Anhänger Parken

  • wie würdet ihr die Parkwarntafel denn mechanisch befestigen (z.B. wie in dem von Glonntaler gezeigten Beispiel, seitlich überstehend, damit die 100mm Seitenabstand eingehalten werden?)


    Wenn der Anhänger am Fahrzeug angekuppelt steht gilt das Ganze als Einheit und muss dann bei vorhandener Strassenbeleuchtung nicht mehr separat beleuchtet werden(?) Soll mal einer die Vorschriften noch nachvollziehen können...

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - e-Golf (ohne Haken)

  • Hochkant klappbar wäre eine Idee - Problem ist nur dass die dann auch wieder falach montiert ist (rote Ecke müsste nach oben zeigen)

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - e-Golf (ohne Haken)

  • Original ist die vertikal klappbar aber dann ist die zu weit vom Rand weg wegen den Radkästen. Und die vordere Tafel kommt dann nach hinten und die hinteren Tafel nach vorne dann stimmt auch die Richtung.

    Zugfahrzeug:

    Subaru XV 2.0 E-Boxer (verkauft)

    Hyundai I30N Fastback (verkauft)

    Skoda Kodiaq RS

    Anhänger:

    1300kg Kastenanhänger ehemaliger Umbau

    2700kg Kofferanhänger aktueller Umbau

  • Ich meinte lediglich, dass das rote Dreieck auf der Tafel (hinten, links montiert) nach oben links zeigen muss und vorne entsprechend auch halt oben auf der dem Verkehr zugewandten Seite, leider bekommt man das mit allem drehen und wenden mit den lieferbaren klappbaren Tafeln nicht hin. Man müsste dazu evtl. den Knebel auf die anderen Tafelhälfte umbauen und so die starre Seite klappbar machen.

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - e-Golf (ohne Haken)

  • Sorry aber du schreibst hier nur wirres Zeugs, welches rote Dreieck?


    die Streifen müssen schräg nach Unten und Außen zeigen, genau so wie es oben auf dem Bild zu sehen ist


    es gibt rechte und linke Tafeln


    wenn ich die oben ausm Bild um 90 Grad drehe, dann zeigen die Streifen nach rechts, also kann ich diese Tafel dann nur rechts hinten oder vorne links benutzen


    ist das so schwer zu verstehen?


    wenn ich ein PAAR habe, dann ist eine für Links und eine für Rechts, oder eine Vorne eine Hinten, dreh ich sie um 90 Grad passen sie genauso, nur dann links nach rechts oder vorne nach hinten und umgekehrt

  • Bitte achte mal auf deinen Ton, auch wenn Du hier Moderator bist. Ich schreibe kein wirres Zeug, sondern beziehe mich auf die korrekte Ausrichtung. Es genügt eben nicht dass die Streifen nur nach aussen abfallen, sondern sie müssen mit rot oben links beginnen (bei einer hinteren linksweisende Tafel)


    Vielleicht hilft hier ein Bild mehr als viele Worte.


    Schau dir einfach mal das Foto der hochkant klappenden Tafel von Offroader an und vergleiche dazu ein Bild, wie eine hintere Tafel (nach Norm) auszusehen hat.

    Ob das jemanden stört ist eine andere Sache, aber dann braucht man auch die Sinnhaftigkeit der 10cm Abstand vom Umriss oder überhaupt die Notwendigkeit von Parkwarntafeln an unter Laternen abgestellten Anhängern in Frage stellen.


    Egal wie - mit den serienmäßigen Klapptafeln kann man die nicht vorschriftsgemäß “überstehend” montieren, egal ob rechtsweisend oder linksweisend, wenn vertikal geklappt werden soll, statt horizontal. Das ginge nur, wenn man die passende Tafel nimmt und den Drehverschluss auf die andere Tafelhälfte umgebaut wird und die Tafel dann entsprechend montiert wird


    Vielleicht ist Offroader das noch nicht aufgefallen, oder es ist ihm schlicht egal :) Normgemäss ist es jedenfalls so nicht.

  • Es genügt eben nicht dass die Streifen nur nach aussen abfallen, sondern sie müssen mit rot oben links beginnen (bei einer hinteren linksweisende Tafel)

    Und das steht wo? Ist mir auch neu. Bislang war mir nur bekannt, dass diese nach außen unten weissen müssen.

  • Nirgends, ist wieder Stammtisch Unsinn


    der originale Gesetzestext lautet


    mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.


    und weiter


    Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1 000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, dass sie mit dem Umriss des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.

  • Man sieht es fast immer das die rote Ecke jeweils oben aussen ist, aber manchmal auch nicht...


    Die Hersteller der Warntafeln weisen oft darauf hin, das die obere äußere Ecke das rote Dreieck sein soll.
    Auch auf den Warntafeln selbst steht mitunter drauf, das sie für hinten links/vorne rechts bzw. hinten rechts/vorne links sind. Baut man sie nach dieser Beschriftung richtig an, ist das rote Dreieck jeweils oben aussen.


    Ueberbreitenwarntafel_starr_KS_Front-min_18803~2.jpg



    Auf dem Bild aus Beitrag #28 sieht man auch was jeweils oben sein soll, danach ergibt sich bei nach aussen abweisender Montage das rote Dreieck auch immer oben aussen.


    IMG_6979~2.jpeg



    Ob das aber so im Gesetz steht, weiß ich auch nicht. :bigggrins:

    Viele Grüße,
    Axel :)


    Anhänger: an

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986.


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 Ecoboost BJ. 2018,

    GAZ 69 BJ. 1958


    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

    7 Mal editiert, zuletzt von Axel ()

  • Ich habe das mit meinem TÜV-Prüfer abgesprochen so wie die bei mir montiert ist, ist es ok weil sonst der Abstand zur Außenkante nicht passt da der Radkasten dazu zählt bei der Breite.

    Zugfahrzeug:

    Subaru XV 2.0 E-Boxer (verkauft)

    Hyundai I30N Fastback (verkauft)

    Skoda Kodiaq RS

    Anhänger:

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  • Ich schreibe kein wirres Zeug, sondern beziehe mich auf die korrekte Ausrichtung. Es genügt eben nicht dass die Streifen nur nach aussen abfallen, sondern sie müssen mit rot oben links beginnen (bei einer hinteren linksweisende Tafel)


    Die Aussage „es muss oben mit Rot beginnen“ ist so pauschal schlicht nicht korrekt.

    Entscheidend ist laut DIN bzw. Vorschriften die Richtung der Schrägstreifen – sie müssen nach außen/unten weisen. Dass oben außen meistens ein rotes Dreieck entsteht, ergibt sich bei Standardtafeln automatisch daraus und ist eher ein praktischer Merksatz, aber keine eigenständige Vorschrift oder gesetzliche Regel.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Beide Seiten müssen zusammen ein Dach ergeben, fertig. Ob das oben mit weiß, oder rot beginnt interessiert genau niemanden !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Es steht in der TA 18b Seite 50

    :

    (Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der

    Bauartprüfung nach § 22a StVZO)



    https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/lv/notification/26022/text/D/DE


    Soviel zum Stammtischniveau hier… :rolleyes:

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - e-Golf (ohne Haken)

    Einmal editiert, zuletzt von mklb ()

  • man muß nur die Bildersuche nutzen, dann findet man massig Bilder an Fahrzeugen die die Schilder anders dran haben, und gerade bei Schwertransportern, die oft mit Polizei Begleitung fahren, wird ganz genau auf solche Dinge geachtet, trotzdem gibts welche die oben mit Weiß beginnen


    Außerdem gibts dann noch gesetzliche Unterschiede zwischen Parkwarntafeln und Warntafeln fürn Schwerverkehr und Warntafeln bei der Landwirtschaft, trotz allem hab ich in keinem Gesetzestext was gefunden wie rum die montiert sein müssen, außer der Hersteller schreibt es vor, wie oben in den Beispielen von Axel, dann ergibt sich zwangsläufig das sie mit Rot beginnen


    das Schilder eine Montagerichtung haben, liegt aber an der Reflektionsfolie, bzw bei Plastikschildern wie die Reflektor Prismen angeordnet sind, das ist wie bei allen andern Lampen, wenn da irgendwo TOP drauf steht, oder ein Pfeil nach oben zeigt, dann darf man sie eben nicht um 90 Grad verdreht montieren, das hat aber mit der Rückstrahlerfläche zu tun, da der Rückstrahlwinkel seitlich anders sein kann als nach oben oder unten

  • das ist aber Seite 50, nicht 5


    aber wo bitte steht da das es zwangsläufig mit Rot beginnen muß?


    ich sehe nur Abmessungen, wie breit die Streifen sein müssen und welchen Winkel, wie groß nicht reflektierende Streifen und Stellen sein dürfen, aber sonst nichts, da ist nur das Bild, es steht aber nirgends das die Aufteilung zwingend mit Rot beginnen muß

  • Seite 50, war zu schnell beim Tippen auf dem Handy.


    Also in den Skizzen steht klar angegeben und geschrieben “rot” und “weiss” - bei den entsprechenden Bereichen und nicht wahlweise. Laut den Ausführungsbestimmungen ist es somit klar vorgegeben und nicht missverständlich.


    Wenn ich die Bildersuche bemühe, finde ich auch auf dem Radweg parkende Autos oder jede Menge falsch angebauter Leuchten - ist trotzdem weder zulässig noch ein Argument dass es egal ist.


    Wer sich an einem im Dunkeln unter einer Laterne parkenden Anhänger stört und Knöllchen verteilt, könnte auch sonst das Haar in der Suppe suchen und möglicherweise finden. In Zeiten klammer Stadtsäckel durchaus nicht abwegig, wenn ich mich bei uns so umsehe.


    Letztlich gehts ja nur drum, mögliche Angriffspunkte fürKorinthenkacker zu vermeiden. Und davon laufen leider jede Menge rum.

  • Wenn wir neue Fahrzeuge kriegen, sind die Schrägen richtig, aber der Aufbauhersteller klebt diese Folien so, wie sie sind. Sonst hat er ja Verschnitt!😜

    Das fällt meinem inneren Monk immer sofort auf. Keine Polizei, kein TüV oder sonst wer hat sich je daran gestört und es wird auch in Zukunft keinen stören.

    Das man da mit rot anfangen soll, wäre eine typisch sinnlos-deutsche Regelung.

    Das man exakt gleich anfängt wäre mir persönlich, aus ästhetischen Gründen wichtig !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Auch mal meinen Senf dazugeben... :police:


    Zitat

    Fahrzeuge mit weißer oder roter Lackierung


    Einen Sonderfall bilden Fahrzeuge mit silbergrauer / weißer, sowie roter Lackierung. Damit der notwendige Kontrast gegeben ist (Tagessichtbarkeit), sollte die Warnmarkierung auf einem silbergrauen oder weißen Fahrzeug stets mit der Farbe Rot und auf einem roten Fahrzeug stets mit der Farbe Weiß beginnen. Dies empfiehlt sich natürlich auch bei ähnlichen Lackierungen.



    Und da der zuletzt gezeigte Anhänger weis war....


    Gruß

    Hepp