Kuriose und unpassende Gespanne

  • mit nem guten Anwalt kommt der ohne Strafe davon, bzw nur ne ganz geringe


    (1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

    wenn er also nur Pannenhilfe geleistet hat und die Autobahn sowieso verlassen hätte ist alles ok


    die zul Anhängelast spielt bei der Pannenhilfe auch keine Rolle, genauso wenig der Führerschein


    wenn der Anwalt die Pannenhilfe glaubhaft nachweisen kann, das wäre dann der Fall wenn er noch an keiner Ausfahrt vorbei gefahren ist, kann ihm keiner was, dann ist das auch kein verbotenes Schleppen


    das einzige wo sie ihn eventuell dran kriegen können ist eventuell das Abschleppseil, das geht allerdings nicht aus dem Artikel hervor was benutzt wurde, bei Gewichten über 4t ist eine Stange Vorschrift, wurde mit normalem Seil abgeschleppt wäre das ein Punkt wo er dran wäre


    alles andere ist vermutlich völlig haltlos wie so oft


    Zitat

    Doch für die Beamten stand fest, dass es sich hier um ein verbotenes Schleppen handelte.

    Sie bewerteten die Horror-Ladung als einen Anhänger

    damit kommen sie aber nicht durch, nicht bei Pannenhilfe

  • Die Schlagzeile "Horror-Ladung" könnte von der Bild stammen.

    Grenzwertige Aktion, aber es gibt wirklich schlimmere Aktionen von so manchem.


    Die Polizei "bewertete", ja was jetzt.

    Kann man bei unseren Gesetzten schätzen?

    Entweder ist das klar geregelt im § Dschungel oder man lässt es, aber einfach mal selbst bewerten...

    WM Meyer -WM AZ 10/01 - Koffer, 1,3t, 100 km/h, Bj. 2007, 3x1,5x1,85m
    Autarke Stromversorgung mit 400W Solar, 12V Versorgung mit 2x100Ah Akkus, Inverter für 230V, LED Beleuchtung, 230V externe Einspeisung, Dachluke, Aktive Zwangsbelüftung, Euroboxen Regalsystem, Vorzelt, 8kw Standheizung usw. Genutzt zum Transport für größere RC Modellflugzeuge und zum campen bei Veranstaltungen.

  • Die Schlagzeile "Horror-Ladung" könnte von der Bild stammen.

    Da haste Recht ! Ist wie mit Supergau.


    Persönlich hätte ich da auch kein Problem gesehen, allerdings eben nur runter von der Strecke und rein in die Werkstatt.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Und ich wollte im Winter noch nen 40tonner mit dem A6 vom Glatteis runter ziehen...


    was wäre denn das erst... warscheinlich nen Atomkrieg 8|

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Ich gehe mal davon aus, dass die an mindestens einer Abfahrt vorbeigezockelt sind (Abgleich Ortsangabe Zeugenanruf und Aufgreifort). Und das Auto war vor Ort offensichtlich doch reparabel. Und dann ist Abschleppen, wie auch bei einem leeren Tank, unzulässig.


    Und dann kommt nach dazu, was die Fahrzeugführer so für Angaben zum Sachverhalt gemacht haben. Je nach dem, was da so gesagt wurde, kann ich die Einschätzung der Polizei durchaus teilen.


    Wie auch immer, schlau ist anders.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Wer definiert denn 'reparierbar'?

    Der von der Rennleitung könnte n interessierter Mech sein.

    Genauso wie es Defekte Bauteile gibt, die sich nur im kalten, warmen oder auch lauwarmen Betriebszustand bemerkbar machen.


    Soll jetzt das technische Wissen des Fahrers des defekten Fahrzeugs, der Halter desselben, des Abschleppenden, die Glaskugel der voraussichtlichen Reparaturwerkstätte maßgebend sein?


    Und das abschleppen mit leeren Tank nicht zulässig sein soll, find ich mal grundsätzlich unlogisch. Je nachdem wo und wie das Ding dasteht, sollte es einfach da schnellstmöglich weg um weitere Behinderungen und vor allem Gefährdungen zu vermeiden.

  • Fahrbereit oder nicht fahrbereit ist entscheidend.


    Andreas


    Gleiches Problem.

    Ist z.b. n Fahrzeug ohne Tüv automatisch nicht fahrbereit?

  • Fahrbereit bezieht sich auf die Möglichkeit, das Kraftfahrzeug aus eigener Kraft zu fahren oder den Anhänger ganz normal zu ziehen.

    Die rechtliche Seite ist da ganz was anderes.


    Ergo nicht das gleiche Problem. Man kann aber auch wirklich alles zu Tode diskutieren.


    Andreas

  • Dann lass es. Oder diskutiers mit der Rennkeitung aus; schließlich gehts um derren 'Meinung'...

    Und bei Strafen gehts immer um die rechtliche Seite.

  • das einzige wo sie ihn eventuell dran kriegen können ist eventuell das Abschleppseil, das geht allerdings nicht aus dem Artikel hervor was benutzt wurde, bei Gewichten über 4t ist eine Stange Vorschrift, wurde mit normalem Seil abgeschleppt wäre das ein Punkt wo er dran wäre

    Oh, das war mir neu. Hatte nämlich vor ein paar Jahren mit meinem damaligen Pajero einen 7,5-Tonner 800m von der Bundesstraße in ein Gewerbegebiet abgeschleppt und dabei ein Stahlseil verwendet. War aber sicher besser, als einen LKW in Tarnfarben weiter bei Dunkelheit auf der Bundesstraße stehen zu lassen...

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • grad' in YT gesehen:


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    Muss ja zugeben, auch wenn man VIELE Dinge aus dem Video ankreiden kann... v.a. für'n Ami muss man ja sagen, dass der es mit der Stützlast immerhin mal ganz gut austariert bekommen hat...

  • Welchen Sinn macht diese Kombination? Die zulässige Anhängelast beträgt 400 kg, dass entspricht genau der Leermasse des Trailers.
    Ich löse auf: Sowohl beim Anhänger, als auch beim Trabi wurde der TÜV im gleichen Zeitraum fällig. Weswegen sollte ich den Trailer dann mit einem angemessen Fahrzeug zum TÜV bringen...


    M4100041.jpg

  • Sieht in der Tat kurios aus :D:super:


    Aber solche Kombinationen, wo ein Zugfahrzeug quasi nur einen leeren Anhänger legal ziehen darf, können durchaus hin und wieder Sinn machen... wenn man den Trabant dann z.B. mit 'nem größeren Zugwagen irgendwo hin mitnehmen möchte.


    Genau so ists ja quasi mit meiner A-Klasse und dem Pongratz... wobei ich immerhin knapp 500 kg dennoch auf den Pongratz laden darf...

  • Ich hätte jetzt getippt der Trabant stand vorher auf dem Trailer, davor war das Wohnmobil.

    Jetzt ist das Wohnmobil auf dem Campingplatz und der Trabant muss sein Transportvehikel zum Anhängerparkplatz bringen.

  • schon als unser Hallennachbar die Tage mit dem Gespann um die Ecke bog, musste ich über beide Ohren grinsen:


    Zwischenablage01.jpg


    Ein Blick auf das Typenschild des Staplers sollte mir dann Recht geben... 2900 kg Eigengewicht. :o


    Der 3500 kg Humbaur Universalanhänger hatte ja sicher auch seine 1000 kg leer...

    Eher untypisch jedenfalls - die Stützlast des Zugfahrzeugs dürfte dennoch NICHT überschritten gewesen sein... (oder nur geringfügig) weil das 'n Iveco Daily war und die AHK und Anhängebock für 280 kg Stützlast ausgelegt sind - und die FETTE ALKO-Auflaufeinrichtung auch bis 350 kg.

    Allerdings is natürlich unklar, für wie viel Stützlast der Anhänger selbst bzw. die Deichsel ausgelegt ist... vermutlich nur die standard 150 kg...