Jup, habs inzwischen bemerkt. Wie gesagt, ich hatte diese Regel verdrängt.
Und für die Zulassing des Anhängers selbst ist es wirklich egal welches Zugfahrzeug man hat. Ob man in dem Gespann dann allerdings 100 km/h fahren darf, ist was ganz anders. Deshalb stehen die Mindestgewichte fürs Zugfahrzeug im Schein des Anhängers drin.