HU ohne Papiere möglich?

  • Ein freundliches Hallo in die Runde,


    kann ich eine HU bekommen ohne KFZ-schein? (Zwecksummeldung)


    Habe eine Bootsanhänger (1000kg) am WE gekauft und der Verkäufer wollte Ihn unbedingt noch Abmelden.
    Überführung mittels Kurzzeitkennzeichen gestern. Jetzt warte ich auf seine Post.


    Kann ich jetzt schon eine HU für die Zulassung machen ohne KFZ-schein?


    Reicht als Nummernschild für die HU das Kurzzeitkennzeichen aus?


    Gruß chris1E

  • Wenn der Vorbesitzer den Anhänger noch abgemeldet hat, wirst du keinen Schein mehr bekommen, den zieht die Behörde bei der Abmeldung ein. Du wirst nur noch den Brief bekommen. Keine Zulassung ohne Brief! Wenn das Kurzzeitkennzeichen noch nicht abgelaufen ist, ist es auf jeden Fall ausreichend für die HU. Wenn mich nicht alles täuscht, musst du dann aber trotzdem den Brief haben. Woher soll der Prüfer sonst wissen, wie der Anhänger ausgestattet sein muss? Brösel

  • Hallo, den Schein bekommt man bei der Abmeldung entwertet zusammen mit dem Brief zurück . Der Schein ist die abmeldebestätigung die es früher mal gab .

  • Danke für die Hinweise!


    Die Frage bezog sich lediglich auf die HU. Nicht das ich vergeblich dort hin fahre, Zeit habe ich nicht zu verschenken :)


    Klar brauche ich die Trailer-Papiere + aktuelle HU für die Zulassung.


    Die technischen Daten stehen doch auf dem Typenschild, nur die Reifengröße nicht. Die steht aber auch nicht immer im KFZ-Schein.
    Weiß einer hier, was der Prüfer zwingend braucht für die HU? Außer ein Nummernschild (KZK) welches auf mich zugelassen ist!


    Gruß chris1E

  • nein. ohne papiere keine HU.

    Zugfahrzeuge:
    R.I.P - Audi A6 quattro, 2,5 TDI, Tiptronic, Bj.03 - war ne schöne Zeit



    Anhänger:
    Böckmann HB1 1000kg
    Auto-Trailer eigenbau, 2000kg
    Corrado Heck Allround inkl. BBQ Grill


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    xXx*Audi 90 BBQ Grill als Projekt im Hinterkopf behalten*xXx
    ______________________________________
    Audi A6 C4 Heck 750kg --- zu verkaufen
    DDR eigenbau, 750kg --- verkauft :(

  • Schade, dann muss ich also auf die Papiere warten.
    Da habe ich mir also selbst die Karten gelegt.
    Wieder eine Erfahrung reicher!


    Danke chris1E

  • nein. ohne papiere keine HU.


    Welche Papiere genau?


    Ohne bestandene HU und AU (bei Kfz) gibts keine neue Zulassungsbescheinigung II.
    Deswegen darf man ja auch ohne Zulassung bis zur nächsten Prüfstelle und Zulassungsstelle fahren.


    Wobei ich nicht weiß ob die Prüfer nicht vielleicht Zulassungsbescheinigung I sehen wollen, in die Verlegenheit bin ich noch nicht gekommen.



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Das fahren ohne Kennzeichen ist (laut aussage meiner Zulassungsstelle und auch meiner Versicherung) nicht erlaubt und ein weit verbreiteter Irrglaube (dem aber auch viele Polizisten unterliegen so das man vermutlich sogar ungeschoren durch eine Kontrolle kommt)!


    Für den Fall das nicht alle vorraussetzungen gegeben sind eine "komplette" Zulassung zu bekommen kann man entweder Kurzzeitkennzeichen benutzen (die aber z.B. auch nur für einen einmaligen Gebrauch erlaubt sind, ein Fahrzeug abholen, am nächsten Tag einkaufen fahren und am übernächsten Tag zulassen ist nicht erlaubt) oder man geht ohne Fahrzeug zur Zulassungsstelle, dort bekommt man dann alles bis auf das Siegel auf dem Kennzeichen, kann dann mit dem ungesiegelten Kennzeichen zum TÜV und/oder zur Zulassungsstelle und bekommt dann (wenn alles in Ordnung und vollständig ist) sein Siegel aufs Kennzeichen. So wurde es mir von der Zulassungsstelle erklärt...

  • Zitat (FZV §10(4))
    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Ist der Anhänger oder KFZ "nur" abgemeldet, und habe das Kennzeichen dran worauf wieder Zugelassen wird, kann man auch mit Fahrzeug zum TÜV oder Zulassung fahren.
    Vorrübergehend Stillgelegt, auch nach der "Abmeldung auch wieder nach Hause.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren