mit nem guten Anwalt kommt der ohne Strafe davon, bzw nur ne ganz geringe
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
wenn er also nur Pannenhilfe geleistet hat und die Autobahn sowieso verlassen hätte ist alles ok
die zul Anhängelast spielt bei der Pannenhilfe auch keine Rolle, genauso wenig der Führerschein
wenn der Anwalt die Pannenhilfe glaubhaft nachweisen kann, das wäre dann der Fall wenn er noch an keiner Ausfahrt vorbei gefahren ist, kann ihm keiner was, dann ist das auch kein verbotenes Schleppen
das einzige wo sie ihn eventuell dran kriegen können ist eventuell das Abschleppseil, das geht allerdings nicht aus dem Artikel hervor was benutzt wurde, bei Gewichten über 4t ist eine Stange Vorschrift, wurde mit normalem Seil abgeschleppt wäre das ein Punkt wo er dran wäre
alles andere ist vermutlich völlig haltlos wie so oft
ZitatDoch für die Beamten stand fest, dass es sich hier um ein verbotenes Schleppen handelte.
Sie bewerteten die Horror-Ladung als einen Anhänger
damit kommen sie aber nicht durch, nicht bei Pannenhilfe