

    Habe ich angekreuzt, dass ich keine möchte.

    Kam nur als Antwort, dass sie ohne Versicherung nicht vermieten.

    Auf die Frage warum ich dann eine Wahlmöglichkeit auf dem Mietvertrag habe kam nur die Antwort:

    Anweisung vom Chef.

    Hab dann wo anders geliehen!

    Sollte man auch im Verleihgeschäft überlegen ob das mit dem Mietpreis abgedeckt ist oder nicht. Und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Mit Unterschrift erklärst du dich mit der Erhebung und der Speicherung der Daten einverstanden.

    [...]

    Davon abgesehen weiß das kaum einer!

    Reicht aber einer. Die Strafen auf Verstoß gegen DSGVO sind nicht ohne!


    Da spielen dann auch so Dinge rein wie "Grundsatz zur Datenminimierung", wenn du keine gute Begründung hast warum du die Daten erhebst und was du gedenkst damit anzustellen machst du dich angreifbar.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hi,

    Was soll denn dieses Gewese um diese blöde Nummer?

    Was genau kann der Vermieter mit dieser Nummer anfangen? Mir fällt nix ein. Euch?

    Welchen Unterschied macht es, ob er die Nummer aufschreibt oder nicht? Rechtslage aussen vor, NUR mal den praktischen Nutzen gesehen.

    Gerhard

    Moin,

    die Nummer ist für bestimmte behördliche Dienstleistungen interessant.

    Gruß

  • Hi,

    Was soll denn dieses Gewese um diese blöde Nummer?

    Was genau kann der Vermieter mit dieser Nummer anfangen? Mir fällt nix ein. Euch?

    Welchen Unterschied macht es, ob er die Nummer aufschreibt oder nicht? Rechtslage aussen vor, NUR mal den praktischen Nutzen gesehen.

    Gerhard

    du kannst dich mit der Nummer und den Kontrollziffern authentifizieren auf Konsolen (PlayStation Network / xBox Live und viele Dienste mehr) und damit zum Beispiel Käufe tätigen auf Rechnung bzw. Lastschrift.

    Also mit den Daten kann man richtiges Schindluder treiben, bei ausreichender krimineller Energie... es sind noch ganz andere Sachen möglich, aber die führe ich nicht aus.


    Mein Verleiher schreibt sich Adresse und Namen und Geburtsdatum ab und dann die Führerscheinnummer dazu.

  • Möglichkeit unten anzukreuzen ob man eine Kaskoversicherung möchte oder nicht.

    Natürlich nur gegen zusätzlich Geld.

    Verstehe ich nicht, da der Vermieter selbst eine Versicherung haben muß.

    Dann kann er dem Kunden noch für die Selbstbeteiligung unterschreiben lassen.

    So ist es auch beim Mietwagen.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.