Danke für das Foto Jens,
und wenn es nach dem Schild links geht, dann ist für Gespanne (PKW+Anhänger) das Parken auf den linken Stellflächen *nicht* gestattet - dafür könnte es tatsächlich ein Knöllchen geben, wenn auch die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist.
Theoretisch könnte auch ein angepisster LKW Fahrer sich aufregen, dass man unrechtmäßig seinen Stellplatz blockiert - wobei das in der Praxis mit meinem erwähnten Gespann eher nicht vorkommt, die haben da eher Mitleid, dass sich jemand so etwas freiwillig antut
Spammen bis der Arzt kommt
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Danke für das Foto Jens,
und wenn es nach dem Schild links geht, dann ist für Gespanne (PKW+Anhänger) das Parken auf den linken Stellflächen *nicht* gestattet - dafür könnte es tatsächlich ein Knöllchen geben, wenn auch die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist.Und auf den PKW Stellflächen würde kein Gespann ausreichend Platz finden ...
5 Plätze längs nebeneinander und zwischen den nächsten 5 ein Grünstreifen ...
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An anderer Stelle wurde das Thema LoF und Katastrophenfall angerissen.
Dazu habe ich zwei Links:
Grundsätzlich ist der Schneetransport im Rahmen der Dienstleistung Winterdienst kein lof Zweck, hat auch sonst keine lof Grundlage. Daher ist Schneetransport immer im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs einzuordnen,
§ 27
Pflichten der Inhaber von Fahrzeugen und Geräten; Instandsetzungen(1) Die Eigentümer, Besitzer und Halter von Fahrzeugen aller Art, Zugtieren, Maschinen, Werkzeugen, Anlagen, Einrichtungen, Geräten und sonstigen geeigneten Hilfsmitteln haben zu dulden, dass diese sowie deren Zubehör auf Anordnung der Katastrophenschutzbehörde, des technischen Leiters des Einsatzes oder seines Beauftragten für die Katastrophenbekämpfung und für die unmittelbar anschließende vorläufige Beseitigung erheblicher Katastrophenschäden in Anspruch genommen werden.
mfg JAU
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Ja da steht aber nichts von der Art der Anmeldung
Irgendwo war ja geschrieben das da Maschinen bei schwarzem Kennzeichen ausgenommen sind.
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Dann müsste die Zulassungsstelle aber bei der Vergabe eines grünen Kennzeichens den Hinweis geben:"Achtung in Katastrophenfall kann Ihr Fahrzeug eingezogen und durch die Behörde benutzt werden"....
Macht kein Mensch....
Also immer noch nicht schlauer ...
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Ja da steht aber nichts von der Art der Anmeldung
Aus "Fahrzeugen aller Art" schließe ich das jedes Fahrzeug eingezogen werden kann. Unabhängig davon ob LoF oder nicht.
Also nix gewonnen wenn man nur deswegen nicht als LoF anmeldet.
...zumindest in BaWü. Katastrophenschutz scheint Ländersache zu sein.
Dann müsste die Zulassungsstelle aber bei der Vergabe eines grünen Kennzeichens den Hinweis geben:
Seh' ich nicht so. Du bekommst doch bei Zulassung eines Fahrzeugs auch nicht die komplette StVZO ausgehändigt.
mfg JAU
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Ganz ehrlich verstehe ich die Diskussion nicht ganz....
Wieso sollte ich beim Katastrophenfall NICHT helfen bzw mein FZG zur Verfügung stellen?
Gruß Mario
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genau
es könnte ja auch gerade just defekt sein
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Und wenn wirklich bei einem Katastrophenfall ein FZG gebraucht wird, muss es schon richtig schlimm sein, zumal Feuerwehr und THW wirklich gut ausgerüstet sind!
Wenn dann trotzdem Hilfe benötigt wird wäre ich schon dazu bereit..... Gut meine Meinung, andere denken anders
Wie oft war es der Fall ??
Bei uns weiß ich keinen
Gruß Mario
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Hallo,
Ich bin neu hier im Anhänger Forum.
So wie es sich gehört, habe ich auch meine Vorstellung bereits
vor einer Woche eingestellt.
Aber irgendwie verstehe ich nicht die Funktion als
Konversation -Eingabe mit der erforderlichen Eingabe !
Hier Mal ein neuer Versuch, vielleicht kann mir jemand sagen
wie man eine Technische Frage für "Jedermann" einstellt ?
Ein großes Dankeschön im Vorraus !
Gruß Marco
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Hallo
Du hast aber erst einen Beitrag und zwar dieser... Ich kann keine Vorstellung finden...
Gruß Mario
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Der Beitrag ist bei mir in der Konversation gelandet.
D.h. du mußt halt mit deinen Beiträgen im Forum bleiben.
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wenn er sich bei Dir vorgestellt hat ist das doch OK, dann bist Du ab sofort unser Türsteher
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"Du kommst hier nicht rein! "
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Wieso sollte ich beim Katastrophenfall NICHT helfen bzw mein FZG zur Verfügung stellen?
Weil ich vielleicht aus reiner Selbstsucht erstmal meine Tiere und damit mein Unternehmen/Einkommen retten möchte!
So oft kommt es hier auch nicht dazu, aber wenn man noch ein Stück weiter Richtung norden geht hat es schon mal öfter Überschwemmungen.
Und dann ist man schnell beim Katastrophenfall.
Und die Fahrzeugen der Feuerwehr und dem THW kommen so manches mal mit einem großen Schlepper nicht mit.
Alleine schon wegen der Bodenfreiheit, dem Allrad und der Bereifung.
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Naja, unsere "popeligen" Anhänger sind da auch eher weniger gemeint.
Fahrzeuge (und Maschinen), die im Katastrophenfall eingezogen werden (können) sind in der Regel schön ne Nummer größer: z.B. Wasserfässer von Bauern zur Großbrand-Bekämpfung. Oder - das hab ich beim Pfingsthochwasser 1999 live miterlebt - Baumaschinen und Laster. Da stand unser Ort fast gänzlich unter Wasser und wir wussten nicht mehr wohin wir das Wasser noch pumpen sollten - da wurden dann auch kurzerhand Bagger und Laster beschlagnahmt und der Löschweiher um einiges Richtung Straße erweitert, so dass der erstens mehr Wasser aufnehmen konnte und zweitens von dort aus das Wasser leichter über die Straße auf die Felder pumpen zu können.
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Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen:
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Er gibt wenigstens nicht auf
Viele hätten den Anhänger schon längst abgekuppelt...
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Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen:
So werfe derjenige von euch den ersten Stein, der von Anfang an (!!!) mit einem kurzen (!!!!) Anhänger perfekt rangieren konnte!
Ich konnte es nicht, meine ersten Versuche mit meinem 2m-Anhänger sahen mit Sicherheit nicht viel besser aus - und ich bin froh, dass das keiner gefilmt und zur allgemeinen Belustigung ins Internet gestellt hat!
PS: Mein erster Rückwärts-Fahrversuch mit Madde's Drehschemel aufm Forentreffen sah übrigens ähnlich aus